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bonnorange AöR - Beauftragung zur Wirtschaftsprüfung und Prüfung des Jahresabschlusses
bonnorange AöR · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
Angebote bis 09.07.2026, 10:00 Uhr (noch 13 Tage)
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Beschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte der bonnorange AöR für die Geschäftsjahre 2026 und 2027, inklusive einer optionalen Verlängerung bis 2030. Der Leistungsumfang umfasst neben der handelsrechtlichen Prüfung für große Kapitalgesellschaften insbesondere die Prüfung der Spartenrechnungen, die Einhaltung des NRW-Transparenzgesetzes sowie die Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem auf der Begleitung des Systemwechsels von SAP zu DATEV zum 01.01.2027 inklusive der Testierung der Eröffnungsbilanz sowie der Erstellung von Reportingpackages für den Konzernabschluss der Bundesstadt Bonn.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Wirtschaftsprüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts für die bonnorange AöR für die Jahre 2026/2027 mit Option auf 2028-2030.
- Die Prüfung erstreckt sich auf verschiedene Sparten wie Abfallwirtschaft, Stadtreinigung, Mobilität und übergreifende Bereiche wie Finanzen, IT, Personal und Recht.
- Es sind spezifische gesetzliche und verordnungsrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen, darunter das Transparenzgesetz NRW und die Kommunalunternehmensverordnung NRW.
- Die Erstellung eines Reportingpackages für den Konzernabschluss der Bundesstadt Bonn nach dem neuen kommunalen Finanzmanagement (NKF) NRW ist Teil der Leistung.
- Erforderlich sind Nachweise über die Qualifikation als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Erfahrung in der Prüfung öffentlicher Unternehmen.
Die bonnorange AöR sucht eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts für die Jahre 2026 und 2027 (optional 2028-2030).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Nachweis des Berufsstands (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Wirtschaftsprüfer gemäß Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung); Nachweis der Eintragung ins Berufsregister Zur Angebotsabgabe ist jeder zugelassen, der gemäß § 1 Abs. 1 Wirtschaftsprüferordnung (WPO) die o. g. Berufsbezeichnung bzw. die Anerkennung als Wirtschaftsprüfergesellschaft gemäß § 1 Abs. 3 WPO besitzt. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen, wenn der bevollmächtigte Vertreter dieser die genannte Anforderung erfüllt.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis über Erfahrungen vergleichbarer Dienstleistungen für Anstalten öffentlichen Rechts (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 13 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 09.07.2026 Bedingungen für die Ausführung des Auftrags wurden ergänzt · in TED EU + oeffentlichevergabe.de
- Frist 09.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Angebotsfrist läuft noch
Preiseinschätzung
Basierend auf 44 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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