AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1904935e9d2-355c2e9183feb4b6) · Abgerufen am 08.09.2026 03:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-394146-2024/

A59, FRS, AS Troisdorf-AS Flugh., beide FR

Notice-ID: ted-394146-2024 · Procedure-ID: cb0dfb7a-a37d-441f-a3fb-c235580c7baf

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland, Krefeld
Veröffentlicht
02.07.2024
Frist (Submission)
01.08.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45000000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen eine Erneuerung der Fahrbahn auf der A59 (FR Köln u. FR Bonn) zwischen der AS Spich und der AS Troisdorf auf einer Länge von ca. 6,60 km. Aufgrund örtlicher Begebenheiten (Fahrbahnbreite, MSÜ und AS) sowie der Auslastung des Streckenabschnittes wurde der Sanierungsbereich in Bauabschnitte eingeteilt, welche jeweils unter Aufrechterhaltung des Verkehrs (siehe weitere BB) saniert werden. ca. 19.100 m Schutzeinrichtungen mit Aufhaltestufe H 2 herstellen ca. 500 m Übergangskonstruktionen herstellen

Vertragslaufzeit

Beginn
23.10.2024
Ende
01.10.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).