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Tiefbauplanung Anschluss RZ Haifa-Allee, Mainz, TP01155 - 30027777
Mainzer Netze GmbH · Mainz · Rheinland-Pfalz
Angebote bis 20.07.2026, 10:00 Uhr (noch 2 Tage)
Beschreibung
Tiefbauplanung zum Anschluss des Rechenzentrums Haifa-Allee, Mainz für die Mainzer Netze GmbH; Projektnummer 1000-TP-01155
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Die Referenzanforderungen gem. Punkt 4.1.5 der Bewerbungsbedingungen wurden angepasst. - Leistungsabschluss zwischen 01.01.2016 und 31.05.2026 - mindest Baukosten entfallen - 20kV-Trasse entfällt Weiterhin geforderte Referenzen: - 2 Microtunnel, DN500 - DN1000 - eine DB-Querung
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Tiefbauplanung für zwei neue Stromtrassen inklusive Kommunikations- und Reserverohren.
- Die Leistung umfasst die HOAI-Phasen 2 bis 8 gemäß Fassung 2021.
- Eine stufenweise Vergabe in zwei Auftragsabschnitten für Leistungsphase 2 und die Leistungsphasen 3 bis 8 ist vorgesehen.
- Die Planung und der Bau elektrotechnischer Komponenten sind nicht Teil dieser Ausschreibung.
Die Mainzer Netze GmbH sucht Planungsleistungen für den Tiefbau zur Errichtung zweier neuer Stromtrassen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 %
Bewertet wird die Angebotssumme, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Kalkulationsblatt A08 bzw. Angebotsdeckblatt A07. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weite-ren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl ge-bildet: 100 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte das niedrigste Angebot als unangemessen niedrig bewertet werden, so würde dieses An-gebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigs-ten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
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Projektteam und Personalverfügbarkeit 15 %Qualität
Der Bieter hat das für die Durchführung des Projekts vorgesehene Personal vollständig darzu-stellen. Hierbei sind insbesondere die vorgesehenen Rollen im Projekt, deren Aufgabenbereiche sowie die jeweils relevanten fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen anzugeben. Weiter ist darzulegen, wie die durchgehende Verfügbarkeit des Projektpersonals während der gesamten Vertragslaufzeit sichergestellt wird. Für Zeiten von Urlaub, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit ist eine verbindliche Stellvertretungsregelung zu benennen, die eine kontinuierli-che, qualifizierte Leistungserbringung ohne Verzögerungen oder Qualitätseinbußen gewährleis-tet. Bewertet werden insbesondere: • die Angemessenheit und Schlüssigkeit der Zusammensetzung des Projektteams in Be-zug auf die Projektanforderungen, • die vollständige Abdeckung aller erforderlichen fachlichen, technischen und organisatori-schen Qualifikationen, • sowie die Sicherstellung einer durchgehenden, qualifizierten Projektbetreuung über sämt-liche Leistungsphasen hinweg, einschließlich der Regelungen zur Vertretung
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Organisation 10 %Qualität
Der Bieter hat die geplante Projektorganisation darzustellen. Dies umfasst sowohl die in-terne Organisation als auch die Zusammenarbeit und Schnittstellen mit den weiteren fachlich beteilig-ten Planern sowie dem Auftraggeber. Die vorgesehenen Kommunikations-, Abstimmungs- und Entscheidungswege sind nachvollziehbar zu beschreiben. Darüber hinaus sind die vorgesehenen Konzepte, Prozesse, Reaktionsmechanismen und Me-thoden zur Sicherstellung der Einhaltung von Qualitäts-, Kosten- und Terminanforderungen dar-zulegen. Hierbei sind insbesondere die eingesetzten Routinen, Standardverfahren sowie pro-jektspezifische Anpassungen zu erläutern, mit denen eine strukturierte, transparente und ver-lässliche Projektabwicklung gewährleistet wird. Hierzu zählen unter anderem: Regelungen zur Projektsteuerung und -koordination, Ver-fahren zur Qualitätssicherung und -kontrolle, Methoden des Kosten- und Terminmanagements ein-schließlich Frühwarn- und Eskalationsmechanismen sowie die Organisation regelmäßiger Ab-stimmungs- und Berichtsroutinen mit dem Auftraggeber. Bewertet werden insbesondere: • die Effizienz und Nachvollziehbarkeit der Projektabwicklung, • die strukturierte und angemessene Einbindung des Auftraggebers in Entscheidungs- und Abstimmungsprozesse, • sowie die Berücksichtigung der projektspezifischen Besonderheiten, Randbedingungen und Zwangspunkte.
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Qualitätsmanagement 5 %Qualität
Der Bieter hat das projektbezogene Qualitätsmanagement darzustellen. Dabei ist zu er-läutern, welche organisatorischen, methodischen und prozessualen Maßnahmen zur Sicherstellung der geforderten Qualität während der gesamten Projektlaufzeit vorgesehen sind. Bewertet werden insbesondere: • die Angemessenheit und Nachvollziehbarkeit des Qualitätsmanagements, • das ausgewogene Verhältnis zwischen organisatorischem Aufwand und Wirksamkeit der Maßnahmen, • sowie die Eignung des Qualitätsmanagements zur Sicherstellung der erforderlichen fach-lichen, technischen und terminlichen Qualität der Leistungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 2 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 20.07.2026 Die Referenzanforderungen gem. Punkt 4.1.5 der Bewerbungsbedingungen wurden angepasst. - Leistungsabschluss zwischen 01.01.2016 und 31.05.2026 - mindest Baukosten entfallen - 20kV-Trasse entfällt Weiterhin geforderte Referenzen: - 2 Microtunnel, DN500 - DN1000 - eine DB-Querung · in TED EU + oev aktuell
- Frist 20.07.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 10.013 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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