Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – 13TEI04718 Rhein-Ruhr-Express (RRX) Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,Planfeststellungsbereich PFB 3 Düsseldorf-Zoo bis Abzw. Kaiserberg.
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Beschreibung
Rhein-Ruhr-Express (RRX) Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen,Planfeststellungsbereich PFB 3 Düsseldorf-Zoo bis Abzw. Kaiserberg.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen im Rahmen des Rhein-Ruhr-Express (RRX) Projekts, speziell für den Planfeststellungsbereich PFB 3 in Düsseldorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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6 Veröffentlichungen
- 28.05.2026 Auch in TED EU publiziert aktuell
- 26.05.2026 79 Die Nachtragsleistung steht im Zusammenhang mit der ursprünglich vertraglich geschuldeten Erbringung der KIB-Planungsleistungen für die Lph 1 bis 4, unter anderem für den Abschnitt PFA 3.2a, der auch das KrBw Wedauer Gleistunnel umfasst. Im Rahmen der Lph 1 und 2 wurde durch den AN eine vom AG beauftragte Variantenuntersuchung erbracht und schlussgerechnet. Die weitere Planung wurde danach auf Anforderung des AG zunächst nicht fortgeführt. Die Ursache des Nachtrags liegt in den im Zusammenhang mit dem Projekt RRX geänderten bzw. erweiterten Anforderungen an das Bauwerk Wedauer Gleistunnel. Aufgrund des zukünftig zusätzlichen Gleises über dem Bauwerks zeigte eine statische Nachberechnung, dass die vorhandene Tragfähigkeit des Bauwerks für die prognostizierten Lastannahmen nicht ausreichend ist. Zusätzlich weist ein aktuelles Bauwerksgutachten darauf hin, dass das Bauwerk unabhängig davon in einem abgängigen Zustand ist und bis spätestens 2050 gesamterneuert werden muss. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuplanung der Vorplanung des Bauwerks. Der AN verfügt über vertiefte Kenntnisse der bestehenden Planung und war bereits an der Ausarbeitung der im Hauptvertrag genannten Varianten beteiligt. Aufgrund dieser Projekterfahrung ist er mit den maßgeblichen Randbedingungen und Besonderheiten des Bauwerks vertraut. Ein Wechsel des AN würde einen zusätzlichen Einarbeitungsaufwand verursachen und damit erhebliche Mehrkosten nach sich ziehen. Ein Wechsel des AN würde aufgrund des erhöhten Koordinations- und Abstimmungsaufwands zwischen den am KrBw beteiligten Planern erhebliche organisatorische Schwierigkeiten verursachen. Darüber hinaus bestünde die Gefahr von Schnittstellenproblemen, wodurch eine fachlich einheitliche und konsistente Bearbeitung beeinträchtigt und bisherige Synergieeffekte verloren gehen würden. Insgesamt wäre ein Wechsel des AN daher mit erheblichen Schwierigkeiten, Zusatzkosten und Verzögerungen verbunden.
- 28.08.2025 NT 72 Änderungen in der Entwässerungsplanung und LSW-Planung gegenüber der 2018 eingereichten Fassung verursachen Anpassungsbedarfe in weiteren BW-Plänen für die Einreichung der Unterlagen als Deckblattverfahren. Neue Erkenntnisse zu Anforderungen des EBA für die Erläuterung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte und Erkenntnisse zu Versickerungsbeiwerten verursachen Anpassungen der einzureichenden Unterlagen und des Bauablaufs. Eine Überarbeitung des E-Berichts für wasserwirtschaftliche Sachverhalte im PFA 3.2 und die Bauablaufplanung für einzelne Bauwerke (HP Rahm/ EÜ Winkelhäuser Weg) waren nicht im HV enthalten. Die Änderungen in der Planung für das Deckblatt ggü. der eingereichten Fassung machen eine Aktualisierung der Baukostenschätzungen notwendig. Diese zusätzlichen Leistung waren nicht Teil des Hauptvertrags oder eines bisher freigegebenen Nachtrags. Ein Auftragnehmerwechsel würde jedoch zu vermeidbaren Mehraufwänden und Verzögerungen im Projektablauf durch die Ausschreibung und die zusätzliche Koordination und Vermittlung zwischen den verschiedenen AN führen. Der AN hat bereits die 2018 eingereichte Fassung der KIP-GP-Planung erstellt und ist dementsprechend bereits mit den Bauwerken, den Örtlichkeiten und den Anforderungen verschiedener Stakeholder vertraut. Ein Wechsel des AN würde folglich zu weiterem vermeidbaren Aufwand für die Einarbeitung des neuen AN führen, bis dieser überhaupt mit der eigentlichen Leistungserbringung beginnen könnte.
- 27.08.2025 NT 68 Nachdem die Genehmigungsplanung (GP) der KIB-Bauwerke von AN im Jahr 2018 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens im PFA 3.2 übergeben wurde, wurde im Jahr 2021 festgestellt, dass sich die Planungsrandbedingungen geändert haben und anhand dessen die bereits erstellte GP angepasst werden muss. Seitdem erlangte weitere Erkenntnisse bezüglich geänderter Planungsrandbedingungen wie die Konkretisierung von Durchlässigkeitsbeiwerten, Änderungen im Sperrpausenkonzept und Anforderungen von Leitungsbetreibern, führen zu weiteren Anpassungsbedarfen der Planung. Der AN hat bereits die 2018 beim EBA eingereichte GP für die KIB-Planung der Bauwerke erstellt und ist dementsprechend bereits mit den Inhalten der Planung sowie den Anliegen verschiedener Stakeholder in diesem Projekt vertraut. Ein Wechsel des AN würde folglich zu vermeidbaren Zusatzkosten führen, da dieser sich zunächst in die bisherige Planung, Bestandsunterlagen und Gutachten einarbeiten müsste, bevor er mit der eigentlichen Planungsleistung beginnen könnte. Zudem wäre mit einem erhöhten Koordinationsaufwand zwischen den an der KIB-Planung beteiligten ANs zu rechnen. Des Weiteren würde auch das für den Wechsel des AN notwendige Vergabeverfahren einen zusätzlichen Aufwand und zeitliche Verzögerungen mit sich bringen. Diese zeitliche Verzögerungen würden ebenfalls weitere Kosten mit sich bringen.
- 20.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 27.05.2026 Auch in TED EU publiziert
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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