Reinigung kommunaler Gebäude in 08496 Neumark
KI Die Gemeindeverwaltung Neumark schreibt die Reinigung kommunaler Gebäude aus.
Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Kostenlos beobachten →Die SWBV wurde von der Bundesstadt Bonn mit der Implementierung eines Fahrradmietsystems im Gebiet der Stadt Bundesstadt Bonn betraut. Die RSVG und die RVK wurden vom Rhein-Sieg-Kreis mit der Implementierung eines Fahrradmietsystems im Kreisgebiet - jeweils in ihren Bediengebieten - betraut. SWBV, RSVG und RVK wollen mit der vorliegenden Ausschreibung nun ein gemeinsames regionales Fahrradmietsystem implementieren und haben hierzu eine Auftraggebergemeinschaft gebildet. Alle drei Mitglieder der Auftraggebergemeinschaft haben in der Vergangenheit unabhängig voneinander öffentliche, gesonderte Fahrradmietsysteme eingeführt, welche jeweils auf die regionalen Bedürfnisse innerhalb ihres Bedienungsgebietes abgestimmt sind. Seit 2022 besteht eine gewisse Durchgängigkeit der Systeme, da sog. Übergabestationen auf dem Gebiet der Stadt Bonn geschaffen wurden; im Frühjahr 2023 wurde die Durchgängigkeit durch die Festlegung gemeinsam zu nutzender Stationen sowohl auf dem Gebiet der Stadt Bonn als auch im Rhein-Sieg-Kreis weiter erhöht. Hintergrund ist, dass die Mitglieder der Auftraggebergemeinschaft und die sie mandatierenden Gebietskörperschaften die Einschätzung gewonnen haben, dass nach dem Bedarf der Kunden ein gebietsübergreifendes und für den Kunden einheitlich zu nutzendes System anzustreben ist. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, über alle drei Bediengebiete hinweg ein gemeinschaftliches Fahrradmietsystem zu etablieren. Mit der vorliegenden Ausschreibung soll nun ein regionales Fahrradmietsystem (Im Folgendes: "RFMS") über die drei Bediengebiete hinweg beschafft werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein Auftragnehmer ausgewählt werden, der nach Maßgabe dieses Vertrages ein Fahrradmietsystem einrichtet und auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreibt. Die Auftraggeber-Gemeinschaft legt dabei großen Wert darauf, ein "agiles" Fahrradmietsystem zu schaffen, welches an die Erfahrungen und Bedürfnisse der Nutzenden angepasst werden soll. Im Rahmen der Beauftragung
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Branche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Implementierung und den Betrieb eines regionalen Fahrradmietsystems für die Bundesstadt Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/ Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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