Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Linie 9159
Beschreibung
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖPNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG für einen Linienverkehr auf der Linie 9159 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zu vergeben. Der ÖDA soll für die Laufzeit von 10 Jahren erteilt werden. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste im Gebiet des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen gemäß dem ergänzenden Dokument zu dieser Vorabbekanntmachung. In Summe beläuft sich die Schätzung des zu vergebenden Verkehrsdienstes nach derzeitigem Planungsstand auf eine Gesamtkilometerleistung von etwa 340 Tsd. Nutzwagenkilometern pro Jahr. Der ÖDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG und § 8 PBefG. Der Betreiber muss spätestens zur Verkehrsaufnahme über Genehmigungen zum Betrieb des zu vergebenen Linienverkehrs gemäß §§ 42 bzw. 43 und ggf. 44 PBefG verfügen.
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KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr auf der Linie 9159 im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen.
- Der Auftrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und umfasst ca. 340.000 Nutzwagenkilometer pro Jahr.
- Bieter müssen über die erforderlichen Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verfügen.
- Es handelt sich um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) im Sinne der EU-Verordnung 1370/2007.
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr (Linie 9159) für 10 Jahre.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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