Nachweis über die Eintragung im Handelsregister durch eine
schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen
aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus
dem elektronischen Register). Diese Nachweise können über
die Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins
für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis), als Einzelnachweise oder
vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung
(Formblatt Komm EU (D) EigE) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt,
wenn Sie in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen. Das Formblatt Komm EU
(D) EigE ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Bieter,
die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben,
haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen
ihres Herkunftslandes vorzulegen. Für Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.