AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
AS - Unterhalts- und Glasreinigung für 6 Straßenmeistereien
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbaudirektion Bayern, Ebern
- Veröffentlicht
- 13.06.2024
- Frist (Submission)
- 16.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätzter Wert
- 105.743 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Glasreinigung für 6 Straßenmeistereien mit einer Fläche von insgesamt ca. 740 m² — tägliche Unterhaltsreinigung für die Straßenmeisterei Amberg mit einer Fläche von ca. 600 m² — Unterhaltsreinigung für die Straßenmeisterei Eschenbach mit einer Fläche von ca. 425 m² — Unterhaltsreinigung für die Straßenmeisterei Nabburg mit einer Fläche von ca. 320 m² — Unterhaltsreinigung für die Straßenmeisterei Neunburg vorm Wald mit einer Fläche von ca. 270 m² — Unterhaltsreinigung für die Straßenmeisterei Vohenstrauß mit einer Fläche von ca. 630 m² — Unterhaltsreinigung für die Straßenmeisterei Weiden mit einer Fläche von ca. 615 m²
Lose
7 Lose (max. 7 pro Bieter).
Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 7 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.
Los 1 — Glasreinigung
- Erfüllungsort
- Amberg
Los 2 — SM Amberg
- Erfüllungsort
- Amberg
Los 3 — SM Eschenbach
- Erfüllungsort
- Eschenbach
Los 4 — SM Nabburg
- Erfüllungsort
- Nabburg
Los 5 — Neunburg vorm Wald
- Erfüllungsort
- Neunburg vorm Wald
Los 6 — Vohenstrauß
- Erfüllungsort
- Vohenstrauß
Los 7 — Weiden
- Erfüllungsort
- Weiden
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.10.2024
- Ende
- 30.09.2026
- Verlängerungsoption
- bis zu 3× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 16.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken, Ansbach
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.