Versicherung
Gesamtversicherungssumme der derzeit bestehenden Anmeldungen zum Rahmenvertrag beläuft sich auf ca. 3,6 Mrd. EUR.
Der Rahmenvertrag sieht eine Haftungsbegrenzung von 50 Mio. EUR je Versicherungsfall vor (Grunddeckung).
DB Regio AG · Frankfurt · Brandenburg
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Auftraggeber ist die DB Regio AG als die für den Personennahverkehr zuständige Tochtergesellschaft der Deutsche Bahn AG. Die DB Regio AG und ihre Tochter-/Beteiligungsgesellschaften bewerben sich regelmäßig auf öffentliche Ausschreibungen von Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Gegenstand der Vergabe ist ein Rahmenvertrag zur Versicherung von Schienenfahrzeugen (Rail Vehicle Assurance – RVA), welche nicht im Eigentum der DB Regio AG und ihrer Tochter-/Beteiligungsgesellschaften stehen. Für diese ist gemäß den Anforderungen, die sich aus jeweils gewonnenen Ausschreibungen von Verkehrsverträgen ergeben, Versicherungsschutz beizustellen. Je Ausschreibung wird eine separate Anmeldung zum Rahmenvertrag erstellt. Grundlage ist eine All Risk Versicherung. Die Gesamtversicherungssumme der derzeit bestehenden Anmeldungen zum Rahmenvertrag beläuft sich auf ca. 3,6 Mrd. EUR. Der Rahmenvertrag sieht eine Haftungsbegrenzung von 50 Mio. EUR je Versicherungsfall vor (Grunddeckung). Der Selbstbehalt wird meist in den Ausschreibungen der Verkehrsverträge vorgegeben und variiert insofern je Anmeldung. Bei den Fahrzeugen handelt es sich beispielsweise um Triebzüge, -wagen, Lokomotiven und Reisezugwagen. Zur Absicherung der Risiken, für die eine höhere Kapazität als 50 Mio. EUR benötigt wird, erfolgt die Ausschreibung eines Exzedentenvertrages in einem separaten Vergabeverfahren (https://www.subreport.de/E83126938).
Branche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Es wird ein Rahmenvertrag für die Versicherung von Schienenfahrzeugen im Schienenpersonennahverkehr ausgeschrieben.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 2. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung erklären die Bewerber, dass sie den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Stand 01.02.2024) zur Kenntnis genommen haben, der im Falle des Zustandekommens einer Geschäftsbeziehung vertraglich vereinbart wird oder dass sie einen gleichwertigen unternehmenseigenen Verhaltenskodex (oder eine entsprechende Regelung) besitzen, der mit diesem Teilnahmeantrag eingereicht und im Falle des Zustandekommens einer Geschäftsbeziehung vertraglich vereinbart wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Gleichwertigkeit des Verhaltenskodex festzustellen. 3. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Eigenerklärung zur personellen Ausstattung, Eigenerklärung zu Referenzen, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. Vollmachten, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen. Bei der Bewerbung für beide Lose muss der Teilnahmeantrag für jedes Los separat hochgeladen werden. 4. Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 5. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. 6. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
1. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. 2. Im Rahmen der Bewerbereigenerklärung erklären die Bewerber, dass sie den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner (Stand 01.02.2024) zur Kenntnis genommen haben, der im Falle des Zustandekommens einer Geschäftsbeziehung vertraglich vereinbart wird oder dass sie einen gleichwertigen unternehmenseigenen Verhaltenskodex (oder eine entsprechende Regelung) besitzen, der mit diesem Teilnahmeantrag eingereicht und im Falle des Zustandekommens einer Geschäftsbeziehung vertraglich vereinbart wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Gleichwertigkeit des Verhaltenskodex festzustellen. 3. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten, vollständig ausgefüllten Erklärungen (Bewerbereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, ggfs. Bewerbergemeinschaftserklärung, ggfs. Vollmachten, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen. Bei der Bewerbung für beide Lose muss der Teilnahmeantrag für jedes Los separat hochgeladen werden. 4. Alle geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 5. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stellen. Antworten werden über die e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. 6. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Für Los 1: 1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Schrift und Sprache abwickeln zu können (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). 2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, die Vertrags- und Schadenbearbeitung durchführen zu können (Nachweis per Bewerbereigen-erklärung). 3. Die Unternehmen müssen für die Vertragsbearbeitung über einen verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufmann/-frau, Jurist/in, Ingenieur/in oder jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie eine Vertretung für diesen Mitarbeiter verfügen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung zur personellen Ausstattung). 4. Die Unternehmen müssen für die Schadenbearbeitung über mindestens einen verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren und ausreichender Qualifikation (Versicherungskaufmann/-frau, Jurist/in, Ingenieur/in oder jeweils gleichwertige Ausbildung) sowie eine Vertretung für diesen Mitarbeiter verfügen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung zur personellen Ausstattung). 5. Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Schienenfahrzeugen und der Abwicklung von Schäden in diesem Bereich verfügen und diese durch mindestens eine Referenz über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen nachweisen, die aus den Jahren 2016 bis heute (Tag der Bekanntmachung) stammen und an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist.
Für Los 1: 1. Zwingende Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bewerbereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Hierfür ist der Vordruck „Teilnahmeantrag und Anlagen“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. 2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 1 eine Führungsquote i.H.v. 30 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung). 3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor. 4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor. - Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor. Eine Vertretung der Unternehmen Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/ Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. - Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil des Formulars für den Teilnahmeantrag zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für Los 2: 1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Schrift und Sprache abwickeln zu können. (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). 2. Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen. (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss von diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Für Los 2: 1. Zwingende Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bewerbereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Hierfür ist der Vordruck „Teilnahmeantrag und Anlagen“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabe-unterlagen zur Verfügung. 2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, für Los 2 eine Beteiligungsquote i. H. v. mindestens 5 % des Vertrags zeichnen zu können (Nachweis per Bewerbereigenklärung). 3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen (Nachweis per Bewerbereigenerklärung). Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor. 4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bewerbereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor. - Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates ab, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor. Eine Vertretung der Unternehmen Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt. Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. - Für die Erklärungen ist der Vordruck „Bewerbereigenklärung“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil des Formulars für den Teilnahmeantrag zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Gesamtversicherungssumme der derzeit bestehenden Anmeldungen zum Rahmenvertrag beläuft sich auf ca. 3,6 Mrd. EUR.
Der Rahmenvertrag sieht eine Haftungsbegrenzung von 50 Mio. EUR je Versicherungsfall vor (Grunddeckung).
Weitere Bekanntmachungen desselben Auftraggebers mit ähnlichem Titel und Zeitraum — automatisch verknüpft.
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3 Veröffentlichungen
Basierend auf 148 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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