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Bodenbelagsarbeiten
Caritasverband für die Diözese Speyer e.V. · Speyer · Rheinland-Pfalz · Nachgeordnete Behörde
Angebote bis 23.06.2026, 12:00 Uhr (noch 11 Tage)
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Beschreibung
In der Förderschule des Caritas Förderzentrums St. Laurentius und Paulus in der Queichheimer Hauptstraße 235 in Landau i.d. Pfalz werden zwei Drittel der derzeit 160 Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung unterrichtet, d. h. neben dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung besteht auch noch sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich ganzheitliche Entwicklung. Die Förderschule wurde im Jahr 1971 in Massivbauweise als Flachdachgebäude erbaut. 1990 wurde ein komplettes Walmdach aufgesetzt. Der Dachraum ist ungenutzt. Seither haben sich die (sonder-) pädagogischen Anforderungen an das Schulgebäude und die Einrichtung weitreichend verändert. Da beim Bau der Schule, damals für ca. 120 Schülerinnen und Schüler geplant, die heute gültigen pädagogischen Konzepte nicht berücksichtigt werden konnten und in den vergangenen Jahren keine größeren Maßnahmen durchgeführt wurden, befindet sich die Schule nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Somit werden die Durchführungen umfassender Baumaßnahmen am bestehenden Schulgebäude geplant. In den vergangenen Jahren wurden lediglich umfassende Brandschutzmaßnahmen sowie die Sanierung des Trinkwasseranlage des Gesamteinrichtung durchgeführt. Die Maßnahmen dieser Sanierung sind wie folgt geplant: Grundlegende Sanierungsmaßnahmen in Klassenräumen, Therapieräumen, Büros und Fluren Einbau einer Lüftungsanlage inklusive Einbau von Klimatisierungsgeräten Erneuerung von elektrischen Leitungsführungen Sanierung des Schwimmbades mit Umkleiden Sanierung der Aula und WC-Anlagen Sanierung der Pflegebäder, WC-Anlagen Umbau der Lehrküche Herstellung eines barrierefreien Pausenhofes Die Gebäudeteile, welche Gegenstand dieser Maßnahme sind, beinhalten folgende Nutzungen: Bauteil P: - UG (Teilunterkellerung): Schwimmbadbecken – Schwimmbadtechnik - EG: Schwimmbad mit zugehörigen Umkleiden, Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, kleinere Sanitärbereiche - OG: Klassen-, Therapie- und Verwaltungsräume, großer Sanitärbereich für die Schüler*innen
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Bodenverlege- und Bodenbelagsarbeiten, inklusive Vinylbodenbelag, Holz-Sockelleisten und Nivellierausgleich.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
CrossBorderLaw
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Zur Beurteilung der Eignung des Bieters ist der Nachweis seiner rechtlichen Eigenschaft und seiner ordnungsgemäßen Eintragung in einem relevanten Register erforderlich. Der Nachweis kann außerdem alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die Eintragung in das jeweilige Berufs- oder Handelsregister ausgewiesen sind. Anerkannte Nachweisformen sind insbesondere • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss nachweisen, dass er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er niedergelassen ist, ordnungsgemäß in einem relevanten Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Datenbank eingetragen ist. Für Bieter mit Sitz in Deutschland • Nachweis der Eintragung in das Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts oder in die Handwerksrolle, je nach Rechtsform und Art der Leistung Für Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem EWR-/GPA-Staat • Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Datenbank ihres Heimatlandes • Nachweis der vergleichbaren Berechtigung zur aus Bodenverlegearbeiten nach den dortigen Vorschriften Der Nachweis über die Eintragung kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, vom Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll, einen aktuellen Registerauszug oder Datenbanknachweis anzufordern; dieser sollte zum Zeitpunkt der Vorlage in der Regel nicht älter als sechs Monate sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und zur Abdeckung von Haftungsrisiken aus Bodenverlegearbeiten ist der Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die geforderten Versicherungssummen ausgewiesen sind. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen, die die spezifischen Risiken aus Bodenverlegearbeiten abdeckt. Die Mindestdeckungssummen je Schadensfall sind: • 5 000 000 EUR für Personenschäden • 5 000 000 EUR für Sachschäden • 500 000 EUR für reine Vermögensschäden Die Jahreshöchstleistung muss mindestens das Zweifache dieser Deckungssummen betragen. Der Versicherungsschutz ist über die gesamte Dauer der Bauausführung aufrechtzuerhalten. Der Nachweis kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle kann eine qualifizierte Versicherungsbestätigung des Versicherers verlangen, aus der Deckungssummen, Jahreshöchstleistung und Laufzeit hervorgehe
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Zur Beurteilung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters ist der Nachweis eines ausreichenden jährlichen Gesamtumsatzes erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin der geforderte Mindestumsatz ausgewiesen ist. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss einen durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem Stichtag für den Eingang der Angebote in Höhe von mindestens 680.000,00 EUR netto nachweisen. Der Durchschnitt berechnet sich aus der Summe der Jahresumsätze dieser drei Geschäftsjahre geteilt durch drei. Der Nachweis kann vorläufig durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder Kopien der Jahresabschlüsse/Bilanzen anzufordern.
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in den für diesen Auftrag relevanten Leistungsbereichen ist der Nachweis eines ausreichenden spezifischen Jahresumsatzes aus Bodenverlegearbeiten erforderlich. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin der spezifische Umsatz ausgewiesen ist. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Der Bieter muss für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Stichtag für den Eingang der Angebote einen durchschnittlichen Jahresumsatz aus Bodenverlegearbeiten in Höhe von mindestens 300.000,00 EUR netto nachweisen. Der Durchschnitt berechnet sich aus der Summe des spezifischen Umsatzes dieser drei Geschäftsjahre geteilt durch drei.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Es sind mindestens drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen einzureichen, die innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurden oder sich aktuell in der Ausführung befinden. Ein Referenzprojekt gilt als vergleichbar, wenn es in Art und Umfang den hier ausgeschriebenen Bodenverlegearbeiten entspricht. Detaillierungsgrad pro Referenz: Projektbezeichnung: Name des Bauvorhabens und genaue Ortsangabe. Art der baulichen Anlage: Angabe, ob es sich um öffentliche Gebäude, Schulen oder vergleichbare soziale Einrichtungen handelt (entsprechend der Nutzung als Förderschule ). Leistungsumfang: Nachweis der Bodenverlegearbeiten Bauen im Bestand: Angabe, ob die Leistungen im Rahmen einer Sanierung und ggf. bei laufendem Betrieb erbracht wurden. Kennzahlen: Auftragssumme (netto), Ausführungszeitraum sowie Anzahl der verbauten Einheiten. Ansprechpartner: Benennung einer Kontaktperson des Auftraggebers (Name, Telefonnummer/E-Mail) zur Verifizierung der Angaben. Der Nachweis kann alternativ oder ergänzend durch eine gültige, europaweit anerkannte Präqualifikation geführt werden, sofern darin die unter den Anforderungen genannten Leistungspositionen ausgewiesen sind. Anerkannte Präqualifikationssysteme sind insbesondere • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Bauleistungen (PQ-VOB) gemäß § 6b VOB/A • Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen • EU-Portal e-Certis mit ESPD / ESPD² • EU-weit etablierte Lieferantennetzwerke wie Achilles BuildingConfidence Referenzen, die die Anforderungen nicht vollständig erfüllen oder deren Vergleichbarkeit nicht schlüssig ist, können ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Erläuterungen oder Nachweise anzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bieter und Bewerber haben die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens durch die Einlegung von Rechtsbehelfen überprüfen zu lassen, sofern sie der Ansicht sind, durch eine Verletzung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die maßgeblichen Bestimmungen hierfür finden sich im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 1. Rügeobliegenheit (§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB): Ein Antrag auf Nachprüfung ist nur zulässig, soweit der Bieter oder Bewerber den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften zuvor gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in der Bekanntmachung genannten Termin für den Eingang der Bewerbungen oder Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zu dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin für den Eingang der Angebote oder der Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst während des Vergabeverfahrens erkennbar werden, sind unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) ist, sofern er vom Bieter oder Bewerber erkannt wurde, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung des Auftraggebers nach § 134 Absatz 1 GWB gegenüber der Vergabestelle zu rügen. 2. Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer (§ 160 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 GWB): Ist der Auftraggeber der Rüge eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften nicht abgeholfen, so kann bei der zuständigen Vergabekammer ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit nach Eingang der Rüge bei der Vergabestelle mehr als 10 Tage vergangen sind, ohne dass die Vergabestelle auf die Rüge reagiert hat. Dies bedeutet, dass der Bieter/Bewerber nach einer unbeantworteten Rüge nicht unbegrenzt Zeit hat, sondern nach Ablauf von 10 Tagen die Frist für den Nachprüfungsantrag beginnt. Der Antrag auf Nachprüfung muss innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Mitteilung der Vergabestelle an den Bieter oder Bewerber, dass sie der Rüge nicht abhelfen will, bei der Vergabekammer eingehen. 3. Unwirksamkeit des Vertrages (§ 135 GWB): Ein zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossener Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen die Pflicht zur Vorabinformation (§ 134 GWB) verstoßen hat oder den Zuschlag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erteilt hat, obwohl dies nach dem GWB erforderlich gewesen wäre. Die Unwirksamkeit kann im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer oder durch Klage vor den Zivilgerichten festgestellt werden. Die Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen die Vorabinformationspflicht (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB) kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Vergabe des Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (ansonsten verjährt der Anspruch nach sechs Monaten ab Vertragsschluss).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 11 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 23.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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