AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YF9H3XY/documents) · Abgerufen am 04.09.2026 16:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-443459-2024/

Durchführung von Fußverkehrs-Checks in NRW 2025-2026

Notice-ID: ted-443459-2024 · Procedure-ID: 58291f52-94ec-4998-9a70-701fe70c65c1

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Stammdaten

Auftraggeber
Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, Köln
Veröffentlicht
23.07.2024
Frist (Submission)
09.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71241000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Geschätzter Wert
540.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

In den Jahren 2025 und 2026 (optional 2027) erhalten insgesamt jeweils pro Jahr bis zu zwölf Mitgliedskommunen des ZNM NRW die Möglichkeit, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Die zu erbringende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben; das einzelne Los umfasst die Durchführung von bis zu sechs Fußverkehrs-Checks pro Jahr. Grundsätzlich kann auf beide Lose angeboten werden, der Bieter kann jedoch nur auf ein Los den Zuschlag erhalten. Unter einem Fußverkehrs-Check wird ein dialogorientiertes, partizipatives Format verstanden, bei dem die Bürger, gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und sonstigen Interessengruppen (z.B. Vertreter von Senioren, seheingeschränkten oder körperlich eingeschränkten Personen oder sonstige Verbände) in mehreren Terminen die Situation des Fußverkehrs in der Kommune gemeinsam erörtern. Kern der Fußverkehrs-Checks sind die Begehungen, die den Teilnehmenden die Gelegenheit geben, Probleme und Sichtweisen vor Ort auszutauschen und neue Lösungsansätze bzw. neue Ideen zu diskutieren. Die Begehungen werden dokumentiert und abschließend in einem Maßnahmenplan zusammengefasst. Insgesamt soll die Fußverkehrsförderung in den Kommunen nachhaltig gestärkt werden, indem 1) konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden, 2) ein Prozess zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen initiiert und 3) die Verwaltung und Politik für die Bedürfnisse der Fußgänger sensibilisiert wird. Darüber hinaus bietet das Instrument weitere Impulse für ein Umdenken bei der Straßenraumgestaltung. Es wird gezielt die Sichtweise des "schwächsten" Verkehrsteilnehmers auf die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im Straßenraum eingenommen. Für die Abwicklung der Maßnahme in den Kommunen sieht das ZNM NRW ein standardisiertes Verfahren vor, welches für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den bis zu sechs Kommunen in enger Abstimmung mit den kommunalen Akteuren sowie den regionalen Koordinierungsstellen des ZNM NRW die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fußverkehrs-Checks zu erbringen. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt in enger, fortlaufender Abstimmung mit dem ZNM NRW. — In den Jahren 2025 und 2026 (optional 2027) erhalten insgesamt jeweils pro Jahr bis zu zwölf Mitgliedskommunen des ZNM NRW die Möglichkeit, mit Hilfe externer Unterstützung, Fußverkehrs-Checks durchzuführen. Die zu erbringende Leistung wird in zwei Losen ausgeschrieben; das einzelne Los umfasst die Durchführung von bis zu sechs Fußverkehrs-Checks pro Jahr. Grundsätzlich kann auf beide Lose angeboten werden, der Bieter kann jedoch nur auf ein Los den Zuschlag erhalten. Unter einem Fußverkehrs-Check wird ein dialogorientiertes, partizipatives Format verstanden, bei dem die Bürger, gemeinsam mit der Verwaltung, der Politik und sonstigen Interessengruppen (z.B. Vertreter von Senioren, seheingeschränkten oder körperlich eingeschränkten Personen oder sonstige Verbände) in mehreren Terminen die Situation des Fußverkehrs in der Kommune gemeinsam erörtern. Kern der Fußverkehrs-Checks sind die Begehungen, die den Teilnehmenden die Gelegenheit geben, Probleme und Sichtweisen vor Ort auszutauschen und neue Lösungsansätze bzw. neue Ideen zu diskutieren. Die Begehungen werden dokumentiert und abschließend in einem Maßnahmenplan zusammengefasst. Insgesamt soll die Fußverkehrsförderung in den Kommunen nachhaltig gestärkt werden, indem 1) konkrete Inhalte und Ergebnisse zum lokalen Fußverkehr erarbeitet werden, 2) ein Prozess zur Förderung des Fußverkehrs in den Kommunen initiiert und 3) die Verwaltung und Politik für die Bedürfnisse der Fußgänger sensibilisiert wird. Darüber hinaus bietet das Instrument weitere Impulse für ein Umdenken bei der Straßenraumgestaltung. Es wird gezielt die Sichtweise des "schwächsten" Verkehrsteilnehmers auf die Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität im Straßenraum eingenommen. Für die Abwicklung der Maßnahme in den Kommunen sieht das ZNM NRW ein standardisiertes Verfahren vor, welches für alle teilnehmenden Kommunen identisch und bindend ist. Aufgabe des Dienstleisters ist es, in den bis zu sechs Kommunen in enger Abstimmung mit den kommunalen Akteuren sowie den regionalen Koordinierungsstellen des ZNM NRW die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Fußverkehrs-Checks zu erbringen. Hier sind insbesondere beratende, moderierende, koordinierende und dokumentierende Aufgaben zu erfüllen. Die Durchführung erfolgt in enger, fortlaufender Abstimmung mit dem ZNM NRW.

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2025
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).