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Gelände- u. Sensorpflege a. d. Wetterstationen Neuhütten/Spessart, Mühldorf, Feuchtwangen-Heilbronn des Deutschen Wetterdienstes
Deutscher Wetterdienst · Offenbach am Main · Hessen · Untere Bundesbehörde
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Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Neuhütten/Spessart gemäß Leistungsbeschreibung — Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Mühldorf gemäß Leistungsbeschreibung — Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Feuchtwangen-Heilbronn gemäß Leistungsbeschreibung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Gelände- und Sensorpflege an den Wetterstationen Neuhütten/Spessart, Mühldorf und Feuchtwangen-Heilbronn.
- Die Leistungserbringung erfolgt gemäß detaillierter Leistungsbeschreibung für jeden Standort.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren des Deutschen Wetterdienstes.
- Bieter sollten sich auf die spezifischen Anforderungen der Gelände- und Sensorpflege konzentrieren.
Die Ausschreibung betrifft die Gelände- und Sensorpflege an drei Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Lose im Detail
Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
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Los 1 OV-59212-25-BUS Los 1 Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Neuhütten/SpessartErfüllungsort Neuhütten
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Los 2 OV-59212-25-BUS Los 2 Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. MühldorfErfüllungsort Mühldorf
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Los 3 OV-59212-25-BUS Los 3 Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Feuchtwangen-HeilbronnErfüllungsort Feuchtwangen
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
siehe Eigenerklärung zur Eignung
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Eintragung Handelsregister
siehe Eigenerklärung zur Eignung
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
siehe Eigenerklärung zur Eignung
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Qualitätsmanagement
siehe Eigenerklärung zur Eignung
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
siehe Eigenerklärung zur Eignung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 08.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- Frist 07.07.2025 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) NFT Umweltdatensystem GmbH · Tec & Nature GmbHZuschlagswert 148.878 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 501 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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