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Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZVSt
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Wer Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZVSt beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
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Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027 — Los 2 Wissenschaftliche Begleitung des Berliner Landesprogrammes Radikalisierungsprävention und der Landeskoordinierungsstelle Radikalisierungsprävention — Los 3 Evaluation der Projekte Begegnungsräume des Fonds zur Unterstützung der Betroffenen von extremistischer Gewalt — Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027 — Los 1 Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📄 Unterlagen🧾 Zuschlagskriterien
Klarstellung zu den Zuschlagskriterien, die Auswirkungen auf die Erstellung der Angebotsunterlagen haben können.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bildung & Forschung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftrag umfasst die Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen.
- Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt: Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz 2027, Wissenschaftliche Begleitung von Präventionsprogrammen und Evaluation von Projekten zur Unterstützung von Gewaltopfern.
- Erforderlich sind nachweisbare wissenschaftliche Expertise und Erfahrung in den Bereichen Kriminologie, Präventionsforschung und Evaluation.
- Die Angebote müssen die Eignung für die jeweiligen Lose darlegen.
Die Ausschreibung umfasst die Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
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Qualität nach Wichtigkeit
Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen). Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2023 bis 2025). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Lose 1 und 2: Erklärung, dass der Bieter mindestens über zwei direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte Mitarbeitende verfügt. Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften). Für die Erklärung kann die beigefügte Vorlage verwendet werden. Die Nachweise sind beizufügen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Lose 3 bis 5: Erklärung, dass der Bieter mindestens über eine/einen direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte/qualifizierten Mitarbeiterin/Mitarbeiter verfügt. Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass die für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften). Für die Erklärung kann die beigefügte Vorlage verwendet werden. Die Nachweise sind beizufügen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter auffordern, die eingereichten Unterlagen zu erläutern.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 30.07.2026 Klarstellung zu den Zuschlagskriterien, die Auswirkungen auf die Erstellung der Angebotsunterlagen haben können. · in TED EU + oev
- Frist 27.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 34 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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