AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19edafa47d6-6ea249b4cec996d5) · Abgerufen am 12.09.2026 06:53 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-532792-2026/

Lieferung, Anmietung und Wartung von multifunktionalen Druck- und Kopiersystemen

Notice-ID: ted-532792-2026 · Procedure-ID: 6548980a-d2b5-4e15-9cf6-4a15c1d00628

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachdienst Interner Geschäftsbetrieb, Mosbach
Veröffentlicht
29.06.2026
Frist (Submission)
05.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
50310000 — Reparatur und Instandhaltung
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Vergabe erfolgt als Gesamtleistung in einem Los. Ausgeschrieben wird die Lieferung, Anmietung und Wartung von ca. 120 fabrikneuen leistungsfähigen Multifunktionsgeräten in verschiedenen Leistungsklassen. Die Grundlaufzeit des Vertrags beträgt 60 Monate (01.11.2026 - 31.10.2031). Der Vertrag kann optional um weitere jeweils 12 Monate verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 84 Monate.

Vertragslaufzeit

Periode
60 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
62 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidum Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).