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Unterhaltsreinigung Gaisburg
Stuttgarter Straßenbahnen AG · Stuttgart · Baden-Württemberg
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Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) ist einer der größten Nahverkehrsbetriebe in Deutschland im öffentlichen Nahverkehr. Am Betriebshof Stuttgart-Gaisburg sind unter anderem im Los 1 die Bürobereiche, Sanitär- und Umkleidebereiche, Verkehrsbereiche, Arzt und Santitärbereiche, sowie Kantinen- und Auftenthaltsberiche inklusive Teeküchen zu reinigen. Darüberhinaus sind Technik-,Werkstatt- und Lagerbereiche, Schulungs- und Besprechungsräume und Außenbereiche zu reinigen. — Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) ist einer der größten Nahverkehrsbetriebe in Deutschland im öffentlichen Nahverkehr. Am Betriebshof Stuttgart-Gaisburg sind im Los 2 Glas- und Rahmenreinigungen durchzuführen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für Unterhaltsreinigung und Glasreinigung am SSB-Betriebshof Stuttgart-Gaisburg.
- Los 1 beinhaltet die Reinigung von Büros, Sanitär-, Verkehrs-, Kantinen-, Technik-, Werkstatt-, Lager-, Schulungs- und Außenbereichen.
- Los 2 umfasst die Glas- und Rahmenreinigung.
- Die Stuttgarter Straßenbahnen AG ist der Auftraggeber.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG sucht Dienstleister für die Unterhaltsreinigung am Betriebshof Stuttgart-Gaisburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
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Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend . 1) 1. Der Bieter hat das Vorhandensein einer nach Versicherungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens bei Auftragserteilung nachzuweisen und dazu mit der Angebotsabgabe eine aktuelle Versicherungsbestätigung nicht älter als drei Monate vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Inhalte des Haftpflichtversicherungsvertrages - bspw. Versicherungssummen, Sublimits (insbesondere Tätigkeits-/Bearbeitungsschäden), Selbstbehalte - zu nennen. Zusätzlich ist zu bestätigen, dass die Beitragszahlung für das laufende Versicherungsjahr erfolgt ist. Die Versicherungssummen im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen mindestens je Schadenereignis EUR 10.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden betragen, für Vermögensschäden mindestens EUR 1.000.000. 2) Vorlage eines Bonitätsnachweises (z.B. Creditreform, SCHUFA, Arvato Infoscore, Bürgel) (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. 5.1.12) nicht älter als 6 Monate welcher belegt, dass eine ausreichende Bonität vorliegt (Ausfallrisiko durchschnittlich oder besser). 3) Vorlage von zwei Bescheinigungen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. 5.1.12) nicht älter als 6 Monate) beigefügt ist. 4) Aktueller gültiger Nachweis der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. 5.1.12) Bei Eingang des Nachweises, darf dieser nicht abgelaufen sein. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft (BG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen . 1) Bezeichnung des Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer. Der AG stellt hierzu das Formblatt Anlage 1.1_Angebotsschreiben zur Verfügung. 2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin), vgl. Ziff. 5.1.12 3) Vorlage einer Eigenerklärung, dass: - Über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und § 98 c AufenthG. - Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG). - Keine in Bezug auf die Vergabe unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abreden getroffen wurden Der AG stellt hierzu das Formblatt Anlage 1.1_Angebotsschreiben zur Verfügung. 4) Sofern eine Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft erfolgen soll, ist mit dem Angebotsschreiben eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. 5.1.12) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bieterauswahl zur Bietergemeinschaft auch im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Bietergemeinschaften haben in obiger Bietergemeinschaftserklärung oder als Anlage zur Bietergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtlich Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine um die Auftragsvergabe zu bewerben. .Der AG stellt hierzu eine das Formblatt 1.1_Angebotsschreiben und 1.2_ Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Verfügung. 5) Der Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. 5.1.9.in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Teilnahmeantrag ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung). Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1_Angebotsschreiben sowie das Formblatt Anlage 1.4_Nachunternehmer Verpflichtungserklärung Eignungsleihe zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber mit der Angebotsabgabe zur Verfügung zu stellen. Sofern der Bieter Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen mit dem Angebot eingereicht werden. Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.1 Angebotsschreiben sowie das Formblatt 1.3_Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen. Erklärung zur Einhaltung der erlassenen Russland-Sanktionen. Der AG stellt hierzu das Formblatt 1.5_Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben_vom_14.04.2022 zur Verfügung. Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 1) Vorlage folgender Nachweise: - Aktuelle Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, oder vergleichbar 2) Allgemein Los 1 Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gilt: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss einen jährlichen Netto-Umsatz aus Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) von mindestens 300.000 € nachweisen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Es müssen mindestens 5 festangestellte Reinigungskräfte beschäftigt werden, davon mindestens 2 mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gebäudereiniger/in oder gleichwertiger Qualifikation. Zudem ist anzugeben, ob die vorgesehene Objektleitung sowie deren Vertretung über eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger (IHK) oder eine vergleichbare Qualifikation sowie eine zusätzliche Qualifikation als Objektleiter/in bzw. -betreuer/in verfügen. Der Auftragnehmer stellt hierzu das Formblatt 1.7.1.Angaben allgemein und Referenzen Los 1 zur Verfügung. Los 2 Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gilt: Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss einen jährlichen Netto-Umsatz von mindestens 29.000 € für Glas- und Rahmenreinigung nachweisen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Es müssen mindestens 3 festangestellte Reinigungskräfte beschäftigt werden, davon mindestens 1 mit abgeschlossener Berufsausbildung als Gebäudereiniger/in oder gleichwertiger Qualifikation. Zudem ist anzugeben, ob die vorgesehene Objektleitung sowie deren Vertretung über eine abgeschlossene Ausbildung zum Gebäudereiniger (IHK) oder eine vergleichbare Qualifikation sowie eine Zusatzqualifikation als Objektleiter/in bzw. -betreuer/in verfügen. Der Auftragnehmer stellt hierzu das Formblatt 1.7.2.Angaben allgemein und Referenzen Los 2 zur Verfügung. 3) Referenzen: Los 1: Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mindestens ein Referenzprojekt (nicht älter als 3 Jahre) aus der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich vorlegen, das die Unterhaltsreinigung eines Betriebshofs mit Bürogebäude und Verkehrsflächen mit Fahrzeugbewegung oder eines vergleichbaren Objekts umfasst. Das Referenzprojekt muss folgende Mindestkriterien erfüllen: • jährliche Netto-Auftragssumme von mindestens 100.000 € • Fläche von mindestens 3.500 qm • Einsatz von mindestens 1 Mitarbeiter/in mit Qualifikation als Gebäudereiniger/in (IHK) oder gleichwertig Zusätzlich sind je Referenzprojekt anzugeben: • Einsatz einer Objektleitung mit entsprechender Qualifikation (Gebäudereiniger IHK oder vergleichbar inkl. Zusatzqualifikation) • vorhandene Vertretungsregelung mit gleichwertiger Qualifikation • Durchführung von Reinigungsleistungen in Tiefgaragen oder PKW-Parkflächen Der Auftraggeber stellt hierzu die Anlage 1.7.1 Angaben allgemein und Referenzen Los 1 zur Verfügung. Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen: • Bezeichnung des Referenzkunden mit Adresse des AG • Erläuterung Auftragsinhalte • Zeitraum der erbrachten Leistung • Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse. Für die Nennung der zusätzlichen Informationen stellt der Auftraggeber die Anlage 1.6.1 Formblatt techn. berufl. Leistungsfähigkeit Los 1, zur Verfügung. Die Bewertung der Referenzen und allgemeinen Angaben erfolgt gemäß Anlage 1.8.1 Wertung Überblick Allgemein und Referenzen Los 1. Los 2 Für die Eignungsprüfung muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft mindestens ein Referenzprojekt (max. 3 Jahre alt) aus der EU, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich zur Glas- und Rahmenreinigung eines Bürogebäudes oder eines vergleichbaren Objekts vorlegen. Mindestanforderungen: • ≥ 9.000 € Netto-Auftragssumme/Jahr • ≥ 2.500 qm Fläche • Einsatz von ≥ 1 Gebäudereiniger/in (IHK) oder gleichwertig Zusätzlich anzugeben: • qualifizierte Objektleitung (inkl. Zusatzqualifikation) • entsprechende Vertretung Der Auftraggeber stellt hierzu die Anlage 1.7.2 Angaben allgemein und Referenzen Los 2 zur Verfügung. Für jedes benannte Referenzprojekt sind zusätzlich folgende Informationen aufzuführen: • Bezeichnung des Referenzkunden mit Adresse des AG • Erläuterung Auftragsinhalte • Zeitraum der erbrachten Leistung • Nennung der Ansprechpartner beim jeweiligen Referenzgeber, idealerweise mit Angabe von Tel.Nr. und E-Mailadresse. Für die Nennung der zusätzlichen Informationen stellt der Auftraggeber die Anlage 1.6.2 Formblatt techn. berufl. Leistungsfähigkeit Los 2, zur Verfügung. Die Bewertung der Referenzen und allgemeinen Angaben erfolgt gemäß Anlage 1.8.2 Wertung Überblick Allgemein und Referenzen Los 2. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise über die tatsächliche Einbindung und Erfahrung des eingesetzten Personals anzufordern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. 5) Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 06.07.2026 Änderung und Bekanntmachung und Bewertungsmatrix. Alle fachlichen und kalkulationsrelevanten, sowie Vertragsunterlagen bleiben unverändert und bleiben weiterhin gültig. Die Eignungskriterien sind ebenfalls unverändert und bleiben weiterhin gültig. · in TED EU + oev
- Frist 06.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.492 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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