AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag Versicherung von Schienenfahrzeugen aus öffentlichen Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr (RVA SPNV) - Grunddeckung
Stammdaten
- Auftraggeber
- DB Regio AG, Frankfurt
- Veröffentlicht
- 29.04.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 66515000 — Finanzdienstleistungen
- Branche
- Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Sektorenrichtlinie
Beschreibung
Auftraggeber ist die DB Regio AG als die für den Personennahverkehr zuständige Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG. Die DB Regio AG und ihre Tochter-/Beteiligungsgesellschaften bewerben sich regelmäßig auf öffentliche Ausschreibungen von Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag zur Versicherung von Schienenfahrzeugen (Rail Vehicle Assurance – RVA), welche nicht im Eigentum der DB Regio AG und ihrer Tochter-/Beteiligungsgesellschaften stehen. Für diese ist gemäß den Anforderungen, die sich aus jeweils gewonnenen Ausschreibungen von Verkehrsverträgen ergeben, Versicherungsschutz beizustellen. Je Ausschreibung wird eine separate Anmeldung zum Rahmenvertrag erstellt. Grundlage ist eine All Risk Versicherung. Die Gesamtversicherungssumme der derzeit bestehenden Anmeldungen zum Rahmenvertrag beläuft sich auf ca. 3,6 Mrd. EUR. Der Rahmenvertrag sieht eine Haftungsbegrenzung von 50 Mio. EUR je Versicherungsfall vor (Grunddeckung). Der Selbstbehalt wird meist in den Ausschreibungen der Verkehrsverträge vorgegeben und variiert insofern je Anmeldung. Bei den Fahrzeugen handelt es sich beispielsweise um Triebzüge, -wagen, Lokomotiven und Reisezugwagen. Zur Absicherung der Risiken, für die eine höhere Kapazität als 50 Mio. EUR benötigt wird, erfolgt die Ausschreibung eines Exzedentenvertrages in einem separaten Vergabeverfahren (https://www.subreport.de/E83126938).
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2027
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 5× verlängerbar
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.