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Vergabe Patientenportal ohne digitales Entlass- und Überleitungsmanagement
Bezirkskliniken Mittelfranken · Ansbach · Bayern · Anstalt des öffentlichen Rechts (kommunal)
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Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist die Lieferung und Implementierung eines KHZG-konformen Patientenportals ohne digitales Entlass- und Überleitungsmanagement (Fördertatbestand 2). Die Vertrags-laufzeit beträgt 36 Monate. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement wird im Wege eines geson-derten Beschaffungsprozess vergeben. Das zu implementierende Patientenportal hat zwingend die Muss-Kriterien des Fördertatbestandes 2 und die weiterhin genannten Eignungskriterien "EK MUSS" zu erfüllen. Es ist Gegenstand des Verhandlungsverfahrens eine Entscheidung für eine Lösung "on-premises" oder "Cloud" zu treffen. Es können sich Unternehmen bewerben, die beide Varianten bieten oder nur eine. Die Entscheidung wird vor dem Aufruf zum finalen Angebot getroffen. Das inhaltliche Zielbild und Pflichtenheft im Hinblick auf die Leistungen (LK) abschließend zu beschreiben, ist Gegenstand des Verhandlungsver-fahrens und dient der hinreichenden Gestaltung der UseCases, Prozesse und Systemintegration in der Klinik.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
In den Teilnahmebedingungen stehen auf S. 8 die "Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 Abs. 1 VgV". Demnach sind folgende Nachweise zu erbringen: u.a. "Bonitätsauskunft" (nicht älter als 3 Monate). Diese Angabe wurde dahingehend korrigiert, dass das Ausstellungsdatum der Bonitätsauskunft bis zu 6 Monate zurückliegen darf.
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📄 Unterlagen🧾 Zuschlagskriterien
Anpassung der Vergabeunterlagen bezüglich der Wortwahl, Präzisierung der Wertungskriterien und Änderung/Wegfall des Vorbehalts des öffentlichen Auftraggebers, er behalte sich das Recht vor den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Beschaffung eines KHZG-konformen Patientenportals ohne digitales Entlass- und Überleitungsmanagement.
- Vertragslaufzeit von 36 Monaten.
- Verhandlungsverfahren zur Entscheidung zwischen On-Premises- und Cloud-Lösung.
- Erfüllung der Muss-Kriterien des Fördertatbestandes 2 und der Eignungskriterien "EK MUSS" ist zwingend.
- Die finale Ausgestaltung der UseCases, Prozesse und Systemintegration ist Teil des Verhandlungsverfahrens.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Implementierung eines KHZG-konformen Patientenportals.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Rügepflicht Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
6 Veröffentlichungen
- Frist 10.09.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 10.09.2024 In den Teilnahmebedingungen stehen auf S. 8 die "Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 Abs. 1 VgV". Demnach sind folgende Nachweise zu erbringen: u.a. "Bonitätsauskunft" (nicht älter als 3 Monate). Diese Angabe wurde dahingehend korrigiert, dass das Ausstellungsdatum der Bonitätsauskunft bis zu 6 Monate zurückliegen darf.
- Frist 10.09.2024 Anpassung der Vergabeunterlagen bezüglich der Wortwahl, Präzisierung der Wertungskriterien und Änderung/Wegfall des Vorbehalts des öffentlichen Auftraggebers, er behalte sich das Recht vor den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen aktuell
- 05.09.2024 In den Teilnahmebedingungen stehen auf S. 8 die "Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, § 45 Abs. 1 VgV". Demnach sind folgende Nachweise zu erbringen: u.a. "Bonitätsauskunft" (nicht älter als 3 Monate). Diese Angabe wurde dahingehend korrigiert, dass das Ausstellungsdatum der Bonitätsauskunft bis zu 6 Monate zurückliegen darf.
- 19.08.2024 Anpassung der Vergabeunterlagen bezüglich der Wortwahl, Präzisierung der Wertungskriterien und Änderung/Wegfall des Vorbehalts des öffentlichen Auftraggebers, er behalte sich das Recht vor den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
- 12.08.2024 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 88 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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