Verfahren aktualisiert zuletzt 27.07.2026 Die Teilnahmefrist im vorliegenden Vergabeverfahren wird vom 27.07.2026 bis zum 03.08.2026, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die ausstehende Beantwortung… Alle Änderungen
Nicht offenes Verfahren Beratung & Dienstleistungen Frist verlängert
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

NRW.BANK AöR · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 03.08.2026, 12:00 Uhr (noch 4 Tage)

Beschreibung

Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf

Änderungen am Verfahren

3 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen

    Die Teilnahmefrist im vorliegenden Vergabeverfahren wird vom 27.07.2026 bis zum 03.08.2026, 12:00 Uhr verlängert. Grund hierfür ist die ausstehende Beantwortung der eingegangenen Bewerberfragen. Die Auftragsbekanntmachung wurde entsprechend berichtigt.

  2. 📅 Frist verlängert📄 Unterlagen

    Ziff. 5.1 der europaweiten Auftragsbekanntmachung wurde wie folgt geändert: "Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Empfangs- und Bewachungsdiensten an den folgenden Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf: a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Die Empfangsdienstleistungen umfassen insbesondere die Wahrnehmung der Empfangsfunktion als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher, Dienstleister, Fremdfirmen, sonstige externe Gäste sowie Mitarbeitende der NRW.BANK, das Besuchermanagement einschließlich Anmeldung, Weiterleitung, Abmeldung und Dokumentation, die Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen, Zutrittsausweisen und Schließmedien, die Überwachung und Bedienung der hierfür vorgesehenen technischen Einrichtungen, die Entgegennahme und Weiterleitung von Störmeldungen sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen im Not-, Alarm- oder Störungsfall. Darüber hinaus gehören zum Leistungsgegenstand standortbezogene Bewachungsdienstleistungen und Revierkontrollen, insbesondere Innen- und Außenrundgänge, Verschluss- und Kontrolltätigkeiten, die Dokumentation von Kontrollpunkten über ein Wächterkontrollsystem, die Mitwirkung bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sowie die anlassbezogene Unterstützung bei besonderen Sicherheits- oder Empfangsanforderungen. Ergänzend ist die NRW.BANK berechtigt, bei Bedarf zusätzliche Leistungen (auch Abrufleistungen, Sonderdienste genannt) abzurufen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht insoweit nicht. Die zusätzlichen Leistungen können insbesondere anlassbezogene Zusatzaufgaben, Unterstützungsleistungen bei Veranstaltungen, die Begleitung von Handwerkern oder vergleichbare Tätigkeiten umfassen. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die bedarfsabhängigen zusätzlichen Leistungen in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen beläuft sich auf insgesamt 31.000 Personenstunden und für die Empfangsdienstleistungen auf insgesamt 10.800 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Für die zusätzlichen Leistungen gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen von insgesamt 37.920 Personenstunden sowie für die Empfangsdienstleistungen von insgesamt 12.960 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend zweimal um zwei weitere Jahre, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf acht Jahre (= Höchstlaufzeit). Abweichend hiervon beträgt die Grundlaufzeit für die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Objekt Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf 12 Monate; diese verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 24 Monate (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die Höchstabnahmegrenze für die Bedarfsleistungen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet."

  3. 📅 Frist verlängert📄 Unterlagen

    Ziff. 5.1 der europaweiten Auftragsbekanntmachung wurde wie folgt geändert: "Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Empfangs- und Bewachungsdiensten an den folgenden Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf: a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf, b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf und c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf. Die Empfangsdienstleistungen umfassen insbesondere die Wahrnehmung der Empfangsfunktion als zentrale Anlaufstelle für Besucherinnen und Besucher, Dienstleister, Fremdfirmen, sonstige externe Gäste sowie Mitarbeitende der NRW.BANK, das Besuchermanagement einschließlich Anmeldung, Weiterleitung, Abmeldung und Dokumentation, die Ausgabe und Rücknahme von Besucherausweisen, Zutrittsausweisen und Schließmedien, die Überwachung und Bedienung der hierfür vorgesehenen technischen Einrichtungen, die Entgegennahme und Weiterleitung von Störmeldungen sowie die Einleitung erforderlicher Maßnahmen im Not-, Alarm- oder Störungsfall. Darüber hinaus gehören zum Leistungsgegenstand standortbezogene Bewachungsdienstleistungen und Revierkontrollen, insbesondere Innen- und Außenrundgänge, Verschluss- und Kontrolltätigkeiten, die Dokumentation von Kontrollpunkten über ein Wächterkontrollsystem, die Mitwirkung bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sowie die anlassbezogene Unterstützung bei besonderen Sicherheits- oder Empfangsanforderungen. Ergänzend ist die NRW.BANK berechtigt, bei Bedarf zusätzliche Leistungen (auch Abrufleistungen, Sonderdienste genannt) abzurufen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht insoweit nicht. Die zusätzlichen Leistungen können insbesondere anlassbezogene Zusatzaufgaben, Unterstützungsleistungen bei Veranstaltungen, die Begleitung von Handwerkern oder vergleichbare Tätigkeiten umfassen. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für die bedarfsabhängigen zusätzlichen Leistungen in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen beläuft sich auf insgesamt 31.000 Personenstunden und für die Empfangsdienstleistungen auf insgesamt 10.800 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Für die zusätzlichen Leistungen gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze in Bezug auf die Bewachungsdienstleistungen von insgesamt 37.920 Personenstunden sowie für die Empfangsdienstleistungen von insgesamt 12.960 Personenstunden (jeweils bezogen auf die Höchstlaufzeit des Auftrages). Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn für die vertraglich vorgesehenen Leistungen ist der 01.01.2027. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von vier Jahren. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend zweimal um zwei weitere Jahre, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf acht Jahre (= Höchstlaufzeit). Abweichend hiervon beträgt die Grundlaufzeit für die vertragsgegenständlichen Leistungen für das Objekt Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf 12 Monate; diese verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt 24 Monate (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die Höchstabnahmegrenze für die Bedarfsleistungen vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit endet.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand sind Empfangs- und Bewachungsdienste an drei Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf.
  • Die Leistungen beinhalten Besuchermanagement, Zutrittskontrolle, Revierkontrollen und Notfallmanagement.
  • Es gibt verbindliche Höchstabnahmegrenzen für zusätzliche Abrufleistungen.
  • Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um je zwei Jahre, mit einer abweichenden Regelung für ein Objekt.
  • Die Verfahrensart ist ein nicht offenes Auswahlverfahren (restricted).

Die NRW.BANK sucht einen Anbieter für Empfangs- und Bewachungsdienste an drei Standorten in Düsseldorf.

Die Leistungen umfassen Besuchermanagement, Zutrittskontrolle, Revierkontrollen und Unterstützung bei Veranstaltungen. Es gibt ein definiertes Auftragsvolumen und Höchstabnahmegrenzen für zusätzliche Leistungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

5–7 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Empfangs- und Bewachungsdienste für die NRW.BANK am Standort Düsseldorf
  • Qualifikation und Erfahrung (Zuschlagskriterium Nr. 2) 30 %
    Qualität

    (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: - Zuschlagskriterium 2: Qualifikation und Erfahrung 30 % (= 30 Punkte) o Qualifikation der Empfangskräfte 10 % (= 10 Punkte) o Erfahrung der Empfangskräfte 10 % (= 10 Punkte) o Qualifikation der Bewachungskräfte 05 % (= 05 Punkte) o Erfahrung der Bewachungskräfte 05 % (= 05 Punkte) Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Qualifikation der Empfangskräfte Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Empfangsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden über eine anforderungsgerechte, einschlägige Berufsausbildung und über möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen verfügen. Positiv bewertet werden insbesondere nachgewiesene Fort- und Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen in den Bereichen Empfangs- und Besucherservice, Kommunikation und Konfliktverhalten, Besuchermanagement, Zutrittsmanagement oder Nutzung empfangsbezogener IT-Systeme. - Erfahrung der Empfangskräfte Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Empfangsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeiten-den über umfassende einschlägige Erfahrung verfügen. Idealerweise verfügen die Empfangskräfte über die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus über eine möglichst umfassende Berufspraxis in der Erbringung von Empfangsdiensten einschließlich empfangsbezogener Service- und Dienstleistungstätigkeiten in Empfangsbereichen mit erhöhter Diskretionserwartung und besonderem Repräsentationsanspruch. - Qualifikation der Bewachungskräfte Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Bewachungsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden über eine anforderungsgerechte, einschlägige Berufsausbildung und über möglichst aktuelle einschlägige Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen verfügen. Positiv bewertet werden insbesondere nachgewiesene Fort- und Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen in den Be-reichen Schutz und Sicherheit, Wächterkontrollsysteme, Alarmbearbeitung oder Notfallabläufe. - Erfahrung der Bewachungskräfte Erwartet wird, dass die von der Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Bewachungsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden über umfassende einschlägige Erfahrung verfügen. Idealerweise verfügen die Bewachungskräfte über die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus über eine möglichst umfassende Berufspraxis in der Erbringung von Bewachungsdiensten, einschließlich Revierkontrollen, Kontroll- und Verschlussdiensten sowie der Bearbeitung von Störungs-, Alarm- und Notfallsituationen. (4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (6.) Zu jedem Unterkriterium sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem (Unter-)Kriterium nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

  • Niedrigster Preis (Zuschlagskriterium Nr. 1) 20 %
    Preis

    (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 09: Preisblatt zu verwenden. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (2.) Einheitliche Kalkulationsgrundlage bilden die von der NRW.BANK im Vordruck 09 angegebenen Mengenangaben. (3.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 09 sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (grün unterlegt) zu befüllen. Angebotsvergleichspreis ist der im Vordruck 09 angegebene Brutto-Gesamtpreis. (5.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 20 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 20 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den bieterseits angebotenen Brutto-Gesamtpreis.

  • Mitarbeitermotivation (Zuschlagskriterium Nr. 3) 20 %
    Qualität

    (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Mitarbeitermotivation Erwartet wird, dass der Bieter auftragsbezogene Maßnahmen zur Motivation des bei der NRW.BANK eingesetzten Empfangs- und Bewachungspersonals vorsieht, um Zufriedenheit, Einsatzbereitschaft und personelle Kontinuität während der Vertragslaufzeit zu fördern. Positiv bewertet werden insbesondere konkret benannte finanzielle Anreize, auftragsbezogene Anerkennungs- und Prämienmodelle, projektbezogene Schulungs- und Qualifizierungsangebote, Maßnahmen zur Stärkung der Identifikation mit dem Einsatz bei der NRW.BANK sowie sonstige unmittelbar motivationsfördernde Maßnahmen. Der Bieter hat darzustellen, wie er die Umsetzung dieser Maßnahmen während der Vertragslaufzeit sicherstellt. (4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

  • Verfügbarkeit (Zuschlagskriterium Nr. 4) 20 %
    Qualität

    (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet. Die jeweils an die (Unter-)Kriterien bestehenden Anforderungen werden wie folgt konkretisiert: - Verfügbarkeit Erwartet wird die Gewährleistung einer konstanten Einsatzbereitschaft und tatsächlichen Verfügbarkeit der zur Erbringung der Bewachungs- und Empfangsdienstleistungen eingesetzten Mitarbeitenden. Über die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus be-steht die Anforderung, dass das Personal ab dem vertraglich vorgesehenen Leistungsbeginn termingerecht in der zugesagten Größe und Qualität und über die gesamte Vertragslaufzeit konstant einsatzbereit ist. Dies umfasst auch die Gewährleistung einer zuverlässigen und gleichwertigen Vertretung bei urlaubs-, krankheits- oder sonstig ausfallbedingten Abwesenheiten. (4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder über-wiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

  • Teamstruktur (Zuschlagskriterium Nr. 5) 10 %
    Qualität

    (1.) Zur Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien Nrn. 2 bis 5 ist von jedem Bieter insgesamt ein (nicht: jeweils ein) Qualitätskonzept zu erstellen. Dafür ist der Vordruck 10: Qualitätskonzept zu verwenden. Der Vordruck 10 darf einschließlich Voreintragungen der NRW.BANK maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 20 Seiten berücksichtigt. (2.) Die abgefragten Angaben sind direkt im Vordruck 10 unter den vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht. (3.) In dem Qualitätskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen (Unter-)Kriterien jeweils auftragsbezogene, schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag erwartet: - Teamstruktur Erwartet wird eine auftragsbezogene, konkrete und nachvollziehbare Beschreibung der für die Erbringung der Empfangs- und Bewachungsdienstleistungen vorgesehenen Teamstruktur (Personalstamm). Bewertet wird, in welchem Umfang der Bieter über die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Mindestanforderungen hinaus ein festes, verlässlich eingeplantes Stammpersonal vorsieht und den Einsatz wechselnder Kräfte oder bloßer Springer vermeidet. Positiv bewertet werden insbesondere verbindliche Aus-sagen zur personellen Zusammensetzung des vorgesehenen Empfangs- und Bewachungspersonals, zur Dauerhaftigkeit des Einsatzes der vorgesehenen Kräfte sowie zu Maßnahmen zur Vermeidung von Personalwechseln während der Vertragslaufzeit. Der Bieter hat darzustellen, wie er sicherstellt, dass die Empfangs- und Bewachungsleistungen grundsätzlich durch den vorgesehenen festen Personalstamm erbracht werden. (4.) Das Qualitätskonzept wird zu jedem (Unter-)Kriterium gesondert nach dem folgenden Bewertungsschema bewertet. 10,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 07,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 02,50 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. 00,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen nicht oder über-wiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten. (5.) Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das jeweilige (Unter-)Kriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die NRW.BANK die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige (Unter-)Kriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. (6.) Zu jedem Unterkriterium sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert bei einem (Unter-)Kriterium nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    (1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bewerber je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Auf-hebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    (1.) Bewerber müssen über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für den Tätigkeitsbereich des Auftrags (79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten; 79713000-5 Bewachungsdienste, 79992000 Empfangsdienste) verfügen. (2.) Mindestanforderung: Die Versicherung muss die folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall, jeweils mindestens zweifach maximiert pro Versicherungsjahr, vorsehen: Personen- und Sachschäden: 5.000.000 Euro Vermögensschäden: 200.000 Euro Schlüsselschäden: 50.000 Euro (3.) Der Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages als Scan der Originalurkunde oder Datei des beauftragten Versicherungsunternehmens oder des betreuenden Versicherungs-dienstleisters/ -maklers vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (4.) Sofern der ausgeschriebene Vertrag weitergehende und / oder höhere Versicherungssummen vorsieht, sind diese nicht Gegenstand der Eignungsprüfung.

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    (1.) Bewerber müssen eine Erklärung über ihren Umsatz aus mit der zu vergebenden Leistung (79710000-4 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten; 79713000-5 Bewachungsdienste, 79992000 Empfangsdienste) vergleichbaren Leistungen in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in jedem der drei Kalenderjahre 2023, 2024 und 2025 jeweils mindestens 5.000.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bewerber angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    (1) Bewerber müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 25.06.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2) Mindestanforderungen: Mindestens 3 Referenzen, die jeweils die folgenden Anforderungen (kumulativ) erfüllen: (a) Bewachungsdienste, die zugleich Empfangsdienste umfassen, einschließlich Schaltung der Einbruchmelde- und der Schrankenanlage, Verschlussrunden, Tag- und Nachtkontrollen, Geländeüberwachung mittels Kameras, Abarbeitung von Alarmmeldungen (b) betreffend mindestens zwei Liegenschaften mit jahresdurchschnittlich insgesamt mindestens 400 täglich anwesenden oder zu betreuenden Personen, insbesondere Mitarbeitende, Besucherinnen und Besucher, Dienstleister oder sonstigen externen Personen (c) über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Zeitraum vom 26.06.2023 bis zum 25.06.2026 (d) und einem tätigkeitsspezifischen Nettoumsatz von mindestens 500.000 EUR netto in diesen 12 Monaten (3) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (5) Im Fall von Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die NRW.BANK prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Weitere Anforderungen

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    (1) Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 Alt. 2 VgV) des Unternehmens des Bewerbers. (2) Die Beschreibung muss im Rahmen des Teilnahmeantrages durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Anlage zum Vordruck 03 für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. (3) Mindestbedingungen: (a) Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. (b) Bewerber müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für Sicherheitsdienstleistungen auf der Grundlage der DIN EN 77200 erbringen. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. (c) Bewerber müssen über eine Alarmempfangsstelle verfügen, die nach DIN EN 50518 zertifiziert ist. Die NRW.BANK erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bewerber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die NRW.BANK auch andere Unterlagen über gleichwertige Maßnahmen zur Qualitätssicherung anerkennen, sofern der Bewerber nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. (4) Die Erklärung darüber, ob eine gültige Zertifizierung nach den (a) bis (c) vorliegt, ist im Vordruck 03 ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Feldern durch eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bewerbers]" zu streichen. (5) Die jeweiligen Nachweise der Zertifikate müssen mit dem Teilnahmeantrag als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Hinsichtlich des Nachweises der Gleichwertigkeit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 4 Tage

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    4 Veröffentlichungen

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 857 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 397.330 €
Median 1.124.513 €
Oberes Quartil 2.613.022 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Angebotsfrist 03.08.2026, 12:00 Uhr (noch 4 Tage)
Vergabenummer 805-09511-101-30520
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber NRW.BANK AöR
Standort Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 26.06.2026
CPV-Codes (7) 79710000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79713000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79715000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79714000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79711000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79716000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79992000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Düsseldorf
Laufzeit 4 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Frist für Rückfragen 20.07.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 78.981 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.545 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers NRW.BANK AöR. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

NRW.BANK AöR · Düsseldorf