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Generalplanung für den Neubau eines Heizwerks Krückau-Vormstegen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenGeneralplanung für den Neubau eines Heizwerks Krückau-Vormstegen🏆 Dr. Born - Dr. Ermel GmbH - Ingenieure - · Achim
- Dr. Born - Dr. Ermel GmbH - Ingenieure -
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Generalplanung für den Neubau eines Heizwerks inklusive Planung und Überwachung der Errichtung.
- Leistungsphasen 2-9 für Objektplanung Gebäude, 2-6 für Tragwerksplanung und 2-9 für Technische Ausrüstung (AGr. 2, 4, 5 und 8).
- Technische Verifizierung und ggf. Anpassung des Energieerzeugermixes (Pelletfeuerung, Wärmepumpe, Power-to-Heat).
- Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungsunterlagen für Bau-, Liefer- und Montageleistungen.
- Besonderes Augenmerk auf schnittstellenfreie Koordination, Informationsmanagement und vergaberechtskonforme Unterlagen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Planer schuldet als Generalplaner der Auftraggeberin leistungsübergreifend und schnittstellenfrei eine vollständige, mängelfreie und funktionsgerechte Planung und Überwachung der Errichtung des Projektes. Dazu organisiert, koordiniert, kontrolliert und integriert er die für die Erreichung der Projektziele erforderlichen Leistungen in allen beauftragten Leistungsbildern und -phasen und gewährleistet ein einheitliches Informationsmanagement für den gesamten Planungs-, Vergabe- und Bauführungsprozess gegenüber der Auftraggeberin. Er schuldet der Auftraggeberin damit, über die Summe der ihm übertragenen Planungsleistungen hinaus, als Generalplaner die Vorlage eines integrierten und schlüssig aufeinander abgestimmten Planungswerks. Die Planungsleistungen zur Ausführung und Inbetriebnahme des Heizwerkes sind vollständig, funktionsfähig und regelwerkskonform zu erbringen. Der von der Auftraggeberin derzeit zugrunde gelegte Energieerzeugermix - bestehend aus einer Pelletfeuerung (3 x 300 kW in Containerbauweise), einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (ca. 600 kW bei A7/W75) sowie einer Power-to-Heat-Anlage zur Deckung der Spitzenlast - ist durch den Auftragnehmer technisch zu verifizieren und bei Erfordernis in Abstimmung mit der Auftraggeberin anzupassen bzw. zu optimieren. Der Auftragnehmer hat ferner die für die Durchführung der Baumaßnahmen erforderlichen Leistungsbeschreibungen und Ausschreibungsunterlagen losweise zu erarbeiten. Hierzu ge-hören insbesondere die Erstellung fachlich vollständiger, eindeutiger und vergaberechtskon-former Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen (Bau-, Liefer- und Montageleistungen), die Definition der Losstruktur (Gewerke- und Fachlose) in Abstimmung mit der Auftraggeberin, die Ausarbeitung der technischen Vertragsbedingungen sowie der technischen Anlagen für die Vergabeunterlagen. Die Unterlagen sind so auszugestalten, dass eine transparente, vergleichbare und wirtschaftliche Angebotswertung nach den einschlägigen vergaberechtlich
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätsonzept 60 %Qualität
Bewertung des Qualitätskonzepts in den folgenden Unterkriterien: - Personelle Besetzung (35 %) - Projektrealisierung (10 %) - Gesamteindruck Bietergespräch (15 %) Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlage A verwiesen.
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Honorarangebot 40 %Preis
Bewertung des Honorarangebots anhand der in der Vergabeunterlage A niedergelegten Bewertungsformel
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Dr. Born - Dr. Ermel GmbH - Ingenieure -Zuschlagswert 420.000 €1 Veröffentlichung
- 31.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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