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Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf
NRW.BANK AöR · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Ziff. 5.1 der europaweiten Auftragsbekanntmachung wurde wie folgt geändert: "Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Empfangs- und Bewachungsdiensten an den folgenden Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf: a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Die Empfangsdienstleistungen umfassen insbesondere die Wahrnehmung der Empfangsfunktion als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher, Dienstleister, Fremdfirmen, sonstige externe Gäste sowie Mitarbeitende der NRW.BANK, das Besuchermanagement einschließlich Anmeldung, Weiterleitung, Abmeldung und Dokumentation, die Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen, Zutrittsausweisen und Schließmedien, die Überwachung und Bedienung der hierfür vorgesehenen technischen Einrichtungen, die Entgegennahme und Weiterleitung von Störmeldungen sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen im Not-, Alarm- oder Störungsfall. Darüber hinaus gehören zum Leistungsgegenstand standortbezogene Bewachungsdienstleistungen und Revierkontrollen, insbesondere Innen- und Außenrundgänge, Verschluss- und Kontrolltätigkeiten, die Dokumentation von Kontrollpunkten über ein Wächterkontrollsystem, die Mitwirkung bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sowie die anlassbezogene Unterstützung bei besonderen Sicherheits- oder Empfangsanforderungen. Ergänzend ist die NRW.BANK berechtigt, bei Bedarf zusätzliche Leistungen (auch Abrufleistungen, Sonderdienste genannt) abzurufen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht insoweit nicht. Die zusätzlichen Leistungen können insbesondere anlassbezogene Zusatzaufgaben, Unterstützungsleistungen bei Veranstaltungen, die Begleitung von Handwerkern oder vergleichbare Tätigkeiten umfassen. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die bedarfsabhängigen zusätzlichen Leistungen in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen beläuft sich auf insgesamt 31.000 Personenstunden und für die Empfangsdienstleistungen auf insgesamt 10.800 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Für die zusätzlichen Leistungen gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen von insgesamt 37.920 Personenstunden sowie für die Empfangsdienstleistungen von insgesamt 12.960 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend zweimal um zwei weitere Jahre, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf acht Jahre (= Höchstlaufzeit). Abweichend hiervon beträgt die Grundlaufzeit für die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Objekt Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf 12 Monate; diese verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 24 Monate (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die Höchstabnahmegrenze für die Bedarfsleistungen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet."
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📅 Frist verlängert📄 Unterlagen
Ziff. 5.1 der europaweiten Auftragsbekanntmachung wurde wie folgt geändert: "Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Empfangs- und Bewachungsdiensten an den folgenden Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf: a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Die Empfangsdienstleistungen umfassen insbesondere die Wahrnehmung der Empfangsfunktion als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher, Dienstleister, Fremdfirmen, sonstige externe Gäste sowie Mitarbeitende der NRW.BANK, das Besuchermanagement einschließlich Anmeldung, Weiterleitung, Abmeldung und Dokumentation, die Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen, Zutrittsausweisen und Schließmedien, die Überwachung und Bedienung der hierfür vorgesehenen technischen Einrichtungen, die Entgegennahme und Weiterleitung von Störmeldungen sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen im Not-, Alarm- oder Störungsfall. Darüber hinaus gehören zum Leistungsgegenstand standortbezogene Bewachungsdienstleistungen und Revierkontrollen, insbesondere Innen- und Außenrundgänge, Verschluss- und Kontrolltätigkeiten, die Dokumentation von Kontrollpunkten über ein Wächterkontrollsystem, die Mitwirkung bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sowie die anlassbezogene Unterstützung bei besonderen Sicherheits- oder Empfangsanforderungen. Ergänzend ist die NRW.BANK berechtigt, bei Bedarf zusätzliche Leistungen (auch Abrufleistungen, Sonderdienste genannt) abzurufen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht insoweit nicht. Die zusätzlichen Leistungen können insbesondere anlassbezogene Zusatzaufgaben, Unterstützungsleistungen bei Veranstaltungen, die Begleitung von Handwerkern oder vergleichbare Tätigkeiten umfassen. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die bedarfsabhängigen zusätzlichen Leistungen in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen beläuft sich auf insgesamt 31.000 Personenstunden und für die Empfangsdienstleistungen auf insgesamt 10.800 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Für die zusätzlichen Leistungen gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen von insgesamt 37.920 Personenstunden sowie für die Empfangsdienstleistungen von insgesamt 12.960 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend zweimal um zwei weitere Jahre, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf acht Jahre (= Höchstlaufzeit). Abweichend hiervon beträgt die Grundlaufzeit für die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Objekt Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf 12 Monate; diese verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 24 Monate (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die Höchstabnahmegrenze für die Bedarfsleistungen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die Erbringung von Empfangs- und Bewachungsdiensten an drei Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf.
- Die Leistungen beinhalten Besuchermanagement, Zutrittskontrolle, Revierkontrollen und anlassbezogene Zusatzaufgaben.
- Es gibt verbindliche Höchstabnahmegrenzen für die abrufbaren Zusatzleistungen.
- Die Grundlaufzeit beträgt vier Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um je zwei Jahre, mit einer abweichenden Regelung für einen Standort.
- Bieter müssen die detaillierte Leistungsbeschreibung und die Eignungsanforderungen prüfen.
Die NRW.BANK vergibt einen Vertrag für Empfangs- und Bewachungsdienste an drei Standorten in Düsseldorf.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5–7 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 20 Tage
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 27.07.2026 Ziff. 5.1 der europaweiten Auftragsbekanntmachung wurde wie folgt geändert: "Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Empfangs- und Bewachungsdiensten an den folgenden Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf: a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Die Empfangsdienstleistungen umfassen insbesondere die Wahrnehmung der Empfangsfunktion als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher, Dienstleister, Fremdfirmen, sonstige externe Gäste sowie Mitarbeitende der NRW.BANK, das Besuchermanagement einschließlich Anmeldung, Weiterleitung, Abmeldung und Dokumentation, die Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen, Zutrittsausweisen und Schließmedien, die Überwachung und Bedienung der hierfür vorgesehenen technischen Einrichtungen, die Entgegennahme und Weiterleitung von Störmeldungen sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen im Not-, Alarm- oder Störungsfall. Darüber hinaus gehören zum Leistungsgegenstand standortbezogene Bewachungsdienstleistungen und Revierkontrollen, insbesondere Innen- und Außenrundgänge, Verschluss- und Kontrolltätigkeiten, die Dokumentation von Kontrollpunkten über ein Wächterkontrollsystem, die Mitwirkung bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sowie die anlassbezogene Unterstützung bei besonderen Sicherheits- oder Empfangsanforderungen. Ergänzend ist die NRW.BANK berechtigt, bei Bedarf zusätzliche Leistungen (auch Abrufleistungen, Sonderdienste genannt) abzurufen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht insoweit nicht. Die zusätzlichen Leistungen können insbesondere anlassbezogene Zusatzaufgaben, Unterstützungsleistungen bei Veranstaltungen, die Begleitung von Handwerkern oder vergleichbare Tätigkeiten umfassen. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die bedarfsabhängigen zusätzlichen Leistungen in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen beläuft sich auf insgesamt 31.000 Personenstunden und für die Empfangsdienstleistungen auf insgesamt 10.800 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Für die zusätzlichen Leistungen gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen von insgesamt 37.920 Personenstunden sowie für die Empfangsdienstleistungen von insgesamt 12.960 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend zweimal um zwei weitere Jahre, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf acht Jahre (= Höchstlaufzeit). Abweichend hiervon beträgt die Grundlaufzeit für die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Objekt Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf 12 Monate; diese verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 24 Monate (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die Höchstabnahmegrenze für die Bedarfsleistungen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet."
- Frist 27.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
- Frist 27.07.2026 Ziff. 5.1 der europaweiten Auftragsbekanntmachung wurde wie folgt geändert: "Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Empfangs- und Bewachungsdiensten an den folgenden Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf: a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Die Empfangsdienstleistungen umfassen insbesondere die Wahrnehmung der Empfangsfunktion als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher, Dienstleister, Fremdfirmen, sonstige externe Gäste sowie Mitarbeitende der NRW.BANK, das Besuchermanagement einschließlich Anmeldung, Weiterleitung, Abmeldung und Dokumentation, die Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen, Zutrittsausweisen und Schließmedien, die Überwachung und Bedienung der hierfür vorgesehenen technischen Einrichtungen, die Entgegennahme und Weiterleitung von Störmeldungen sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen im Not-, Alarm- oder Störungsfall. Darüber hinaus gehören zum Leistungsgegenstand standortbezogene Bewachungsdienstleistungen und Revierkontrollen, insbesondere Innen- und Außenrundgänge, Verschluss- und Kontrolltätigkeiten, die Dokumentation von Kontrollpunkten über ein Wächterkontrollsystem, die Mitwirkung bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sowie die anlassbezogene Unterstützung bei besonderen Sicherheits- oder Empfangsanforderungen. Ergänzend ist die NRW.BANK berechtigt, bei Bedarf zusätzliche Leistungen (auch Abrufleistungen, Sonderdienste genannt) abzurufen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht insoweit nicht. Die zusätzlichen Leistungen können insbesondere anlassbezogene Zusatzaufgaben, Unterstützungsleistungen bei Veranstaltungen, die Begleitung von Handwerkern oder vergleichbare Tätigkeiten umfassen. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die bedarfsabhängigen zusätzlichen Leistungen in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen beläuft sich auf insgesamt 31.000 Personenstunden und für die Empfangsdienstleistungen auf insgesamt 10.800 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Für die zusätzlichen Leistungen gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen von insgesamt 37.920 Personenstunden sowie für die Empfangsdienstleistungen von insgesamt 12.960 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend zweimal um zwei weitere Jahre, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf acht Jahre (= Höchstlaufzeit). Abweichend hiervon beträgt die Grundlaufzeit für die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Objekt Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf 12 Monate; diese verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 24 Monate (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die Höchstabnahmegrenze für die Bedarfsleistungen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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