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Rahmenvereinbarung Kreativ-Agentur der NRW.BANK
NRW.BANK AöR · Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 05.08.2026, 10:00 Uhr (noch 6 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV) über Leistungen der Werbevorbereitung, der Werbeberatung, der Werbegestaltung, der Werbefinalisierung und der mit der Finalisierung im Zusammenhang stehenden Werbeproduktion sowie zu Markenführung und zum Corporate Design für die Auftraggeberin.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
DoS-Ausfallzeit des Vergabemarktplatzes am Do., 08.07.2026 und Freitag, 09.07.2026.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Rahmenvereinbarung für Kreativ-Agentur-Leistungen mit vierjähriger Laufzeit und geschätztem Volumen von 1,44 Mio. EUR netto.
- Verbindliche Höchstabnahmegrenze beträgt 1,87 Mio. EUR netto über die gesamte Vertragslaufzeit.
- CPV-Code 79341100 deutet auf spezialisierte Werbe- und Marketingdienstleistungen hin.
- Auftraggeber ist die NRW.BANK als Anstalt öffentlichen Rechts, ein erfahrener institutioneller Auftraggeber.
- Standardwettbewerbsverfahren (competition) mit regulären Eignungsnachweisen zu Fachkompetenz, Referenzen und Bonität erforderlich.
Rahmenvereinbarung für Kreativ-Agentur-Leistungen der NRW.BANK mit geschätztem Volumen von 1,44 Mio. EUR netto über vier Jahre (Höchstgrenze 1,87 Mio. EUR).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Teilnahmeanträge werden zunächst formal auf Basis der in der Anlage "Unterlagenübersicht" unter Ziffer 1 (Unterlagen zur Eignungsprüfung) i.V.m. der Anlage zu den Eignungskriterien spezifizierten Vorgaben auf Vollständigkeit und fachli-che Richtigkeit geprüft, § 58 Abs. 1 VgV. Für die Auswahl der Bewerbenden bildet die NRW.BANK sodann eine nach objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien festgelegte Rangfolge der Teilnahmeanträge (Bestenauslese). Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegen-den Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen. Es können nur diejenigen Unternehmen ein Erstangebot einreichen, die von der NRW.BANK nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden. Die Zahl geeigneter Bewerbender, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist begrenzt auf mindestens fünf, sofern genügend geeignete Bewerbende zur Verfügung stehen. Die von der NRW.BANK vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerbenden lauten: Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem ausgeschriebenen Auftrag und den Anforderungen der jeweiligen Auftraggeber im Vergleich zu den Anforderungen der NRW.BANK als Auftraggeberin. Es können folgende Punkte vergeben werden: 0 Punkte = Geringe Vergleichbarkeit 1 Punkt = Mittlere Vergleichbarkeit 2 Punkte = Große Vergleichbarkeit Erfüllen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los getroffen werden. Sofern die Zahl geeigneter Bewerbenden unter der Mindestzahl liegt, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren fortführen, indem sie den oder die Bewerbenden einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.“
5–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Pitch-Aufgabe 45 %Qualität
Die Bietenden fertigen entsprechend dem Briefing (beides in Angebotsphase zur Verfügung gestellt) Pitch-Aufgaben an. Es werden maximal 450 Punkte vergeben. Die Unterkriterien sind den Bewerbungsbedingungen, S. 12, zu entnehmen.
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Vergleichspreis 35 %Preis
Es werden maximal 350 Punkte vergeben.
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Personalkonzept 20 %Qualität
Zum Nachweis der Erfahrung der Team-Mitglieder ist ein Personalkonzept vorzulegen, das für jede benannte Position (mindestens) einen aussagekräftigen Lebenslauf (CV) mit den im Vordruck vorgegebenen Mindestinhalten enthält. Hierfür ist der Vordruck "Personalkonzept" zu verwenden. Es werden maximal 200 Punkte vergeben. Die Unterkriterien sind den Bewerbungsbedingungen, S. 12, zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
"Angabe des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags - Werbevorbereitung, der Werbeberatung, der Werbegestaltung, der Werbefinalisierung und der mit der Finalisierung im Zusammenhang stehenden Werbeproduktion sowie zur Markenpositionierung, -führung und zum Corporate Design - für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. § 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt. Mindestbedingung (bei Nicht-Erfüllen kommt es zum Ausschluss vom Verfahren): Der Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung in Summe mindestens 3.000.000 EUR betragen haben. "
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
"Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Auftraggeber / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck entsprechend unter fortlaufender Nummerierung der Referenzen erweitert werden. Für die differenzierte Eignungsprüfung werden die ersten drei Referenzen herangezogen, die die Mindestbedingungen erfüllen. Mindestbedingungen (bei Nicht-Erfüllen kommt es zum Ausschluss vom Verfahren): Angegebene Referenzen sind zum Nachweis nachfolgender Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Aus der Gesamtschau der Erläuterungen zu den Referenzen (nicht pro Referenz!) muss sich ergeben, dass der Bewerber mindestens die folgenden Dienstleistungen erbracht hat: Ziff. (1.) Konzeption, Umsetzung und Betreuung von mindestens zwei Werbekampagnen mit einem Mindest-Auftragsvolumen von je 100.000 Euro netto (Honorare + Produktionskosten etc.). Eine der Werbekampagnen muss von einem Auftraggeber aus der Finanzwirtschaft beauftragt worden sein. Eine andere Werbekampagne muss entweder von einem öffentlich-rechtlichen Auftraggeber oder von einer Non-Profit-Organisation beauftragt worden sein. Der Zielmarkt ist immer im deutschsprachigen Raum (D-A-CH) und die Hauptziele der Kampagnen sind entweder Image-Ziele oder der indirekte Absatz von Dienstleistungen. Ziff. (2.) Konzeption und Umsetzung eines Corporate Identity- oder Corporate Design-Projekts mit einem Mindest-Auftragsvolumen von 50.000 Euro netto. Der Auftraggeber richtet sich in seiner Kommunikation überwiegend an Geschäftskunden (B2B) und vertreibt Dienstleistungen. " Sollten mehr Bewerber geeignet sein, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, wird eine differenzierte Eignungsprüfung durchgeführt. Diese Wertung erfolgt anhand der ersten drei Referenzen, die die Mindestbedingungen erfüllen, hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Referenzen mit dem ausgeschriebenen Auftrag und den Anforderungen der jeweiligen Auftraggeber im Vergleich zu den Anforderungen der NRW.BANK als Auftraggeberin. 0 Punkte = Geringe Vergleichbarkeit 1 Punkt = Mittlere Vergleichbarkeit 2 Punkte = Große Vergleichbarkeit Erfüllen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Eignungsanforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los getroffen werden. Sofern die Zahl geeigneter Bewerbenden unter der Min-destzahl liegt, kann die Auftraggeberin das Vergabeverfahren fortführen, indem sie den oder die Bewerbenden einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unbeschadet der Prüfungsmöglichkeiten von Aufsichtsbehörden und Vergabeprüfstellen unterliegt die Vergabe öffentlicher Aufträge der Nachprüfung durch die Vergabekam-mern. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rü-ge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 6 Tage
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 1.440.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 05.08.2026 DoS-Ausfallzeit des Vergabemarktplatzes am Do., 08.07.2026 und Freitag, 09.07.2026. · in TED EU + oev
- Frist 03.08.2026 Korrektur durch den Auftraggeber · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 38 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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