AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.06.2026 02:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-428307-2026/

bonnorange AöR - Beauftragung zur Wirtschaftsprüfung und Prüfung des Jahresabschlusses

Notice-ID: ted-428307-2026 · Procedure-ID: 1764060d-5e23-43db-9992-42d2ef564b13

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Stammdaten

Auftraggeber
bonnorange AöR, Bonn
Veröffentlicht
12.05.2026
Frist (Submission)
09.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79200000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der bonnorange AöR für die Geschäftsjahre 2026 und 2027, inklusive einer optionalen Verlängerung bis 2030. Der Leistungsumfang umfasst neben der handelsrechtlichen Prüfung für große Kapitalgesellschaften insbesondere die Prüfung der Spartenrechnungen, die Einhaltung des NRW-Transparenzgesetzes sowie die Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf der Begleitung des Systemwechsels von SAP zu DATEV zum 01.01.2027 inklusive der Testierung der Eröffnungsbilanz sowie der Erstellung von Reportingpackages für den Konzernabschluss der Bundesstadt Bonn.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
78 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).