Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz nach umfangreichem Rückbau
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Beschreibung
Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz nach umfangreichem Rückbau Beschreibung: Schlüsselfertiges Bauen, Herrichtung Haus der Statistik am Alexanderplatz, Otto-Braun-Str.70/72 in 10178 Berlin. Beschreibung: Die zu lösende Bauaufgabe umfasst: Die Leistung wird gem. §7C EU VOB/A als Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgeschrieben. Der Leistungszeitraum für den Generalübernehmer ist für den Zeitraum vom III. Quartal 2021 bis IV. Quartal 2024 geplant. Der Gebäudekomplex ist bis zum III. Quartal 2024 schlüsselfertig zu übergeben. Die Nutzung / Bezug des Gebäudes ist in Teilabschnitten ab Ende IV. Quartal 2023 vorgesehen. Gegenstand des Verfahrens sind folgende Leistungen für die schlüsselfertige Übergabe des Gesamtprojektes: Vollständiger Abriss des Gebäudeteils F inkl. fachgerechter Entsorgung aller Abbruchmaterialien. Vollständiger Rückbau und Entsorgung der Dachaufbauten inkl. Technikaufbauten, der sog. Deckentische und der Dachschale sowie der Attiken zur Schaffung freier Deckenlasten für den neuen Gründachaufbau. Erforderlicher weiterer Teilrückbau, notwendige Umbauten bzw. erforderliche Sanierung der Bestandskonstruktion in den bereits teilentkernten Gebäudeteile A bis D (baukonstruktive Maßnahmen). Rückbau und Entsorgung der noch im Bestand verbliebenen Fassadenbauteile und die Neuherstellung der Fassade nach Maßgaben der Entwurfsplanung mit Leitdetails des Fassadenplaners. Fortschreiben bzw. Erstellen aller noch erforderlichen Planungsunterlagen und Dokumentationen auf Grundlage der übergebenen Vorplanungsergebnisse und deren Grundlagen sowie der Entwurfsplanung Fassade (Optimierung). Neuherstellung aller Fassadenflächen nach Maßgaben der durch den AG freigegebenen Genehmigungs, Ausführungs sowie Werkstatt und Montageplanung des AN. Weiterentwickeln und Umsetzen der Energiekonzeption mit einer Grundvariante (Fernwärme und Netzstrom, ergänzt durch PV Nutzung, Kleinwindkraftanlagen und Energiespeicher). Die funktions un
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die schlüsselfertige Herrichtung des Hauses der Statistik nach umfangreichem Rückbau.
- Das Projekt beinhaltet Abriss, Sanierung, Fassadenneubau, Energiekonzept und die schlüsselfertige Übergabe von Gebäudeteilen.
- Die Leistung wird als Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgeschrieben.
- Der Leistungszeitraum für den Generalübernehmer ist von Q3 2021 bis Q4 2024 geplant.
- Umfangreiche Referenzen und Nachweise für Generalübernehmerleistungen im Bauwesen sind zu erwarten.
Schlüsselfertige Herrichtung des Hauses der Statistik am Alexanderplatz nach umfangreichem Rückbau.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Bestehender Vertrag modifiziert
Vertragswert 172.608.306 €16 Veröffentlichungen
- 24.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 22.06.2026 Ein Wechsel des AN wäre mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die Leistungen können nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden NU ausgeführt werden, da sie im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen stehen und direkt in diese eingreifen. Ein AN-Wechsel würde zu einer problematischen Leistungs- und Schnittstellenzuordnung und damit Gewährleistungsproblematik führen. Ebenso würde ein erheblicher Zeitverlust und damit eine Bauverzögerung durch ein erneutes Vergabeverfahren hinzukommen.
- 15.01.2026 Ein Wechsel des AN würde zu einer Problematik der eindeutigen Leistungs- und Schnittstellenzuordnung und damit Gewährleistungsproblematik führen. Ebenso würde ein erheblicher Zeitverlust und damit eine Bauverzögerung durch ein erneutes Vergabeverfahren hinzukommen. Die Leistungen können nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden Nachunternehmern ausgeführt werden, da sie im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen stehen.
- 15.01.2026 Ein Wechsel des AN für die Ausführung der Nachtragsleistungen wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da sie nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden Nachunternehmern ausgeführt werden können. Die Nachtragsleistungen stehen im Zusammenhang mit den bereits beauftragten genannten Leistungen und greifen direkt in diese ein. Sie sind daher erforderliche Teilleistung, die nicht durch einen Dritten (AN) separat ausführbar sind. Zuzüglich zu der Problematik der eindeutigen Leistungs- und Schnittstellenzuordnung und damit Gewährleistungsproblematik, würde ein erheblicher Zeitverlust und damit eine Bauverzögerung durch ein neues Vergabeverfahren hinzukommen.
- 20.11.2025 Ein Wechsel des AN für die Ausführung der Nachtragsleistungen wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden., da sie nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden Nachunternehmern ausgeführt werden können. Die Nachtragsleistungen stehen im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen u.a. der Fassadenarbeiten, Wandaufbauten und technischen Ausrüstung und greifen direkt in diese ein. Sie sind daher als erforderliche Teilleistung nicht durch einen Dritten (AN) separat ausführbar. Zuzüglich zu der Problematik der eindeutigen Leistungs- und Schnittstellenzuordnung und damit Gewährleistungsproblematik, würde ein erheblicher Zeitverlust und damit eine Bauverzögerung durch ein neues Vergabeverfahren hinzukommen.
- 14.08.2025 Ein Wechsel des AN für die Ausführung der Nachtragsleistungen wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie können nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden Nachunternehmern ausgeführt werden, da sie im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen der technischen Ausrüstung, der WC-Trennwände, des Leuchteneinbaus und der Innenwandgestaltung stehen und direkt in diese eingreifen. Sie sind daher als erforderliche Teilleistung nicht durch einen Dritten (AN) separat ausführbar. Zuzüglich zu der Problematik der eindeutigen Leistungs- und Schnittstellenzuordnung und damit Gewährleistungsproblematik, würde ein erheblicher Zeitverlust und damit eine Bauverzögerung durch ein neues Vergabeverfahren hinzukommen.
- 14.07.2025 Ein Wechsel des AN für die Ausführung der Nachtragsleistungen wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie können nur von dem AN bzw. von den bereits leistenden Nachunternehmern ausgeführt werden, da sie im Zusammenhang mit den bereits beauftragten Leistungen stehen und direkt in diese eingreifen. Sie sind daher als erforderliche Teilleistung nicht durch einen Dritten (AN) separat ausführbar. Zuzüglich zu der Problematik der eindeutigen Leistungs- und Schnittstellenzuordnung und damit Gewährleistungsproblematik, würde ein erheblicher Zeitverlust und damit eine Bauverzögerung durch ein neues Vergabeverfahren hinzukommen.
- 17.04.2025 Der AN wurde bereits mit den Trockenbauleistungen beauftragt. Ein Wechsel des AN wäre mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zuzüglich dem Aufwand der Leistungs-/Schnittstellenzuordnung würde ein erheblicher Zeitverlust durch ein neues Vergabeverfahren hinzukommen.
- 10.04.2025 Ein AN-Wechsel kommt für die Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten Leistungen trennen lassen sowie zwingend erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen ein. Bei Trennung bzw. Wechsel des AN würde es zu erheblichen wirtschaftlichen und technischen Schwierigkeiten, u.a. durch die Problematik der Leistungs- und Gewährleistungszuordnung und zusätzlichen Bauverzögerungen kommen.
- 20.12.2024 Ein AN-Wechsel kommt für die Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten trennen lassen sowie zwingend erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen ein. Bei Trennung bzw. Wechsel des AN würde es zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. durch die Problematik der Leistungs- u. Gewährleistungszuordnung und zusätzlichen Bauverzögerungen kommen.
- 25.10.2024 Im August 2023 gab es einen Baustopp für die Dachleuchtschrift auf dem Bauteil A. Zu diesem Zeitpunkt war das Risiko sehr hoch, dass der gewählte Schriftzug „Allesandersplatz“ nicht genehmigt wird. Anfang Oktober 2024 wurde der Baustopp wieder aufgehoben. Der angeordnete Baustopp war nicht vorhersehbar.
- 25.10.2024 Ein AN-Wechsel kommt für diese Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten Leistungen trennen lassen und zwingend erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen der technischen Ausrüstung und Innenausstattung ein. Bei Trennung bzw. Wechsel des AN würde es zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. durch die Problematik der Leistungs- und Gewährleistungszuordnung und zusätzlichen Bauverzögerungen kommen.
- 19.08.2024 Ein AN-Wechsel kommt für diese Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten Leistungen trennen lassen und zwingend erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen des Gerüstbaus, der Dachabdichtung und Trockenbauarbeiten ein. Bei Trennung bzw. Wechsel des AN würde es zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. durch die Problematik der Leistungs- und Gewährleistungszuordnung und zusätzlichen Bauverzögerungen kommen.
- 04.06.2024 Ein AN-Wechsel kommt für diese Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten Leistungen trennen lassen und zwingend erforderlich sind, um das Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Leistungen der Schadstoffentsorgung ein. Bei Trennung bzw. Wechsel des AN würde es zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. durch die Problematik der Leistungs- und Gewährleistungszuordnung und zusätzlichen Bauverzögerungen kommen.
- 04.06.2024 Die Fassaden müssen durch den AN umgeplant und in Teilbereichen infolge Rasteränderungen wegen der zusätzlichen Türen neu hergestellt werden. Ein AN-Wechsel kommt für diese Nachtragsleistungen nicht in Betracht, da sie sich nicht von den bereits beauftragten Leistungen trennen lassen und zwingend erforderlich sind, um das aktuelle Vertragsziel zu erreichen. Die Leistungen greifen direkt in die bereits beauftragten Fassadenarbeiten ein. Bei Trennung bzw. Wechsel des AN würde es zu erheblichen Schwierigkeiten kommen, u.a. durch die Problematik der Leistungs- und Gewährleistungszuordnung und zusätzlichen Bauverzögerungen.
- 21.05.2024 Die Leistungen sind zwingend erforderlich, um das Vertragsziel zu erreichen. Eine eindeutige Trennung der Arbeiten wäre bei einem Wechsel des AN nicht möglich und würde zu erheblichen Schwierigkeiten, u.a. durch die Problematik der Leistungs- und Gewährleistungszuordnung, führen. Auch würde es zu zusätzlichen Bauverzögerungen und damit zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.088 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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