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HBF FFM Südflügel - Bauleistung 50Hz (SiBe + Allgemeinbeleuchtung inkl. neuer Verteiler)
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Berlin
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Im Frankfurter Hauptbahnhof erfolgt eine hochbauliche und technische Ertüchtigung des Gebäudeteils Südflügel/Südkopf in den Stockwerken KG2, KG, EG, 1.OG, 2.OG und DG. Diese Ausschreibung umfasst die Bauleistung des Einbaus der Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichenleuchten sowie der Allgemeinbeleuchtung. Einige Verteiler werden ebenfalls erneuert. Es erfolgt teilweise auch ein Rückbau der Altanlagen.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Die Korrektur muss aufgrund eines technischen Problems durchgeführt werden. Es wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Installation von Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichenleuchten und Allgemeinbeleuchtung im Südflügel des Frankfurter Hauptbahnhofs.
- Die Leistung umfasst auch den Rückbau von Altanlagen und die Erneuerung von Stromverteilern.
- Es handelt sich um eine offene, standardisierte Ausschreibung der DB InfraGO AG.
- Bieter müssen ihre fachliche und wirtschaftliche Eignung nachweisen.
Die Ausschreibung betrifft die Bauleistung für die Installation von Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichenleuchten und Allgemeinbeleuchtung im Südflügel des Frankfurter Hauptbahnhofs.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 26.02.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Folgendes steht auch unter 2.1.4zusätzliche Information: 1. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 2. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): a) DB InfraGO AG, Objektplanung b) tga-engineering GmbH, TGA- und SiBe-Planung c) HTG Ingenieurbüro für Bauwesen GmbH. Planung Allgemeinbeleuchtung d) Ingenieurbüro für Bauwesen Schmidt GmbH, Statik Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. 3. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen müssen eingereicht sein bis zum 04.09.2024, 12:00 Uhr. Nach dieser Frist eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Der Bieter hat letztmalig 6 Kalendertage vor Angebotsabgabetermin in der Bieterkommunikation der „eVergabe“ nachzusehen, welche Antworten eingestellt sind. Preisrelevante Antworten sind im Angebotspreis mit einzukalkulieren. 4. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. 5. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme 6.Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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2 Veröffentlichungen
- Frist 12.09.2024 Die Korrektur muss aufgrund eines technischen Problems durchgeführt werden. Es wurden keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen. · in TED EU + oev aktuell
- Frist 12.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vertragsänderung
Bestehender Vertrag modifiziert
11 Veröffentlichungen
- 13.10.2026 Original-Veröffentlichung
- 13.10.2026 13 - Während der Ausführung wurde festgestellt, dass die vorhandenen Bestandsunterverteilungen im Erdgeschoss der Bereiche Bahnhofsmission und Fernverkehr aufgrund fehlender Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI) sowie weiterer technischer Anforderungen zu erneuern sind. Die hierdurch erforderlich gewordenen Planungs- und Planprüfungsleistungen, insbesondere die Erstellung neuer Ausführungsunterlagen, Verteilerpläne, Grundrisse sowie die Durchführung der Planprüfung, waren im ursprünglichen Leistungsumfang nicht enthalten. 14 - Im Zuge der Ausführung wurden unvorhergesehene technische Anforderungen festgestellt, die eine Anpassung und Erneuerung der elektrischen Infrastruktur nach aktuellen Normen und Vorschriften erforderlich machen. Diese Leistungen waren nicht Teil des ursprünglichen Auftrags und ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben. Die Ausführung ist nur durch den bisherigen Auftragnehmer möglich, da sie unmittelbar mit den bereits beauftragten Arbeiten verbunden ist; ein Wechsel würde erhebliche wirtschaftliche Nachteile und Verzögerungen verursachen.
- 14.04.2026 12: Es müssen die hier bestellten Leuchten nach Vorgabe des Nutzers eingebaut werden, um die Gleichheit der Systeme sicherzustellen. Eine Übergabe zur Nutzung ist sonst nicht möglich. Die Leistungen sind zur Erfüllung des Hauptvertrags erforderlich. Eine Vergabe an einen anderen AN ist aus technischen Gründen nicht möglich, da sich hier Schnittstellen ergeben, die nicht bewältigbar sind. Die Ubertragung an einen weiteren AN wäre aus zeitlicher wie auch aus technischer Sicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde weitere unabsehbare Zeit- und Kostenaufwendungen//
- 18.02.2026 11 -
- 16.02.2026 10-Der Nachtrag betrifft zusätzliche Kosten für die Bestandsaufnahme, die Erstellung einer zusätzlichen und prüffähigen Ausführungsplanung und den Austausch der alten Unterverteilung von DB Fernverkehr im EG BA1B.
- 06.10.2025 MKA 07 Im Rahmen des Projektes wurde die Gessler Merlin Quattro MÜZ Überwachungszentrale bereits bestellt. In dieser muss nun eine Modbus Einheit nachgerüstet werden. MKA 09 Im Zuge der durchgeführten Arbeiten an der bestehenden Unterverteilung in der Bahnhofsmission wurde festgestellt, dass die zugehörigen Leuchten sowie die dazugehörigen Kabel bereits im Verteiler abgeklemmt wurden. Dadurch ist eine vollständige und normgerechte Überprüfung/Messung der Anlage zwingend erforderlich.(Forderung Bahnhofsmanagement sowie Abnahmeprüfer 50Hz). Das Bahnhofsmanagement wird zudem die Anlagenverantwortung in dem derzeitgen Zustand der Anlagen nicht wieder übernehmen (Aussage BM). Bei der wiederholten Bestandsaufnahme zeigte sich, dass die bestehende Unterverteilung in einem veralteten Zustand ist und insbesondere über keine FI-Schutzschalter verfügt. Aufgrund dieser technischen Einschränkung ist eine ordnungsgemäße Messung und Prüfung der bestehenden Stromkreise nicht möglich. Der beauftragte Sachverständige Prüfer hat daher gefordert, die vorhandene Unterverteilung durch eine neue, den aktuellen Normen entsprechende Unterverteilung zu ersetzen.
- 30.09.2025 MKA 04 Die Leistungen zur Gebäudeautomation, den UV-Komponenten sowie zur Erweiterung der Bestandsinstallation stehen in unmittelbaren technischen Zusammenhang mit dem Hauptauftrag. Der bestehende AN hat die ursprüngliche Systemstruktur geplant und umgesetzt. Ein Wechsel würde eine aufwendige Einarbeitung in die komplexe Bestandstechnik, erneute Schnittstellenprüfung sowie eine vollständige Reprogrammierung der Anlage erfordern. Dies wäre mit erheblichen Zusatzkosten verbunden und würde bestehende Mängelansprüche gefährden. Die Bauleistung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungen des Hauptauftrags. MKA 08 Ein Wechsel des AN ist aus technischen Gründen nicht möglich: Die Bauherrenvertretung muss bis zur Abnahme die volle Funktionsfähigkeit der Anlage sicherstellen. Dazu gehören auch die Wartung sowie die entsprechende Dokumentation. Ein Wechsel würde die Leistungsbetreuung gegenüber dem Auftragnehmer erheblich erschweren, sodass die Leistung möglicherweise nicht rechtzeitig erbracht werden kann. Dies würde zu erheblichen zeitlichen Engpässen bei der Gesamtmaßnahme führen und die Kosten deutlich steigern.
- 22.09.2025 6 Die Lichtmessung der Allgemeinbeleuchtung nach RIL 813.0501V01 wurde vom Bauherrn nachträglich gefordert und war nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertrags. Der aktuelle Auftragnehmer hat die Allgemeinbeleuchtung geliefert und installiert, ist mit der technischen Ausführung, den eingesetzten Komponenten und den Schnittstellen umfassend vertraut. Ein Wechsel würde redundante Vorarbeiten und zusätzliche Schnittstellen verursachen. Die Anforderung an die prüffähige Lichtmessung nach RIL 813.0501V01 wären nur mit erheblichem Aufwand erfüllbar.
- 01.09.2025 MKA 05 Ein Wechsel des Auftragsnehmers ist an dieser Stelle technisch nicht möglich. Die Bauleistung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungen des Hauptauftrags. Die Übertragung an einen weiteren AN wäre aus zeitlicher wie auch aus technischer Sicht mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und würde weitere unabsehbare Zeit- und Kostenaufwendungen verursachen, um die erforderlichen Maßnahmen vollumfänglich anzupassen.
- 02.04.2025 2- Nach dem Rückbau der abgehängten Decken im BA 1a wurde festgestellt, dass ein zusätzliche Verlegesysteme erforderlich sind, um eine fachgerechte Installation bei Bestandkabel sicherzustellen. Zudem müssen die Kabel der Bestandsanlage ordnungsgemäß verlegt werden, um den geltenden technischen Anforderungen zu entsprechen. Des Weiteren sind zusätzliche Leistungen notwendig, um die Bestandsanlage in einen ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu versetzen. Diese Maßnahmen sind erforderlich, um die langfristige Funktionalität sowie die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Normen zu gewährleisten. Ein Wechsel des Auftragsnehmers ist an dieser Stelle technisch nicht möglich. Die Bauleistung steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungen des Hauptauftrags.
- 06.02.2025 Firma Wieland & Schultz GmbH wurde beauftragt die Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichenleuchten und die Allgemeinbeleuchtung in den Mietflächen zu erneuern. Die Mehrkosten Anzeige beinhaltet die Nachrüstung von Rettungszeichenschildern während der Bauphase in den verschiedenen Bauabschnitten zur Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege.Mit dem Rückbau der alten Rettungskennzeichenleuchten ist auch während der Bauzeit der Rettungsweg für die Baubeteiligten anzuzeigen. Die Planung und das LV enthält nur den Rückbau aber keine Ersatzmaßnahmen. Ein Wechsel des Auftragsnehmers ist an dieser Stelle technisch nicht möglich. Die Bauleistung Anbringung der Rettungskennzeichenleuchten (RZL) muss baubegleitend je Bauabschnitt erfolgen. Die Demontage sowie der Neubau der RZL im Endzustand ist im Auftrag der Fa. Wieland & Schultz enthalten.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Wieland & Schultz GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 9.763 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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