AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.07.2026 05:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-483868-2025/

Bauablaufplanung und Baulogistik

Notice-ID: ted-483868-2025 · Procedure-ID: 9f8984a0-fdbe-4c2e-b098-29bdef55c1fe

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Stammdaten

Auftraggeber
Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG, Unterhaching
Veröffentlicht
23.07.2025
Frist (Submission)
25.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71000000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Die Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG (Im Folgenden "GUH" ) ist eine Gesellschaft der Gemeinde Unterhaching. Als Geothermieunternehmen versorgt die GUH über ein Fernwärmenetz die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Unterhaching zuverlässig mit ökologischer Wärme. Um in den kommenden Jahren weitere Liegenschaften in Unterhaching mit Fernwärme zu versorgen, ist die weitere Verlegung von Leitungsnetzen im privaten und öffentlichen Bereich notwendig. Die GUH hat die Absicht, einen Rahmenvertrag über die Bauablaufplanung der Baumaßnahme zum weiteren Ausbau der Fernwärmenetze in Unterhaching für die Jahre 2026 und 2027 zu vergeben.

Vertragslaufzeit

Beginn
17.11.2025
Ende
31.12.2026
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).