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Stadt Minden - Grundstück Pionierstraße 18 und 20: Vergabe Baukonzession
Stadt Minden · Minden · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt Minden liegt im nordöstlichen Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen und ist kultureller Mittelpunkt sowie Verwaltungs- und Wirtschaftszentrum des Kreises Minden-Lübbecke. Umgeben von einer abwechslungsreichen Landschaft liegt das über 1200-jährige Minden am Wasserstraßenkreuz von Weser und Mittellandkanal. Die geografisch günstige Lage an der Weser sowie eine wechselvolle Geschichte haben Minden geprägt und zu dem gemacht, was es heute ist: Eine moderne Stadt mit historischem Kern, gewachsenen Ortsteilen, attraktiven Wohngebieten und naturbelassenen Außenbereichen. Rund 85.000 Einwohner leben hier auf insgesamt 101,08 km² Fläche in 19 Stadtbezirken. Im regionalen Umfeld befinden sich im Süden, Westen und Norden die übrigen Kommunen des Kreises Minden-Lübbecke, während sich im Osten die niedersächsische Stadt Bückeburg bzw. der Landkreis Schaumburg anschließt. Das Stadtgebiet erstreckt sich vom Wiehengebirge im Süden bis zum Heisterholz im Norden sowie vom Schaumburger und Nammer Wald im Osten bis zum Hiller Moor im Westen. Es ist vor allem durch die Weser und den Mittellandkanal gegliedert. Das Relief ist schwach bewegt und weist außer am Wiehengebirge im Süden des Stadtgebiets keine größeren Höhenunterschiede auf. Mit etwa 831 Einwohnern pro km² liegt die Bevölkerungsdichte Mindens erheblich über der der umliegenden Kommunen, in dieser eher ländlichen Region.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe einer Baukonzession für das Grundstück Pionierstraße 18 und 20 in Minden.
- Grundstück soll mit gebäudespezifischer Nutzung für den RailCampus OWL bebaut werden.
- Es handelt sich um ein Bieterverfahren zur Veräußerung des Grundstücks an einen Investor.
- Der Investor muss die Verpflichtung zur spezifischen Bebauung übernehmen.
Die Stadt Minden veräußert ein Grundstück in der Pionierstraße 18 und 20 im Rahmen eines Bieterverfahrens mit der Verpflichtung zur Bebauung für den RailCampus OWL.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es handelt sich vorliegend um die Vergabe einer Baukonzession gemäß § 105 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Rechtsgrundlage für die Vergabe ist die Richtlinie 2014/23/EU, der 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV). Die vorliegende Bekanntmachung wurde mangels technischer Umsetzung auf der zur Verfügung stehenden Vergabeplattform als Bekanntmachung für Bauaufträge angelegt. Die unter 2.1.4 Allgemeine Information angegebenen Rechtsgrundlagen sind somit nicht maßgeblich. Die Vergabe erfolgt gemäß § 12 Abs. 1 KonzVgV in Verbindung mit § 119 Abs. 5 GWB im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Bei einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wendet sich der öffentliche Konzessionsgeber an die in einem Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen, um mit diesen Unternehmen über Angebote zu verhandeln. Im Teilnahmewettbewerb wird die Leistungsfähigkeit und ihre Zuverlässigkeit abgefragt. Der Teilnahmewettbewerb schließt mit der Überprüfung der Eignung der Bewerber und der Auswahl der Bewerber durch den Konzessionsgeber, die in dem weiteren Verfahren zur Einreichung von Angeboten aufgefordert werden. Den ausgewählten Bewerbern wird eine Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots übersandt. Die indikativen Angebote sind bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu übersenden. Es werden mit den Bewerbern 1 bis 2 Verhandlungsrunden durchgeführt. Die Konzessionsgeber werden dem Bieter den Zuschlag erteilen, dessen Angebot nach Maßgabe der mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandten Bewertungsmatrix als wirtschaftlichstes ermittelt wurde. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über die beabsichtigte Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Der Ablauf des Vergabeverfahrens ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.“
Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Gesamtjahresumsatz
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 2.1 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024). Sind keine Umsatzzahlen oder Geschäftsberichte vorhanden hat der Bewerber andere geeignete Unterlagen zur Darstellung seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen (z.B. Eigenkapitalnachweis etc.). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen. Gleiches gilt in Bezug auf Umsätze anderer Unternehmen, deren (wirtschaftliche und finanzielle) Leistungsfähigkeit im Wege der Eignungsleihe berücksichtigt werden soll.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen: 3.1 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung mindestens drei Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Jahre über die Entwicklung eines Gebäudekomplexes mit vergleichbaren Nutzungen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von mind. 5,0 Mio. Euro netto. Folgende Angaben sind erforderlich: - Auftraggeber/Bauherr (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail) - Eigentümer (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail) - Darstellung des Projekts - Investitionsvolumen in EUR (netto) - Art der Nutzungen - Darstellung der Finanzierungsstruktur des Projekts
-
Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben: 1.1 Angabe des Bewerbers mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 1.2 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. 1.3 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB. 1.4 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB. 1.5 Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. 1.6 Der Bewerber hat mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu erklären, - dass ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Konzessionsgeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass er bestätigt, dass er die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für den Teilnahmeantrag erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Der Konzessionsgeber kann sich bei Zweifeln weiterer Nachweise vorlegen lassen. In den beigefügten Vordrucken für den Teilnahmeantrag sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann gemäß § 122 Abs. 3 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Eine Präqualifizierung ist die vorgelagerte Prüfung eines Unternehmens hinsichtlich seiner Eignung zur Ausführung von Aufträgen vor bzw. unabhängig von einem konkreten Auftrag bzw. Vergabeverfahren. Zum Nachweis sind überdies formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Konzessionsvergabe kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. Im Teilnahmeantrag und den dazugehörigen Anlagen sind entsprechende Eigenerklärungen enthalten. Die Eigenerklärungen können auch mit Hilfe der EEE "Einheitliche Europäische Eigenerklärung" sowie der eEEE "elektronische Einheitliche Europäische Eigenerklärung" unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de abgegeben werden. Der Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung.html
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 29.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 14.07.2025 Original-Veröffentlichung
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Preiseinschätzung
Basierend auf 483 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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