AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten
Stammdaten
- Auftraggeber
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover, Hannover
- Veröffentlicht
- 30.04.2026
- Frist (Submission)
- 12.06.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 34520000 — Transportmittel
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 6.400.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 24 Monate
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 106 Tage
- Bürgschaft
- erforderlich
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Vergabeergebnis
- Zuschlag
- Ausschreibung · Frist: 12.06.2026
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.