VgV, TZH Lüneburg, Digitalisierung BAFA, Block 1, LV 1, 3, 5
KI Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von IT-Hardware und Software für die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade.
Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Steuern und Finanzen · Chemnitz · Sachsen · Landesbehörde
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Kostenlos beobachten →Lieferung von 530 Notebooks, 200 Dockingstations und 500 externen Festplatten für die Sächsische Steuerverwaltung
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Verlängerung Angebots- und Angebotsbindefrist sowie Änderung Vergabeunterlagen (Hauptdokument Vergabeunterlagen und Anlagen 1 und 8) im Zuge der Beantwortung der Bieterfragen Runde 1
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von 530 Notebooks, 200 Dockingstations und 500 externen Festplatten für die Sächsische Steuerverwaltung.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Mindestanforderungen:
Erklärung muss vorliegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2d: Formlose Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Mindestanforderungen:
Erklärung muss vorliegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2a: Im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Unternehmens mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens.
Mindestanforderungen:
Erklärung muss vorliegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2b: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025).
Mindestanforderungen:
Erklärung muss vorliegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2c: Erklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025).
Mindestanforderungen:
Erklärung muss vorliegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3b: Darstellung von drei erbrachten wesentlichen und geeigneten Referenzprojekten Ihres Unternehmens aus den letzten drei Jahren (Projektende darf bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen) mit vergleichbaren Lieferungen und Leistungen.
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzleistungen kurz mit folgenden Inhalten:
1. Bezeichnung des Auftragsgegenstandes
2. Erbrachte Leistungen
3. Liefer-/ Erbringungszeitpunkt
4. Auftraggeber
5. Auftragswert
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches der beteiligten Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Mindestanforderungen:
Drei Referenzen mit vergleichbaren Lieferungen müssen eingereicht werden.
Es ist dabei unerheblich, ob die Referenz durch den Bieter selbst, durch ein Unternehmen der Bietergemeinschaft oder durch den Eignungsverleiher erbracht wurde.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3a: Erklärung über die Anzahl der durchschnittlich jährlich beschäftigten Mitarbeiter bezogen auf die letzten drei Jahre (2023, 2024 und 2025).
Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist diese Erklärung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Mindestanforderungen:
Erklärung muss vorliegen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungs-verfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
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Basierend auf 383 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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