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Respekthaus, Schlosserarbeiten
Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement · Hamm · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Beschreibung
Schlosserarbeiten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Schlosserarbeiten für den Neubau des Respekthauses.
- Der CPV-Code 45223210 deutet auf spezialisierte Stahlbauarbeiten hin.
- Es werden nachweislich qualifizierte Fachbetriebe für Metall- und Schlosserarbeiten gesucht.
- Die Stadt Hamm ist der Auftraggeber für dieses Bauvorhaben.
Es handelt sich um Schlosserarbeiten für den Neubau des Respekthauses in Hamm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Eintragung Berufsregister - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen (1.1.1) Angabe über den Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen oder den Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer (im Vordruck "Bieterfragebogen"). Für Bieter aus dem EU-Ausland die Angabe über die Eintragung in das entsprechende Register des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, gemäß Anlage XI der Richtlinie 2014/24/EU. Andernfalls Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine Eintragung in die genannten Register verpflichtend ist. (1.2) Nur Präqualifizierte Unternehmen (1.2.1) Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten. Die Präqualifizierungsnummer ist im Vordruck "Angebot" (Ziffer 8) einzutragen. (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Nur Nicht-präqualifizierte Unternehmen (2.1.1) Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer. (3) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Erklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (2021 bis 2025) für mindestens 2 Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind (im Vordruck "Bieterfragebogen"), mit folgenden Angaben: Auftraggeber, Auftragswert, Zeitraum der Leistungserbringung, zentrale Telefonnummer / Mailadresse des Auftraggebers und eine Kurzbeschreibung des Projekts. Die Vergleichbarkeit der Leistungen bezieht sich neben der Größe des Bauvorhabens und dem Kostenumfang des Auftrags insbesondere auch auf die Art der Bauausführung, hier: Schlosserarbeiten (1.2) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. (1.3) Bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen gemäß Vordruck "Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" (1.4) Bei Eignungsleihe: Der ausgefüllte Vordruck "VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitäten anderer Unternehmen" sowie der ausgefüllte Vordruck "VVB 236 - Verplichtungserklaerung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Bei Einschaltung anderer Unternehmen: (2.1.1) Vordruck "VVB 236 - Verplichtungserklärung anderer Unternehmen". Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. (3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind von sämtlichen dieser Unternehmen Unterlagen entsprechend der vorgenannten Punkte einzureichen. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 6d EU Absatz 1 Satz 3 VOB/A.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 26 Tage
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- 04.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 06.07.2026 Rückversetzung des Verfahrens auf den Zeitpunkt vor Beginn der Angebotsfrist & Beantwortung ausstehender Bieterfragen
- 05.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- Frist 02.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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