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Neubau des Schulhorts der Grundschule in Lichtentanne, OT Stenn
Gemeinde Lichtentanne · Lichtentanne · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Neubau des Schulhorts der Grundschule in Lichtentanne, OT Stenn
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau eines Schulhorts in Lichtentanne.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise, mit festen Leistungsphasen 1-4 und optionalen weiteren Leistungsphasen.
- Es werden verschiedene Fachplanungen angeboten, darunter Tragwerksplanung und technische Ausrüstung.
- Bieter müssen Stundensätze für Projektleiter, Ingenieure, Zeichner und sonstige Mitarbeiter sowie eine Pauschale für Termine angeben.
- Die Honorarberechnung erfolgt nach HOAI mit vorgegebenen Honorarzonen und anrechenbaren Kosten.
Die Ausschreibung umfasst die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau eines Schulhorts, einschließlich Tragwerksplanung und technischer Ausrüstung.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Ziel ist die Zuschlagserteilung der losweisen Leistungsbilder gemäß §§ 34 ff. HOAI (Objektplanung Gebäude und Innenräume), §§ 49 ff. HOAI (Tragwerksplanung), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3), §§ 53 ff. HOAI (Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 8) sowie §§ 39 ff. HOAI i.V. Anlage 11 (Freianlagenplanung) für die Planung und Umsetzung des kommunalen Bauvorhabens „Neubau des Schulhorts der Grundschule in Lichtentanne, OT Stenn“.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 40 %
Kriterium 2 - Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung: Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Methodik zur Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung“ des Bauvorhabens. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich der Budgetverfolgung und der Kosteneinhaltung bzw. explizit bei auftretenden Kostenänderungen verschaffen. Dafür sollen die Bieter anhand des Referenzprojekts (Formblatt 4) darlegen, wie Kostenmanagement im Unternehmen durchgeführt wird. Darüber hinaus soll anhand des Referenzprojektes erläutert werden, wie Konflikte bzgl. Kostenänderungen gegenüber Projektbeteiligten, jedoch insbesondere dem Auftraggeber, dargestellt und gelöst werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu folgenden Fragen enthalten: - Zu welchem Zeitpunkt wird der Auftraggeber über Kostenveränderungen informiert?; - Wie erfolgt die Aufbereitung der Konfliktsituation gegenüber dem Auftraggeber?; - Welche lösungsorientierten Methoden oder Ansätze kommen zum Einsatz?; - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Budgetgröße zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
-
Qualität 35 %
Kriterium 1 - Vorstellung der Projektdurchführung: Der Auftraggeber wertet als Zuschlagskriterium das Kriterium „Vorstellung der Projektstruktur/Projektdurchführung“. Anknüpfungspunkt ist das Streben des Auftraggebers, das Bauvorhaben bis 31.12.2026 fertiggestellt zu haben. Die vom Bieter einzureichende Darstellung soll Aussagen zu folgenden Aspekten enthalten: - Darstellung einer Terminschiene für die auszuführenden Planungs- und Bauleistungen mit der > Angabe von Meilensteinen, die für die Einhaltung des angestrebten Fertigstellungstermins von besonderer Wichtigkeit sind; > Darstellung einer bauabschnittsweisen Umsetzung/Bauphasenkonzept und kreuzungsfreien Organisation von Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb bei parallelem Schulbetrieb; > Konzeptionelle Ausführungen zu der eigenen Koordinierungsleistung zu den jeweiligen Objekt- und/oder Fachplanern sowie weiteren Beteiligten mit dem Ziel der Minimierung von Konfliktpotentialen und der Verhinderung von Ablaufstörungen, Darstellung der Präsenz vor Ort während der Planungsphase. - Erörterung des Arbeitsumfanges „Bauüberwachung“, Darstellung der Präsenz vor Ort. - Erörterung möglicher Probleme, die durch die von Seiten des Auftraggebers angestrebte Terminschiene zu erwarten sind. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form ist frei wählbar, jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 einzuschränken. Die Seiten sind zu nummerieren, Seiten über der maximalen Seitenzahl werden in der Wertung nicht berücksichtigt. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 42,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 (entspricht der Gewichtung von 35,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt losbezogen nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Kosten 25 %
Kriterium 3 - Honorar / Preis: Bitte geben Sie ein Honorarangebot ab, welches sämtliche unten genannten Parameter berücksichtigt. Die Umsatzsteuer ist getrennt auszuweisen. Die Werte sind in das Formblatt 5 einzutragen und mit dem Angebot vorzulegen. Das Honorarangebot ist nach der aktuellen Rechtsprechung der HOAI auszurichten und kann seitens des Bieters anhand der veränderlichen Parameter angepasst werden. Die nachfolgend genannten unveränderlichen Parameter sind hingegen verbindliche Vorgaben seitens des Auftraggebers. Eine Änderung dieser Parameter führt zum Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV. Unveränderliche Parameter: - Anrechenbare Kosten: Als anrechenbare Kosten sind dem Angebot die Werte aus der nachfolgenden Tabelle zugrunde zu legen. KG 200: netto (Euro) 29.411,77; brutto (Euro) 35.000,00. KG 300: netto (Euro) 1.452.941,16; brutto (Euro) 1.729.000,00. KG 400: netto (Euro) 376.470,58; brutto (Euro) 448.000,00. KG 500 netto (Euro) 121.848,73; brutto (Euro) 145.000,00. KG 600: netto (Euro) 42.016,81; brutto (Euro) 50.000,00. Die Angaben beruhen auf der Kostenberechnung nach DIN 267 vom 27.03.2023 der Gemeinde Lichtentanne. Eine Detaillierung findet sich in Anlage A. Demnach sind für die genannten Anforderungen entsprechend Punkt 2.3 Aufwendungen in Höhe von rund 2,02 Mio. Euro netto über die KG 200 bis 600 anzunehmen. Die Abrechnung des Honorars für die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach den Bestimmungen des abzuschließenden Architekten- bzw. Ingenieurvertrages. - Honorarzone: Die Honorarzone wird gemäß HOAI losbezogen wie folgt vorgegeben. Die Angabe ist dem jeweiligen Leistungsbild im Punkt 4 ff. dieser Unterlage zu entnehmen. Veränderliche Honorarparameter: - Honorarsatz: Der Honorarsatz ist vom Bieter anzugeben. - Nebenkostenpauschale: Anzubieten ist eine Nebenkostenpauschale, diese kann auch „0“ sein. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Nebenkosten gemäß § 14 HOAI abgegolten. Der Prozentwert ist im Honorarangebot anzugeben. - Stundensätze und Pauschalen: Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter, Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker), Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen, welche u.a. als „Besondere Leistung“ gesondert beauftragt werden, sofern sie nicht in den Grundleistungen enthalten sind. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Bitte geben Sie darüber hinaus auch eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) an. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 30 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,0 %) ein. Das Formblatt 5 ist zwingend pro Los zu verwenden. Die Kalkulation des Honorarangebotes ist als Anlage beizufügen. Gewertet wird das geprüfte Gesamthonorar (s. Formblatt 5, Seite 2) über die Grundleistungen (inklusive Nebenkosten). Die Höchstpunktzahl von 12 Punkten erhält das Angebot mit dem niedrigsten Honorar. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- 19.08.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Wertung
nach Angebotsabgabe
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.230 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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