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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover · Hannover · Niedersachsen
Angebote bis 12.06.2026, 10:00 Uhr (noch 8 Tage)
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Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten für die niedersächsische Wasserschutzpolizei mit geschätztem Wert von 6,4 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis (gemäß Angebotssumme netto aus dem Angebotsvordruck) 50 %Preis
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (netto) erhält 500 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote wird im Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis nach folgender Formel berechnet: Punktzahl Preis = Nettopreis Polizeistreckenboot niedrigstes Angebot / Nettopreis Polizeistreckenboot des zu wertenden Angebotes x 500 Maximalpunktzahl: 500
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Bauzeitplan 30 %Qualität
Bewertet wird der Terminplan für das erste Polizeistreckenboot. Der Bauzeitenplan ist dem Angebot zwingend beizulegen. Die Fertigstellung darf die in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) Ziffer 1.8 vorgegebene späteste Fertigstellung nicht überschreiten. Die früheste angebotene Lieferung erhält 300 Punkte. Alle weiteren Angebote werden proportional nach folgender Formel bewertet: Punktzahl Bauzeit = Früheste Lieferzeit des ersten Bootes / Lieferzeit des zu wertenden Angebots x 300
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Technische Qualität 20 %Qualität
Es werden vier Unterkriterien bewertet. - Gewicht (gemäß der Bewertungsmatrix, maximal 50 Punkte) - Dauerhöchstgeschwindigkeit (gemäß der Bewertungsmatrix, maximal 50 Punkte) - Geringster Geräuschpegel (gemäß der Bewertungsmatrix, maximal 50 Punkte) - Stehhöhe Maschinenraum (gemäß der Bewertungsmatrix, maximal 50 Punkte) Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10.000.000,00 EUR pauschal für Personenschäden, sowie mindestens 2.000.000,00 EUR für Sachschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Eignungsanforderung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter über eine beheizbare, trockene und windfreie Halle zu verfügen. Entsprechende Angaben hierzu sind in der Tabelle unter I. d) in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" vorzunehmen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hat der Bieter eine Referenz-liste mit mindestens 3 Referenzen über wesentliche, in den letzten fünf Jahren erbrachten (fertigstellte und abgenommene) Leistungen einzureichen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit im Umfang muss jede Referenz mindestens die Lieferung eines (1) Bootes umfassen, welches die nachfolgenden technischen Kriterien (Art) erfüllt: - Behördenfahrzeug oder vergleichbares Spezialboot mit hoheitlichem oder sicherheitsrelevantem Aufgabenprofil (z. B. Rettungsdienst, Wasserrettung, polizeiliche Aufgaben). - Binneneinsatz oder vergleichbare geschützte Gewässer. - ALU-Rumpf. - Länge mindestens 13 m. - Mehrmotorenanlage (mind. 2 Dieselmaschinen) mit einer Gesamtleistung von mindestens 400 PS. - Halbgleiterbauweise, Geschwindigkeit mindestens 35 km/h. Die Referenzliste muss Angaben zum Auftragswert, zum Auftragsumfang, zum Auftragszeitraum sowie zum Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer enthalten. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
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Zuschlag oeffentlichevergabe.de
Vergabeergebnis — Auftrag wurde erteilt oder Verfahren beendet.
Automatisch erkannt über Auftraggeber, Datum und Titel-Ähnlichkeit. Bei Fehlzuordnung: melden.
1 Veröffentlichung
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Ausschreibung Sie sind hier noch 8 Tage
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Geschätzter Wert 6.400.000 €4 Veröffentlichungen
- 29.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 04.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 30.04.2026 Original-Veröffentlichung
- 30.04.2026 Anpassung der Angebots- und Bindefrist zur Sicherung des Wettbewerbs. aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 61 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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