AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 07.07.2026 15:21 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-401277-2025/

Lieferung und Integration einer modularen Finanzsoftware

Notice-ID: ted-401277-2025 · Procedure-ID: 3cac29db-40a0-4bf6-b750-545a14c158f3

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Stammdaten

Auftraggeber
Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, Dessau-Roßlau
Veröffentlicht
19.06.2025
Frist (Submission)
28.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48443000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
1.663.277 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Leistung wird in 4 Teillosen vergeben. In jedem Los ist das komplette Leistungspaket für jeweils einen anderen Auftraggeber zu erbringen: Los 1: Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KsDW), Dessau-Roßlau, Los 2: Stiftung Bauhaus Dessau (SBD), Dessau-Roßlau, Los 3: Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt (SLG), Lutherstadt Wittenberg, Los 4: Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt (StGS), Magdeburg. Die Leistung umfasst in jedem Los - die Lieferung, Installation und Einführung einer modularen Finanzsoftware für öffentlich-rechtliche Landesstiftungen in Sachsen-Anhalt, - die umfassende Einweisung und Schulung der Mitarbeitenden der Auftraggeber sowie - die Softwarepflege, Betreuung, Wartung und Support bis zum 31.12.2035 und ggf. darüber hinaus.

Lose

4 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
20 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
35 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).