AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 04.06.2026 16:41 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-355195-2026/

Beschaffung einer modernen Unified Endpoint Management (UEM) Lösung

Notice-ID: ted-355195-2026 · Procedure-ID: a844a16c-cf4e-4f88-a313-d304e772ff51

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Stammdaten

Auftraggeber
Landkreis Osterholz, Osterholz-Scharmbeck
Veröffentlicht
21.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Landkreis Osterholz durchlebt eine Transformation seiner IT-Infrastruktur. Die Basis bildete lange Zeit eine klassische Büro-IT mit stationären Windows-PCs im internen Netzwerk. Parallel dazu hat sich – insbesondere seit den Anforderungen aus Corona, mobilem Arbeiten / veränderten Arbeitswelten und flexibleren Zugriffsszenarien – eine zusätzliche mobile Gerätelandschaft etabliert. Mobile Endgeräte (v.a. Diensthandys, Laptops, Convertibles, Surface-Geräte) sind heute gleichberechtigt neben der klassischen Büro-IT, werden aber über separate, heterogene Systeme oder händisch verwaltet. Der Landkreis Osterholz beabsichtigt daher, eine moderne Unified Endpoint Management (UEM) Lösung im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs zu beschaffen, um die Verwaltung sämtlicher mobiler Endgeräte – sowohl Smartphones als auch Windows-basierte Endgeräte – in einem zentralen System zusammenzuführen.

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).