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6#0027/Z33 Neuentwicklung OPUS - Implementierung einer Software als Web-Anwendung auf Basis einer PostgreSQL-Datenbank
Bundesministerium für Verkehr, Servicestelle Vergabe · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
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Beschreibung
Ziel des Projektes ist die Neuentwicklung der bestehenden Anwendung OPUS gemäß den im Lastenheft beschriebenen funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen. Um den vollen Funktionsumfang zu gewährleisten, müssen die vorhandenen Daten aus der bestehenden Datenbank sowie aus Excel-Tabellen migriert werden. Nach Produktivsetzung ist ein bis zu 5-jähriger Systemservice durch den AN vorgesehen. Bei Bedarf sollen zusätzliche (Programmier-) Leistungen gesondert beauftragt werden können. Damit ergeben sich im Rahmen des Projektes "Neuentwicklung OPUS" vier Arbeitspakete: AP 1: Entwicklung AP 2: Datenmigration AP 3: Systemservice AP 4: Zusätzliche Leistungen nach Produktivsetzung (Bedarfsposition)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Neuentwicklung der Software OPUS als Web-Anwendung mit PostgreSQL-Datenbank.
- Das Projekt umfasst die Entwicklung, Datenmigration, Systemservice für bis zu 5 Jahre und optional zusätzliche Programmierleistungen.
- Es sind Nachweise über die Fähigkeit zur Entwicklung komplexer Softwarelösungen und zur Durchführung von Datenmigrationen zu erbringen.
- Die Ausschreibung richtet sich an erfahrene Softwareentwicklungsunternehmen mit Kapazitäten für langfristigen Systemservice.
Gesucht wird die Neuentwicklung einer Software als Web-Anwendung mit PostgreSQL-Datenbank, inklusive Datenmigration und anschließendem bis zu 5-jährigen Systemservice.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungssumme 30 %Preis
Gewertet wird die Wertungssumme inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Preisblatt.
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ZK 2.3 Qualitätssicherung 15 %Qualität
Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK2.1 Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK2.1). Sofern der Bewerber/ Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
EK3.1 Entwicklung von Webanwendungen auf der Grundlage von Datenbanken: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen aus den letzten 5 Jahren. ******** Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1): - Kurztitel des Referenzprojektes - Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt - Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich - Leistungszeitraum (Jahr) - Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen) - 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse) - Aus Sicht des Bieters sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen: Schwerpunkt / Teilbereich 2. Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein. ******* Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Umfang und Komplexität dem Leistungsgegenstand ähneln. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: - Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich von - der Entwicklung von Webanwendungen auf der Grundlage von Datenbanken belegen. Die Entwicklungsleistungen müssen mindestens in einem Referenzprojekt abgeschlossen sein.
Sicherheit & Versorgung
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Sicherheitsanforderungen im Verfahren
EK.3.2 Einhaltung des IT-Grundschutzes: Abgabe einer Eigenerklärung (ohne Formular) oder Nachweis, dass der IT-Grundschutz eingehalten wird (siehe: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb /__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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6 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 293 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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