AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/207563) · Abgerufen am 13.08.2026 18:11 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-519172-2026/

Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt

Notice-ID: ted-519172-2026 · Procedure-ID: 37d53c91-7961-42db-99b8-a57a793243f4

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZVSt
Veröffentlicht
23.06.2026
Frist (Submission)
30.07.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
73210000 — Forschung und Entwicklung
Branche
Bildung & Forschung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027 — Los 2 Wissenschaftliche Begleitung des Berliner Landesprogrammes Radikalisierungsprävention und der Landeskoordinierungsstelle Radikalisierungsprävention — Los 3 Evaluation der Projekte Begegnungsräume des Fonds zur Unterstützung der Betroffenen von extremistischer Gewalt — Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027 — Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027

Lose

5 Lose (max. 5 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
30.10.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).