AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Pflanzenbeschaffung Herbst 2024 / Frühjahr 2025_FB Oberharz in 39 Losen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt
- Veröffentlicht
- 05.07.2024
- Frist (Submission)
- 05.08.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 03000000 — Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft
- Branche
- Sonstiges
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Beschaffung von 11.785 Pflanzen — Beschaffung von 30.000 Pflanzen — Beschaffung von 27.000 Pflanzen — Beschaffung von 14.000 Pflanzen — Beschaffung von 18.700 Pflanzen — Beschaffung von 19.075 Pflanzen — Beschaffung von 13.000 Pflanzen — Beschaffung von 20.000 Pflanzen — Beschaffung von 11.400 Pflanzen — Beschaffung von 7.050 Pflanzen — Beschaffung 20.000 Pflanzen — Beschaffung von 28.200 Pflanzen — Beschaffung von 30.400 Pflanzen — Beschaffung von 42.500 Pflanzen — Beschaffung von 60.000 Pflanzen — Beschaffung von 68.775 Pflanzen — Beschaffung von 60.500 Pflanzen — Beschaffung von 33.000 Pflanzen — Beschaffung von 33.000 Pflanzen — Beschaffung von 39.600 Pflanzen — Beschaffung von 41.000 Pflanzen — Beschaffung 40.000 Pflanzen — Beschaffung von 30.900 Pflanzen — Beschaffung von 36.500 Pflanzen — Beschaffung von 92.400 Pflanzen — Beschaffung von 88.000 Pflanzen — Beschaffung von 50.000 Pflanzen — Beschaffung von 65.000 Pflanzen — Beschaffung von 75.000 Pflanzen — Beschaffung von 57.000 Pflanzen — Beschaffung von 46.400 Pflanzen — Beschaffung von 48.500 Pflanzen — Beschaffung von 43.500 Pflanzen — Beschaffung von 46.000 Pflanzen — Beschaffung von 43.300 Pflanzen — Beschaffung von 74.900 Pflanzen — Beschaffung von 17.650 Pflanzen — Beschaffung von 21.400 Pflanzen — Beschaffung von 32.200 Pflanzen
Lose
39 Lose.
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 05.08.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt, Magdeburg
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.