Beschaffung NetApp AFF C30 für das Schulumfeld
KI Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration eines NetApp AFF C30 Storage-Systems inklusive 48 Monaten Support für die IT-Infrastruktur der Stadt Dortmund.
ppa - Pfälzische Pensionsanstalt · Bad Dürkheim · Rheinland-Pfalz · Körperschaft des öffentlichen Rechts (kommunal)
⚠ Die Lose haben unterschiedliche Angebotsfristen — siehe Lose im Detail.
Diese Frist ist vorbei. Aktuell laufen 21 vergleichbare Ausschreibungen in „Software" in Rheinland-Pfalz, zum Beispiel:
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Gegenstand der Beschaffung ist ein integriertes Geschäfts-
und Personalmanagementsystem einschließlich
Softwarebereitstellung im Software-as-a-Service-Modell (SaaS),
Cloudbetrieb, Implementierungsleistungen sowie
Application-Management-Services (AMS) zur Abbildung der
personalwirtschaftlichen, beamtenversorgungsrechtlichen,
finanzwirtschaftlichen und administrativen Prozesse des Auftraggebers.
Die Beschaffung umfasst die Bereitstellung und den Betrieb der
Standardsoftware einschließlich Herstellerwartung und Support (Los 1)
sowie die Implementierungs-, Migrations-, Schulungs-, Unterstützungs-
und Application-Management-Leistungen (Los 2).
Mit der Beschaffung des Systems verfolgt die ausschreibende Stelle das
übergeordnete Ziel, ihre administrativen, personalwirtschaftlichen und
finanzbezogenen Kernprozesse vollständig digitalisiert, standardisiert
und auf eine zukunftssichere technische Grundlage zu stellen. Das
System soll die Effizienz der Verwaltungsabläufe steigern, die
Datenqualität und Nachvollziehbarkeit erhöhen, die Rechtssicherheit stärken
und die Steuerungs- und Entscheidungsfähigkeit der Organisation verbessern.
Die derzeitige Systemlandschaft ist geprägt durch heterogene Einzellösungen,
eingeschränkte Integrationsfähigkeit und einen hohen Anteil manueller
Bearbeitungsschritte. Dies führt zu redundanten Daten, einem erhöhten
Fehlerpotenzial und einer erschwerten revisionssicheren Nachvollziehbarkeit
von Prozessen. Vor diesem Hintergrund ist die Einführung eines modernen,
integrierten Systems erforderlich, das sämtliche Kernprozesse der Verwaltung
auf einer konsistenten, durchgängigen und skalierbaren Plattform abbildet.
Die Zielsetzung der Beschaffung lässt sich wie folgt konkretisieren:
a) Sicherer Betrieb in einer kontrollierten Umgebung: Durch die Bereitstellung
des integrierten Geschäfts- und Personalmanagementsystems in einer
Private-Cloud-Infrastruktur werden mandantenisolierte, geschützte und
DSGVO-konforme Datenverarbeitun
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wurde bis zum 07.07.2026, 10:00 Uhr verlängert.
Die Bedingungen für die Einreichung des Nachunternehmerverzeichnisses sowie der Erklärung nach LTTG wurden angepasst.
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge wurde bis zum 02.07.2026 verlängert. Die Anforderungen bezüglich der Bewertungskriterien für Los 2 wurden konkretisiert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung umfasst die Bereitstellung, den technischen und fachlichen Betrieb sowie die Weiterentwicklung eines integrierten Geschäfts- und Personalmanagementsystems im SaaS-Modell.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Angebotsfristen und Auftragsarten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Erfüllungsgrad der Leistungsbeschreibung
Preis 40 %
Preis 90 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall
pro Versicherungsjahr für
die mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen, bei
einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR
zugelassenen Versicherungsunternehmen mit der Bewerbung
nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine aktuelle
Versicherungsbestätigung – nicht älter als ein Jahr bzw. noch gültig –
zu erbringen. Alternativ ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
ausreichend, mit der dieses den Abschluss der geforderten
Versicherungsdeckung im Auftragsfall verbindlich zusichert;
dies ist ebenso mit der Bewerbung einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Haftpflichtversicherung in der
geforderten Höhe entweder für jedes Mitglied gesondert oder für
die Bewerbergemeinschaft insgesamt unter Einschluss aller
Mitglieder als Projektversicherung nachzuweisen.
Soweit der Bewerber im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV die
wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens in Anspruch nimmt, ist der Nachweis der
Haftpflichtversicherung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
auch für dieses Unternehmen vorzulegen.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
je Schadensfall pro Versicherungsjahr für
die mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen, bei
einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR
zugelassenen Versicherungsunternehmen mit der Bewerbung
nachzuweisen. Der Nachweis ist durch eine aktuelle
Versicherungsbestätigung – nicht älter als ein Jahr bzw. noch gültig –
zu erbringen. Alternativ ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
ausreichend, mit der dieses den Abschluss der geforderten
Versicherungsdeckung im Auftragsfall verbindlich zusichert;
dies ist ebenso mit der Bewerbung einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Haftpflichtversicherung in der
geforderten Höhe entweder für jedes Mitglied gesondert oder für
die Bewerbergemeinschaft insgesamt unter Einschluss aller
Mitglieder als Projektversicherung nachzuweisen.
Soweit der Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung den Betrieb des
Systems in einer Private-Cloud-Infrastruktur durch einen Eignungsgeber
gemäß § 47 VgV vorsieht, ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung
auch für diesen Eignungsgeber vorzulegen und mit der Bewerbung
einzureichen.
Soweit der Bewerber im Rahmen der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV die
wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens in Anspruch nimmt, ist der Nachweis der
Haftpflichtversicherung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe
auch für dieses Unternehmen vorzulegen.
Der Bewerber / die
Bewerbergemeinschaft hat seine / ihre wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Eigenerklärung
nachzuweisen. Dabei müssen die folgenden Anforderungen
insgesamt erfüllt sein: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft
erklärt, dass der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens
EUR 2 Mio. netto betragen hat. Bei Bewerbergemeinschaften genügt
es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderten
Umsätze erreichen. Soweit sich der Bewerber zum Nachweis
der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 VgV beruft, haften
der Bewerber und der jeweilige Eignungsgeber entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung.
Der Auftraggeber behält sich vor, zum Nachweis der erklärten
Umsätze die Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre oder vergleichbare geeignete Nachweise anzufordern.
Als Eignungsnachweis ist eine
gültige Zertifizierung nach DIN ISO/IEC 27001:2022 oder
ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz vorzulegen. Gleichwertige
Nachweise werden anerkannt; der Nachweis der Gleichwertigkeit
obliegt dem Bewerber und ist durch geeignete Unterlagen – insbesondere
Angaben zum Informationssicherheitsmanagementsystem –
bereits mit der Bewerbung einzureichen.
Die Zertifizierung ist von jedem Unternehmen vorzulegen, das im
Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf das System oder die
verarbeiteten Daten hat.
Auf der Grundlage der folgenden
Kriterien (keine KO-Kriterien) werden die Bewerber ausgewählt,
die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen:
(B) Referenz: Erweiterte Erfahrung mit AMS- und Weiterentwicklungsleistungen
Mindestanforderungen: Die Referenz muss strukturierte AMS-, Support-
oder Weiterentwicklungsleistungen für produktive Anwendungssysteme
umfasst haben. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche
Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens
zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche
Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht
vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens
zwölf (12) Monaten bestehen.
Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung
komplexer Application-Management-, Support- und
Weiterentwicklungsleistungen für produktive Anwendungssysteme.
Folgende Merkmale werden berücksichtigt:
1. Erbringung von 1st-, 2nd- und 3rd-Level-Application-Support
2. Durchführung strukturierter Change- oder
Anforderungsmanagementprozesse
3. Unterstützung koordinierter Release- und Testprozesse
4. Durchführung strukturierter Fehleranalyse- und Eskalationsprozesse
5. Durchführung laufender Weiterentwicklungs- oder Optimierungsmaßnahmen
6. Betreuung produktiver ERP-Software mit den Modulen HR, Finanzen und Versorgung
7. Durchführung koordinierter Ticket-, Service- oder Eskalationsprozesse
Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen
wie für den Eignungsnachweis (s. R3) aber auch andere Referenzen
herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen
können identisch oder unterschiedlich sein.
Auf der Grundlage der folgenden
Kriterien (keine KO-Kriterien) werden die Bewerber ausgewählt,
die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen:
(B) Referenz: Vergleichbarkeit der Betriebs- und Infrastrukturleistungen.
Mindestanforderungen: Die Referenz muss den technischen Betrieb einer
produktiven Cloud-, Hosting- oder Infrastrukturumgebung betreffen.
Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche
Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens
zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche
Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht
vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens
zwölf (12) Monaten bestehen.
Bewertet wird die besondere technische und betriebliche Vergleichbarkeit
der Referenz im Hinblick auf den Betrieb komplexer Hosting-, Betriebs-
und Infrastrukturleistungen im SaaS-Umfeld. Folgende Merkmale werden
berücksichtigt:
1. Betrieb einer hochverfügbaren Systemumgebung nach den
Mindestkriterien der BSI C5 Standards
2. Durchführung strukturierter Monitoring-, Incident- und Eskalationsprozesse
3. Durchführung koordinierter Release-, Update- und
Patchmanagementprozesse
4. Betrieb mit definierten Service- und Eskalationsprozessen
5. Betrieb virtualisierter oder containerisierter Infrastrukturkomponenten
6. Durchführung koordinierter Betriebs- und Wartungsleistungen
7. Betrieb einer Infrastruktur mit hoher bzw. vergleichbarer technischer
Komplexität, insbesondere hinsichtlich Systemintegration,
Infrastrukturkomponenten oder Verfügbarkeitsanforderungen
Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie
für den Eignungsnachweis (s. R1 und R2) aber auch andere Referenzen
herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen
können identisch oder unterschiedlich sein.
Auf der Grundlage der folgenden
Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien), die
aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen:
(A) Referenz: Vergleichbarkeit und Komplexität des SaaS-Betriebs
Mindestanforderungen: Die Referenz muss den produktiven Betrieb einer
integrierten ERP-Software mit den Modulen HR, Finanzen und Versorgung
im Software-as-a-Service-Modell (SaaS) oder in einem vergleichbaren
Cloudbetriebsmodell betreffen.
Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche
Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens
zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche
Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht
vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens
zwölf (12) Monaten bestehen.
Bewertet wird, in welchem Umfang die Referenzprojekte mit dem
ausgeschriebenen Leistungsgegenstand hinsichtlich Größe,
Komplexität und Betriebsmodell vergleichbar sind.
Folgende Merkmale werden berücksichtigt:
1. Betrieb einer integrierten ERP-Software mit den Modulen HR-Payroll,
Finanzen und Versorgung
2. Betrieb für öffentliche Auftraggeber oder vergleichbar regulierte
Organisationen
3. Betrieb einer Mehrmandanten-Systemumgebung
4. Integration mehrerer Fachmodule innerhalb einer gemeinsamen Plattform
5. Hohe bzw. vergleichbare Komplexität hinsichtlich Systemintegration,
insbesondere durch die Anbindung mehrerer Fach- oder Drittsysteme sowie
fachlicher Abhängigkeiten zwischen verschiedenen Geschäfts-,
Verwaltungs- oder Supportprozessen
6. Hohe bzw. vergleichbare Nutzerzahlen oder hohe bzw. vergleichbare
Anzahl organisatorischer Einheiten
7. Unterstützung mehrerer organisatorischer Einheiten innerhalb eines
gemeinsamen Betriebsmodells
Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen
wie für den Eignungsnachweis (s. R1 und R2) aber auch andere Referenzen
herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen
können identisch oder unterschiedlich sein.
Auf der Grundlage der folgenden
Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien), die
aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen:
(A) Referenz: Vergleichbarkeit von Implementierungs- und Einführungsprojekten
Mindestanforderungen: Die Referenz muss die produktive Einführung,
Migration oder Transformation eines ERP-Systems umfasst
haben. Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche
Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens
zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche
Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht
vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens
zwölf (12) Monaten bestehen.
Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der Implementierung
und Einführung integrierter ERP-Software mit den Modulen HR,
Finanzen und Versorgung innerhalb komplexer Organisationsstrukturen.
Folgende Merkmale werden berücksichtigt:
1. Einführung eines integrierten ERP-Systems mit den Modulen HR,
Finanzen und Versorgung
2. Durchführung von Datenmigrationen oder Systemablösungen
3. Integration mehrerer Fachmodule oder Schnittstellen
4. Durchführung komplexer Customizing- oder Parametrisierungsleistungen
5. Durchführung strukturierter Test-, Integrations- oder Abnahmeverfahren
6. Durchführung einer Produktivsetzung (Go-Live)
7. Einführung in Organisationen mit hoher bzw. vergleichbarer Nutzerzahl
oder mehreren organisatorischen Einheiten
Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen
wie für den Eignungsnachweis (s. R3) aber auch andere Referenzen
herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen
können identisch oder unterschiedlich sein.
Auf der Grundlage der folgenden
Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien),
die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen:
(C) Referenz: Erfahrung mit integrierten Verwaltungs- und Fachprozessen
Mindestanforderung: Die Referenz muss die Unterstützung integrierter
Verwaltungs-, Personal-, Finanz oder Fachprozesse umfasst haben.
Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche
Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens
zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche
Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht
vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens
zwölf (12) Monaten bestehen.
Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der Abbildung und Unterstützung
integrierter Verwaltungs-, Personal-, Finanz- oder Fachprozesse:
1. Unterstützung personalwirtschaftlicher Prozesse (Payroll & HR)
2. Unterstützung versorgungsrechtlicher Prozesse
3. Unterstützung finanzwirtschaftlicher oder Controllingsprozesse
4. Unterstützung workflowgestützter Genehmigungs- oder Freigabeprozesse
5. Unterstützung revisionssicherer Verwaltungs- und Dokumentationsprozesse
6. Unterstützung rollen- und berechtigungsbasierter Prozesssteuerung
7. Unterstützung standardisierter digitaler Verwaltungsabläufe
8. Unterstützung von Reporting-, Auswertungs- oder Controllingfunktionen.
Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen
wie für den Eignungsnachweis (s. R3) aber auch andere Referenzen
herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen
können identisch oder unterschiedlich sein.
Auf der Grundlage der folgenden
Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien),
die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen:
(C) Referenz: Erfahrung mit integrierten Verwaltungs- und Geschäftsprozessen
Mindestanforderung: Die Referenz muss die Unterstützung integrierter
Verwaltungs-, Steuerungs- oder Geschäftsprozesse umfasst haben.
Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche
Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens
zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche
Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht
vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens
zwölf (12) Monaten bestehen.
Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der Abbildung und
Unterstützung integrierter Verwaltungs-, Steuerungs- und
Geschäftsprozesse innerhalb komplexer Systemumgebungen:
1. Unterstützung workflowgestützter Genehmigungs- oder Freigabeprozesse
2. Unterstützung revisionssicherer Verwaltungs- und Dokumentationsprozesse
3. Unterstützung rollen- und berechtigungsbasierter Prozesssteuerung
4. Unterstützung standardisierter digitaler Verwaltungsabläufe
5. Unterstützung von Reporting-, Auswertungs- oder Controllingfunktionen
6. Unterstützung systemgestützter Prüf-, Freigabe- oder Eskalationsprozesse
Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie
für den Eignungsnachweis (s. R1 und R2) aber auch andere Referenzen
herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen
können identisch oder unterschiedlich sein.
Auf der Grundlage der folgenden
Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien),
die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen:
(D) Referenz: Betriebs-, Support- und Serviceorganisation
Mindestanforderung: Die Referenz muss die Erbringung strukturierter
Betriebs-, Support- oder Serviceleistungen umfasst haben.
Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche
Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens
zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche
Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht
vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens
zwölf (12) Monaten bestehen.
Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der organisatorischen
Steuerung und Erbringung von Betriebs-, Support- und Serviceleistungen
innerhalb komplexer Systemumgebungen:
1. Erbringung von Herstellersupport oder Application Support
2. Betrieb eines strukturierten Service- oder Helpdeskmodells
3. Einsatz rollen- oder zuständigkeitsbasierter Supportstrukturen
4. Betrieb mit definierten Service-Level-Agreements (SLA)
5. Durchführung koordinierter Support- und Kommunikationsprozesse
6. Unterstützung mehrstufiger Support- oder Eskalationsstrukturen
Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen wie
für den Eignungsnachweis (s. R1 und R2) aber auch andere Referenzen
herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen
können identisch oder unterschiedlich sein.
Auf der Grundlage der folgenden
Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien),
die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen:
(D) Referenz: Projekt-, Schulungs- und Betriebsorganisationsleistungen
Mindestanforderung: Die Referenz muss Projektsteuerungs-,
Schulungs- oder Betriebsübergangsleistungen umfasst haben.
Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche
Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens
zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche
Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht
vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens
zwölf (12) Monaten bestehen.
Bewertet wird die Erfahrung des Bewerbers mit der organisatorischen Steuerung
komplexer Implementierungs-, Schulungs- und Betriebsübergangsprojekte:
1. Durchführung strukturierter Projektmanagementprozesse
2. Durchführung von Anwender- oder Administratorschulungen
3. Steuerung mehrerer Projektbeteiligter oder Leistungserbringer
4. Durchführung koordinierter Übergaben in den Regelbetrieb
5. Unterstützung von Change- oder Kommunikationsprozessen
6. Durchführung strukturierter Dokumentations- und Übergabeprozesse
7. Betreuung komplexer organisationsübergreifender Projektstrukturen
Für die Bewerberauswahl nach § 51 VgV können dieselben Referenzen
wie für den Eignungsnachweis (s. R3) aber auch andere Referenzen
herangezogen werden. Die für die Bewertung benannten Referenzen
können identisch oder unterschiedlich sein.
Der Bewerber hat die folgende Referenz (R2) nachzuweisen:
Der Bewerber hat mindestens ein Referenzprojekt, das den Betrieb einer
vergleichbaren Private-Cloud-Infrastruktur im produktiven Einsatz belegt.
Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche
Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens
zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche
Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht
vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens
zwölf (12) Monaten bestehen.
Auf der Grundlage der folgenden
Kriterien werden die Bewerber ausgewählt (keine KO-Kriterien),
die aufgefordert werden, ein Angebot einzureichen:
Bewertet wird die Anzahl unterschiedlicher Referenzprojekte, die für die
Bewertungsreferenzen benannt werden.
Der Bewerber hat die folgende Referenz (R1) nachzuweisen:
Mindestens ein Referenzprojekt, das die Bereitstellung und den
dauerhaften Betrieb einer vergleichbaren Softwareanwendung
einschließlich Nutzungsüberlassung und Herstellersupport mit
Serviceleistungen belegt. Die Referenz muss Leistungen des
Anwendungssupports umfassen. Die Referenz muss eine
Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten aufweisen. Soweit der
Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch
besteht, muss die tatsächliche Leistungserbringung zu diesem
Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf (12) Monaten
erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche Einordnung der Referenz
ist bei laufenden Verträgen der Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist, im Übrigen der Zeitpunkt der Beendigung des
Vertrags. Die Referenz darf nicht vor dem 01.01.2023 beendet
worden sein oder muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist seit mindestens zwölf (12) Monaten bestehen.
Der Bewerber hat die folgende Referenz (R3) nachzuweisen:
Mindestens ein Referenzprojekt, das die Erbringung von
Application Management Services (AMS) für eine
vergleichbare Softwareanwendung belegt.
Die Referenz muss ebenso folgende Leistungen umfassen:
Betriebssupport einer produktiven Anwendung
Bearbeitung von Incidents und Service Requests über
ein Ticketsystem Durchführung von Wartungs- und Pflegeleistungen
Koordination und Umsetzung von Änderungen (Change Requests)
Zusätzlich muss die Referenz folgende Kriterien erfüllen:
Mindestlaufzeit:
Die Referenz muss eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten
aufweisen. Soweit der Vertrag zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Teilnahmefrist noch besteht, muss die tatsächliche
Leistungserbringung zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens
zwölf (12) Monaten erfolgen. Maßgeblich für die zeitliche
Einordnung der Referenz ist bei laufenden Verträgen der
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, im Übrigen der
Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags. Die Referenz darf nicht
vor dem 01.01.2023 beendet worden sein oder muss zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist seit mindestens
zwölf (12) Monaten bestehen.
Einsatz in einer Organisation vergleichbarer Größe oder Komplexität.
Der Bewerber muss über
mindestens 50 festangestellte Mitarbeiter verfügen, die in
Bereichen tätig sind, deren Leistungen mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind. Maßgeblich ist der Personalbestand
zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Bei
Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder
insgesamt die vorstehend geforderte Anzahl an Mitarbeitern
erreichen.
Sieht die Bewerbung des
Bewerbers einen Nachunternehmereinsatz vor, hat er dies in der
Bewerbung anzugeben. Der Bewerber hat die Leistungen, die er
beabsichtigt an Nachunternehmer weiterzugeben, in das
Nachunternehmerverzeichnis einzutragen und das
Nachunternehmerverzeichnis mit seiner Bewerbung einzureichen.
Nach Aufforderung hat der Bewerber nachzuweisen, dass ihm die
erforderlichen Kapazitäten der Nachunternehmer zur Verfügung
stehen. Die Nachunternehmen sind erst auf Anforderung namentlich
zu benennen und die entsprechenden Eignungsnachweise und
Verpflichtungserklärungen dieser vorzulegen. Die Vergabestelle
/ der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer
zu überprüfen.
Mit der Bewerbung ist eine
Eigenerklärung einzureichen, dass
1. die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich innerhalb der
Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt und
2. die geltenden Anforderungen der DSGVO jederzeit eingehalten werden.
Der Bewerber weist nach, dass der
im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzte Betreiber der
Private-Cloud-Infrastruktur die Anforderungen des BSI
C5-Kriterienkatalogs oder gleichwertiger Sicherheitsstandards
erfüllt. Alternativ erklärt der Bewerber verbindlich, dass der
jeweilige Infrastrukturbetreiber diese Anforderungen im
Auftragsfall erfüllen wird.
Zulässige Nachweise sind:
glaubhaft macht, dass die operativen Kontrollen kontinuierlich
umgesetzt werden, beispielsweise durch eine ergänzende
Eigenerklärung oder Nachweise jährlicher interner Auditierungen.
Soweit der Nachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht
vorliegt, ist eine verbindliche Erklärung des Bewerbers ausreichend,
aus der hervorgeht, dass die Anforderungen im Auftragsfall
erfüllt werden. Im Auftragsfall ist die vollständige Erfüllung der
BSI C5-Anforderungen durch Testat nachzuweisen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Informationen über die Überprüfungsfristen nach § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Gegenstand ist die Lieferung, Installation und Konfiguration eines NetApp AFF C30 Storage-Systems inklusive 48 Monaten Support für die IT-Infrastruktur der Stadt Dortmund.
KI Die Ausschreibung betrifft die Beschaffung von Microsoft-Softwarelizenzen, Software Assurance und damit verbundenen Mehrwertleistungen im Rahmen eines Rahmenvertrages.
KI Die Asklepios Klinik Bad Wildungen GmbH beabsichtigt die Beschaffung eines ICU-Managers als Softwarelösung zur Integration in das bestehende Krankenhausinformationssystem (KIS).
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