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1/DLII6/VN011 Rahmenvereinbarung SanAusstg Mikroskop dental
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn · Nordrhein-Westfalen
Angebote bis 24.06.2026, 08:00 Uhr (noch 18 Tage)
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Beschreibung
1/DLII6/VN011 Rahmenvereinbarung SanAusstg Mikroskop dental
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind zahnärztliche Mikroskope sowie Einweisungs- und Schulungsleistungen.
- Es werden 40 Serviceeinheiten für Mikroskope und 40 Leistungseinheiten für Nutzereinweisungen benötigt.
- Zusätzlich sind 2 Leistungseinheiten für die Schulung von Medizintechnikpersonal vorgesehen.
- Der Auftraggeber ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr.
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für zahnärztliche Mikroskope, inklusive Nutzereinweisung und Schulung für medizinisches Personal.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
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LAfo-ID 315.1, Lafo-ID 345.2, LAfo-ID 348.2, Lafo-ID 348.3: 30 %Qualität
Zuschlagskriterien aus der Leistungsbeschreibung und Bewertungsmatrix
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit werden folgende Nachweise gefordert: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V 034/06.2023) - Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist) - Eigenerklärung RUS Sanktionen - Ggf. Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft - Ggf. Erklärung betreffend bevorzugte Berücksichtigung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 18 Tage
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 03.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 24.06.2026 - aktuell
- Frist 10.06.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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