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Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma
Klinikum Fürth (Anstalt des öffentlichen Rechts) — Kliniken Nordoberpfalz AG — Kreisklinik Roth (Anstalt des öffentlichen Rechts) — Klinikum St. Marien Amberg (Anstalt des öffentlichen Rechts) — Caritas-Krankenhaus St. Lukas GmbH — Kliniken Südostbayern AG — Klinikum Passau (Eigenbetrieb der Stadt Passau) — Kommunalunternehmen Klinikum Fichtelgebirge — InnKlinikum (gKU) Altötting und Mühldorf (Anstalt des öffentlichen Rechts) — Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH — SUAVIA Gesundheit gGmbH — Leopoldina-Krankenhaus der Stadt Schweinfurt GmbH
Vergabe-Ergebnis
clinicpartner eG
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma.
- 12 Krankenhausträger mit 26 Standorten und rund 7.400 stationären Betten sind beteiligt.
- Gesamtbeschaffungsvolumen ca. 120 Mio. EUR netto pro Jahr, mit Abrufvolumen von 80-180 Mio. EUR netto.
- Leistungen umfassen fachliche Beschaffungsunterstützung und Prozessoptimierung.
- Eine Transitionsphase ist nach Zuschlagserteilung vorgesehen, mit Ziel der vollumfänglichen Leistungserbringung ab 01.01.2027.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Für das gegenständliche Vergabeverfahren haben sich 12 Krankenhausträger mit 26 Standorten und rund 7.400 stationären Betten nebst deren verbundene Einrichtungen zusammengeschlossen und beabsichtigen eine gemeinsame Auftragsvergabe durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Einkaufsdienstleistungen für Klinikapotheken im Bereich Pharma mit einem Unternehmen als Auftragnehmer („Beschaffungsvorhaben“). Die Vorbereitung, Konzeption und Durchführung des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens wird von der Klinik-Kompetenz-Bayern eG („KKB“) für die vorstehenden Auftraggeber koordiniert. Die KKB ist ein freiwilliger Verbund, dem derzeit insgesamt 32 Träger mit 61 leistungs-starken kommunalen und freigemeinnützigen Kliniken sowie Medizinischen Versorgungszentren („Mitglieder“) im Freistaat Bayern angehören. Die in der KKB zusammengeschlossenen Mitglieder betreuen derzeit rund 13.000 akut stationäre Betten mit insgesamt ca. 1,6 Mio. Patienten pro Jahr. Durch die Bündelung der Bedarfe der einzelnen Krankenhäuser und die gemeinsame Beauftragung sowie zentrale Steuerung von Dienstleistern können Projekte effektiver umgesetzt werden als in kleineren Einzelvorhaben. Das Gesamtbeschaffungsvolumen im Bereich der Arzneimittel, der apothekenpflichtigen Medikalprodukte und dem Apothekenbedarf der Auftraggeber beträgt derzeit rund EUR 120 Mio. (netto) pro Jahr. Das Mindestabrufvolumen beträgt während der Vertragslaufzeit EUR 80 Mio. (netto) pro Jahr und das Höchstabrufvolumen EUR 180 Mio. (netto) pro Jahr. Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV zwischen den benannten Auftraggebern einerseits und einem Vertragspartner als Auftragnehmer andererseits abgeschlossen. Der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung des Auftragnehmers durch den jeweiligen Auftraggeber im Wege eines Einzelabrufs. Zu den wesentlichen Leistungsgegenständen zählen: • Fachliche Beschaffungsunterstützung (Vorbereitung, Verhandlung und Abschluss von Dienstleistungs- und Liefe
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2030
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach dem besten Preis- / Leistungsverhältnis. Neben dem Preis werden auch leistungsbezogene Kriterien bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 101 Tage nach Fristende
Auftragnehmer clinicpartner eG1 Veröffentlichung
- 24.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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