Generalplanung, Sanierung und Ertüchtigung des Stahltragwerks am Flughafen
Beschreibung
Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sind Planungs- und Beratungsleistungen zur Sanierung und Ertüchtigung des Stahltragwerks der Flugsteige und Hangars am Flughafen Tempelhof. Das Stahltragwerk der Hangars und Flugsteige erstreckt sich in halbrunder Form über eine Länge von ca. 1,2 km und eine Grundfläche von 18.500 m² (Flugsteige) bzw. 32.300 m² (Hangars 1 bis 7). Um zukünftige Nutzungen langfristig und ohne Einschränkungen zu ermöglichen, bedarf es der Sanierung und Ertüchtigung des gesamten Stahltragwerks, dessen derzeitiger statischer und technischer Zustand in verschiedenen Untersuchungen als kritisch eingestuft wird. Der Denkmalschutz wird bei der Ertüchtigung von besonderer Bedeutung sein, da die Stahltragwerkskonstruktion selbst das Denkmal charakterisiert und der Erhalt der historischen Bausubstanz ein beabsichtigtes Ziel darstellt. Ziel der ausgeschriebenen Planungsleistungen ist die statische Ertüchtigung des Stahltragwerks, die Wiederherstellung der notwendigen Verformungskapazität und die Instandsetzung bzw. Erneuerung der Beschichtungssysteme. Auch Teile der technischen Gebäudeausrüstung, die im direkten Zusammenhang mit dem Stahltragwerk des Flugsteigs und der Hangars stehen, sollen instandgesetzt oder erneuert werden. Dies betrifft Abwasseranlagen und elektrische Anlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Generalplanungsleistungen zur Sanierung und Ertüchtigung des Stahltragwerks von Flugsteigen und Hangars am Flughafen Tempelhof.
- Besonderes Augenmerk liegt auf dem Denkmalschutz und dem Erhalt der historischen Bausubstanz.
- Die Leistungen beinhalten statische Ertüchtigung, Instandsetzung von Beschichtungen und Teile der technischen Gebäudeausrüstung.
- Der geschätzte Wert der Maßnahme beträgt 81.127,4 EUR.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (oth-single).
Gesucht werden Planungs- und Beratungsleistungen für die Sanierung und Ertüchtigung eines kritischen Stahltragwerks am Flughafen Tempelhof.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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- 29.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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