AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.06.2026 21:12 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-524583-2025/

Beschaffung einer Mobility Data Analytics Plattform und einer Datenpipeline für die Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH

Notice-ID: ted-524583-2025 · Procedure-ID: b76d87f4-45bb-4f57-a534-5e2b4cd02456

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Stammdaten

Auftraggeber
Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH, München
Veröffentlicht
10.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
5.839.760 € (frühestes Los — abweichende Werte je Los siehe „Lose im Detail")
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beschaffung einer Mobility Data Analytics Plattform und einer Datenpipeline, um im MVV-Raum durch interkommunale, multi-/intermodale und Stakeholder-übergreifende Analysen eine bestmögliche Entscheidungsfindung bei ÖV- und IV-Projekten/Planungen zu ermöglichen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Los 1: Mobility Data Analytics Plattform

Geschätzter Wert
4.570.340 €

Los 2 — Los 2: Datenpipeline

Geschätzter Wert
1.269.420 €

Vertragslaufzeit

Periode
9 Jahre
Beginn
15.12.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).