Nachunternehmer
Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen.
Südwestrundfunk · Stuttgart · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Kostenlos beobachten →Der Südwestrundfunk (SWR) betreibt in seinem Sendegebiet an mehreren Standorten Regionalstudios für die lokale Berichterstattung. In den Regionalstudios wird für die Programme und Ausspielwege des SWR und der ARD gearbeitet. Für die Hörfunk-Programme SWR 4 BW und SWR 4 RP wird aus den Studios regelmäßig gesendet, z.B. mit stündlichen Regionalnachrichten. Zur aktuellen Berichterstattung gehören auch Live-Schalten für Hörfunk und Fernsehen in die ARD. In den Regionalstudios ist jeweils eine Redaktion beheimatet, die medienübergreifend organisiert ist und die klassischen Ausspielwege Hörfunk, Fernsehen und Online gleichermaßen mit Themen aus ihrem Einzugsbereich bedient. Die dort derzeit verwendeten Systeme sind jedoch veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen modernen Broadcast-Betrieb. Dies bedingt die Erneuerung dieser Regionalstudios basierend auf dem technischen, modularen Standardisierungskonzept, das bereits bei vorangegangenen Projekten umgesetzt wurde. Die Erneuerung der Technik soll an den Standorten Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern innerhalb des Gebäudebestandes erfolgen. Am Standort in Freiburg soll die Redaktion in einen noch zu realisierenden Neubau umziehen, welcher voraussichtlich ab 2030 nutzbar sein soll. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer zur Ausführung der Lieferung, und Montage technischer Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbel zur technischen Erneuerung der Regionalstudios in Freiburg, Ulm, Karlsruhe, Trier, Koblenz und Kaiserslautern. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer auch bei zu liefernder und durch den Auftraggeber beigestellter Komponenten die vorgegebene und vereinbarte Basisfunktionalität aller Systemteile herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vornimmt. Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen. Der Au
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Branche: Kultur & Veranstaltungen
Das Wichtigste auf einen Blick
Rahmenvereinbarung für Lieferung, Montage und Koordination von Broadcast-Funktionskomponenten, Verkabelung und Möbeln in sechs Regionalstudios des SWR (Ulm, Karlsruhe, Freiburg, Kaiserslautern, Koblenz, Trier) mit geschätztem Wert von 2,8 Mio. EUR über 4 Jahre (Grundlaufzeit 2+1+1 Jahre).
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Der Preis wird mit 90 % gewertet.
Die Leistung wird mit 10 % Gewichtung gewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
A2.1 – Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden: A3.1 – Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: Mindestanforderung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: o Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung o Für Vermögensschäden mind. 1.000.000 € je Schadensereignis, mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A1.1 – Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss mit jedem Angebot die „Anlage 09 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die „Anlage 03 – Erklärung zu Unterauftragnehmern und Eignungsleihe“ ausgefüllt beizulegen. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.11.2 vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), „Anlage 08 – Eigenerklärung Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 833-2014“, muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots eingereicht werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Einhaltung der Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung §47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A3.2 – Bonitätsnachweis oder Unternehmensauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate), aus welchem eine Ausfallwahrscheinlichkeit zweifelsfrei ablesbar ist. Mindestanforderung: Nachweis einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 1,5 %. Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank, aus denen keine Ausfallwahrscheinlichkeit glaubhaft hervorgeht, erfüllen diese Anforderung nicht. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A4.1 – Nachweis von zwei Referenzen zur Erneuerung einer produktionstechnischen Infrastruktur für Hörfunk und Fernsehen in vergleichbarer Art und Größe innerhalb der vergangenen vier Jahre begonnen mit den geforderten Angaben. Hierfür ist die Anlage 10 – Vorlage für das Referenzprojekt (eignungsbezogen) zu nutzen. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A4.3 – Darstellung als Eigenerklärung der für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen personellen Ressourcen (insbesondere Fachkräfte bzw. Funktionsrollen) mit Bezug zum Auftragsgegenstand. Die Darstellung hat funktions- bzw. rollenbezogen sowie getrennt nach Bieter und etwaigen Unterauftragnehmern zu erfolgen; namentliche Angaben sind nicht erforderlich. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
A4.2 – Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens im auftragsbezogenen Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung. Der Auftraggeber stellt die Eignung fest, wenn der Bieter alle geforderten Nachweise eingereicht und alle etwaigen gestellten Mindestanforderungen an diese Nachweise erfüllt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Der Auftragnehmer haftet dabei für die Leistungen seiner Subunternehmer, wie für seine eigenen Leistungen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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