Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste
Beschreibung
Der Landkreis Berchtesgadener Land beabsichtigt als zuständige Behörde i. S. d. Art. 2 Buchst. b Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) i. V. m. Art. 8 Abs. 1, 3 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) die Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) an die Berchtesgadener Land Mobilitätsgesellschaft mbH (BGLM). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C 266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Die Teilnetze 1-3 (Nord-Mitte-Süd) umfassen eine Gesamtfahrplankilometerleistung von ca. 2,33 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr. Der aktuelle Nahverkehrsplan kann unter https://www.lra-bgl.de/lw/sicherheit-verkehr/mobilitaet/nahverkehrsplan/ eingesehen werden. Die Mindestanforderungen an die zu vergebenden öffentlichen Personenverkehrsdienste (§ 8a Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2a Satz 2 sowie § 13 Abs. 2a Satz 3 PBefG) sind Gegenstand eines "Ergänzenden Dokuments" zur Vorinformation, das als Download unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/bekanntmachungen/details/news/vorabbekanntmachung-linienverkehr-bgl-inhousevergabe/ zur Verfügung steht. Dieses Dokument beschreibt die mit dem beabsichtigten öDA verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt, Barrierefreiheit und sonstige Standards im Sinne von § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Zudem enthält die Anlage zum "Ergänzenden Dokument" den Liniennetzplan sowie die Fahrpläne der entsprechenden Linien. Die im "Ergänzenden Dokument" genannten gegenständlichen Verkehrsleistungen werden gestaffelt je Teilnetz als Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG vergeben werden. Bezüglich der Einzelheiten
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für Personenverkehrsdienste im Landkreis Berchtesgadener Land.
- Geplante Inhouse-Vergabe an die Berchtesgadener Land Mobilitätsgesellschaft mbH.
- Gesamte Fahrplankilometerleistung von ca. 2,33 Mio. pro Jahr, aufgeteilt in drei Teilnetze.
- Anforderungen an Fahrplan, Barrierefreiheit und Standards sind in einem "Ergänzenden Dokument" detailliert.
- Der Nahverkehrsplan des Landkreises ist einzuhalten und bietet Flexibilität bei der Anpassung des Verkehrsangebots.
Der Landkreis Berchtesgadener Land beabsichtigt die Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste an die Berchtesgadener Land Mobilitätsgesellschaft mbH.
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