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Stadt Owen - Sanierung und Erweiterung Rathaus Owen, Gewerk: Zimmer- und Holzbauarbeiten
Stadt Owen · Owen / Teck · Baden-Württemberg · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 22.06.2026, 12:00 Uhr (noch 9 Tage)
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Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Bauleistungen für das Gewerk Zimmer- und Holzbauarbeiten - für die Sanierung und Erweiterung des Rathauses Owen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind Zimmer- und Holzbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Rathauses Owen.
- Die Arbeiten umfassen den Neubau eines Erweiterungsbaus und den Umbau des Bestandsgebäudes.
- Nähere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis und den Anhängen zu entnehmen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Die Stadt Owen schreibt Zimmer- und Holzbauarbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Rathauses Owen aus.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Preis 100 %Preis
Zuschlagskriterium Preis gem. Ziff. 5.5 KEV 110.2
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
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Eintragung Handelsregister
Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister, in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer oder Eigenerklärung, dass keine Pflicht zur Eintragung in die genannten Register besteht.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Angabe der Umsätze des Bieters, die Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen einschließen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Vorliegen von mindestens drei Referenzen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführt wurden. Beim jeweiligen Referenzprojekt sind anzugeben: Baumaßnahme, Ort der Ausführung, Bauherr/Auftraggeber inkl. Anschrift, Leistung, Ausführungszeit. Außerdem ist vom Bieter jeweils anzugeben, oder er Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner oder Nachunternehmer war. Zudem ist jeweils der Auftragswert der Gesamtleistung und der eigenen Leistung anzugeben. Außerdem ist jeweils anzugeben, wieviele Arbeitnehmer und wieviele Leitungskräfte während der Auftragsausführung durchschnittlich eingesetzt waren. Schließlich sind jeweils besondere technische / gerätespezifische / zeitliche / sonstige Anforderungen anzugeben.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen Zudem Einverständnis zur Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl gelangt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 9 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 21.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 22.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 13.285 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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