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Rahmenvereinbarung Firewallsysteme
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen — Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von Firewall-Systemen (Security) in verschiedenen Produktklassen.
- Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern geplant.
- Gesamthöchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 16.200.000,00 Euro netto.
- Zwingende Festlegung auf einen Hersteller über alle Produktkategorien hinweg.
- Einzelheiten zu Leistungen und Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Vergabeverfahren umfasst die Beschaffung von Firewall-Systeme (Security) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt. Die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg ist zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 15.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 1.200.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 16.200.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📅 Frist verlängert
Angebotsfristverlängerung.
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📄 Unterlagen
Aktualisierung der Vergabeunterlagen (Version 3; Preisblatt).
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📄 Unterlagen
Aktualisierung der Vergabeunterlagen (Version 2).
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 7 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (29 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Wertungspreis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
5 Veröffentlichungen
- Frist 19.06.2026 Angebotsfristverlängerung. · in TED EU + oev
- Frist 12.06.2026 Aktualisierung der Vergabeunterlagen (Version 3; Preisblatt). · in TED EU + oev
- Frist 12.06.2026 Aktualisierung der Vergabeunterlagen (Version 2). · in TED EU + oev
- Frist 12.06.2026 Korrektur Angebotsabgabefrist und Bindefrist. · in TED EU + oev
- Frist 11.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Vergabeergebnis veröffentlicht · 35 Tage nach Fristende
Auftragsvolumen (Rahmen) 16.200.000 €1 Veröffentlichung
- 24.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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