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Augenklinik: Generalplaner Sonderprogramm Klima

medfacilities GmbH · Köln · Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung

Die medfacilties GmbH sucht im Auftrag der Universitätsklinikum Köln AöR einen Generalplaner für den 1. und 2. Bauabschnitt des ambulanten OP-Zentrums der Augenklinik. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant und vorbehalten.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Energie & Umwelt

Die Ausschreibung betrifft die arbeitsmedizinische Betreuung der Universität Stuttgart gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Augenklinik: Generalplaner Sonderprogramm Klima
  • Angebotspreis 500 Pkt.
    Preis

    Die maximale, im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 500. Dies entspricht in der Gewichtung 50 %. Dabei legt die Vergabestelle den gewichteten Preis gemäß Anlage 2 F2 zugrunde, der sich wie folgt bestimmt: Die im Zuschlagskriterium "Angebotspreis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises entsprechend des Preisblattes Anlage 2_F2 Preisblatt. Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (inkl. Umsatzsteuer) erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmin ./. Pni) * Pmax Erläuterung: Diese Bewertungsmethodik findet auf der jeweils "untersten" Ebene statt. Die Ergebnisse werden mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor des Kriteriums gewichtet und aufaddiert. Die Punktzahl wird kauf-männisch auf eine Nachkommastelle gerundet.

  • Fachgespräch 250 Pkt.
    Qualität

    Die maximale, im Zuschlagskriterium erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 250. Dies entspricht in der Gewichtung 25%. Gegenstand der Abfrage werden 5 Fragen sein, wovon der Bieter drei vorab zur Be-arbeitung erhält und zwei weitere Fragen, die der Bieter situativ ad hoc beantworten muss. Die bekannten Fragen lauten wie folgt: Medizintechnik: - Wie ist Ihre Erfahrung hinsichtlich der Umsetzung von BIM- Projekten, insbesondere in der BIM Dimension 3D - dreidimensionale Modellierung für die gesamten Gegenstände der KG 473 und 620 (herstellerneutral), in der BIM Dimension 4D - Bauzeitenanalyse für die gesam-ten Gegenstände der KG 473 und 620, in der BIM Dimension 5D - Kostenanalyse für die gesamten Gegenstände der KG 473 und 620? BIM: - Wie ist Ihre Ausstattung für BIM Maßnahmen Büro intern. Wie wird bei Ihnen im Haus die Qualitäts- und Kollisionsprüfung bei BIM-Projekten durchgeführt (eigene Prüfsoftware). Wie Implementieren Sie Bestandsgebäude mit Anbindungsnotwendigkeit an den Neubau in das BIM-Modell (Punktwolkenerfassung). Elektrotechnik: - Das derzeitige Mittelspannungsnetz (6kV), wird zukünftig durch ein 10 kV Netz abgelöst. Zusätzliche Einspeisungen wie Photovoltaik, BHKW und ggfs. Netzersatzanlagen sind zu berücksichtigen. Wie würden Sie bei der Anbindung des Gebäudes in das bestehende Mit-telspannungsnetz der UKK vorgehen? Die Ausarbeitung und die Präsentation der Ausarbeitung (vgl. zur Rechtmäßigkeit einer Bewertung einer mündlichen Präsentation VK Bund, Beschl. v. 22.11.2019 - VK 1-83/19) werden anhand fol-gender Skala bewertet: 0 Punkte: Keine Struktur und fachlich nicht überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, Aus-drucksweise vielfach nicht verständlich und nachvollziehbar, sehr eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit, kein Eingehen auf Rückfragen, weitestgehend unkoordi-niertes Zusammenwirken der Beteiligten und damit inhaltlich unschlüssige Bieterprä-sentation insgesamt, keine Teamfähigkeit vermittelt. 20 Punkte: Lediglich teilweise strukturierter und fachlich kaum überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, kaum nachvollziehbare Ausdrucksweise, eingeschränkte Kommunikations-fähigkeit, pauschales Eingehen auf Rückfragen, kaum Zusammenwirken der Betei-ligten im Rahmen der Bieterpräsentation, Eindruck einer grundsätzlichen Teamfähig-keit vermittelt. 40 Punkte: Grundsätzlich strukturierter und fachlich in Teilen überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, nur bedingt nachvollziehbare Ausdrucksweise, zufriedenstellende Kommuni-kationsfähigkeit, teilweise Eingehen auf Rückfragen, nur in Teilen Zusammenwirken der Beteiligten im Rahmen der Bieterpräsentation, ausreichender Eindruck an Team-fähigkeit vermittelt. 60 Punkte: Gut strukturierter und fachlich im Wesentlichen überzeugende Ausarbeitung und Vor-trag, in weiten Teilen nachvollziehbare Ausdrucksweise, gute Kommunikationsfähig-keit, bedingtes Eingehen auf Rückfragen, gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer weitestgehend schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, guten Eindruck an Teamfähigkeit vermittelt. 80 Punkte: Gut strukturierter und fachlich weitestgehend überzeugende Ausarbeitung und Vor-trag, nachvollziehbare Ausdrucksweise, hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, gutes Eingehen auf Rückfragen, gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer wei-testgehend schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, Eindruck eines hohen Maßes an Teamfähigkeit vermittelt. 100 Punkte: Sehr gut strukturierter und fachlich vollumfänglich überzeugende Ausarbeitung und Vortrag, klare und nachvollziehbare Ausdrucksweise, sehr hohes Maß an Kommuni-kationsfähigkeit, sehr gutes Eingehen auf Rückfragen, sehr gutes Zusammenwirken der Beteiligten zu einer schlüssigen Bieterpräsentation insgesamt, Eindruck eines sehr hohen Maßes an Teamfähigkeit vermittelt. Das Angebot, welches die beste Note erzielt, erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Krite-rium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (in-verser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P = (Pmax / Pni) * Pmax P ni = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P max = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium P = Punktzahl des betrachteten Angebots für das Kriterium Pmax= Maximal erreichbare Punktzahl Angebote, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 - C-546/16 - "Montte SL"; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommas-tellen. Es wird kaufmännisch gerundet.

  • Vor-Ort-Betreuungskonzept 125 Pkt.
    Qualität

    Die in den Zuschlagskriterien II erzielbaren Punkte werden jeweils wie folgt ermittelt: Der Auftraggeber stellt nachfolgend die Ausformung der Qualitätskriterien dar und zeigt auf, wie er gedenkt, die qualitative Angebotswertung durchzuführen. Sofern Sie sich als Bieter in Ansehung dieser Ausführungen nicht in der Lage sehen, die Bewertungsmaßstäbe so hinreichend zu verstehen, dass Sie in der Lage sind, darauf ein Angebot zu erarbeiten, hat die Vergabestelle mit obigen Ausführungen positive Kenntnis geschaffen. Sie sind daher gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1, 3 GWB spätestens bis zur Abgabe des Angebotes verpflichtet, eine etwaige Intransparenz der Bewertung zu rügen. Die Vergabestelle beabsichtigt, die Angebote anhand der eingereichten schriftlichen Ausarbeitungen zu den jeweiligen Kriterien in Relation zueinander in Bezug auf die Umsetzung der Anforderungen zu bewerten. Die Angebote werden damit im Rahmen der Wertung insbesondere in Relation zueinander bewertet, inwiefern sie die Anforderungen des Auftraggebers im jeweiligen Kriterium erfüllen und auf Grundlage der folgenden Punktebewertung ins Verhältnis gesetzt: 5 Punkte: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die Angaben eine bestmögliche Ausführung bezogen auf die ausgeschriebenen Anforderungen erwarten. Das Angebot erfüllt die Anforderungen sehr gut. Die Angaben sind schlüssig, ganzheitlich und überzeugend, Probleme und Herausforderungen werden zutreffend benannt und vermieden bzw. überzeugend gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt eine in höchstem Maße, besonders hervorragende Leistung erwarten. 4 Punkte: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die Angaben zwar nicht eine bestmögliche aber doch eine überdurchschnittlich hohe Ausführung bezogen auf die Anforderungen erwarten. Das Angebot erfüllt die Anforderungen gut. Probleme und Herausforderungen werden weitestgehend zutreffend benannt und vermieden bzw. gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt sehr weitgehend, gemessen an den Bedürfnissen, eine ohne jede Einschränkung überdurchschnittlich gute Erfüllung erwarten. 3 Punkte: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die Angaben eine eher mittelmäßige Erfüllung der Ausführung bezogen auf die Anforderungen erwarten. Die Anforderungen werden in weiten, aber eben nicht sämtlichen Teilen zufriedenstellend erfüllt. Probleme und Herausforderungen werden in weiten, aber eben nicht sämtlichen Teilen zutreffend benannt und vermieden bzw. gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt, gemessen an den Anforderungen eine Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten. 2 Punkte: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die Angaben nur eine geringe Erfüllung der Ausführung bezogen auf die Anforderungen erwarten. Die Anforderungen werden nur ausreichend erfüllt. Probleme und Herausforderungen werden nur teilweise benannt und vermieden bzw. gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt gemessen an den Anforderungen eine nur unterdurchschnittliche Erfüllung erwarten und mithin auf eine kaum mehr ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung schließen. 1 Punkt: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die Angaben eine schlechte Ausführungsqualität bezogen auf die Anforderungen erwarten. Die Anforderungen werden nur mangelhaft und damit sehr lückenhaft erfüllt. Probleme und Herausforderungen werden kaum benannt und vermieden bzw. gelöst. Die Darstellung der Vorgehensweise lässt nicht mehr auf eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung schließen. Die Ausführungen sind im Hinblick auf die Erfüllung des Kriteriums nahezu unbrauchbar 0 Punkte: Im Vergleich zu den übrigen Angeboten lassen die fehlenden Angaben keine Erfüllung der Anforderungen erwarten. Die Anforderungen werden gar nicht erfüllt. Probleme und Herausforderungen werden nicht benannt. Es fehlt eine Darstellung der Vorgehensweise, die auf eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung schließen lassen könnte. Das An-gebot wird ausgeschlossen. Sollte in der für die Bewertung der Kriterien jeweils zuständigen Bewertungskommission innerhalb der Vergabestelle keine einheitliche Bewertungsauffassung gebildet werden können, können auch halbe Punkte zwischen zwei Bewertungspunkten vergeben werden. Im Bereich zwischen 1 Punkten und 5 Punkten können Zwischenwerte zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe dadurch gebildet werden, dass der Punktzahl, die der jeweiligen Notenstufe entspricht, 0,5 Punkte hin-zuaddiert werden (so dass sich also 1,5, 2,5, 3,5 oder 4,5 Punkte ergeben können). Demgegenüber wird zwischen 0 Punkten und 1 Punkten keine Zwischenwert-Bildung zugelassen. Die tatsächliche Punktzahl im jeweiligen Kriterium errechnet sich aus der Multiplikation der maximal er-reichen Punktzahl im jeweiligen Kriterium mit dem Quotienten aus der Bewertungspunktzahl nach der Wertungsskala in der Konzeptbewertung (0-5) und der möglichen Höchstpunktzahl (5). Bsp.: Das Konzept eines fiktiven Bieters wird mit 4 Punkten bewertet; die Anforderungen werden also gut erfüllt. Dementsprechend multipliziert die Vergabestelle die Höchstpunktzahl mit dem Quotienten aus der erreichten Punktzahl und der maximal möglichen Punktzahl. P = Höchstpunktzahl x (BP./. BPmax) P = Punktzahl für das Kriterium BP = Punktzahl der erreichten Bewertung (0-5) BPmax = maximal erreichbare Punkte (5)

  • Qualifikationen und Erfahrungen 125 Pkt.
    Qualität

    Die in den Zuschlagskriterien III erzielbaren Punkte werden jeweils wie folgt ermittelt: Die Qualifikationen und Erfahrungen (kurz: "Expertise") der namentlich genannten Mitarbeiter wird ent-sprechend bewertet. Stehen diese gewerteten Mitarbeiter in der späteren Leistungserbringung dem Auf-traggeber nicht zur Verfügung, verwirkt der Auftragnehmer in jedem Einzelfall eine Vertragsstrafe. Das Projektteam zur Leistungserbringung ist unter Beifügung aussagekräftiger und qualifizierter Le-bensläufe (vor allem auch zu Ausbildung/Abschluss und Berufserfahrung/realisierte einschlägige Pro-jekte/Referenzen der Teammitglieder) mit dem Angebot vorzustellen. Es soll seine Expertise in den nachstehend aufgeführten Kompetenzbereichen unter Berücksichtigung der dortigen Vorgaben belegen. Für den erfolgreichen Nachweis der im Rahmen der Kompetenzbereiche erwarteten einschlägigen Be-rufserfahrung dürfen nur Mitglieder des Projektteams benannt werden. Ferner ist dar-zustellen, wie si-chergestellt wird, dass das Projektteam innerhalb der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht und ob für die Berater Vertreter mit gleichwertigen Qualifikationen vorhanden sind. Kompetenzen und Erfahrungen (kurz: "Expertise") müssen nicht durch eine Person gegeben sein, son-dern können sich additiv aus den Kompetenzen und Erfahrungen mehrerer benannter Mitglieder des zur Auftragsausführung vorgesehenen Projektteams speisen. Die Darstellung zur Kompetenz und Erfah-rung des vorgesehenen Projektteams wird wie folgt bewertet: 100 Punkte Ein sehr guter Erfüllungsgrad der Expertise wird angenommen, wenn die Angaben in den eingereichten Unterlagen die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers in hervorragender Art und Weise umsetzten. Die Expertise ist anhand der für die Tä-tigkeit erforderlichen Fachkenntnisse, der für die Tätigkeit erforderlichen Berufser-fahrung und der Fähigkeit, erforderliche Fachkenntnisse/Berufserfahrung anzu-wenden uneingeschränkt nachgewiesen. Die Expertise beruht nicht nur auf theo-retischen Beratungsleistungen, sondern ist mittels praktischer einschlägiger Re-ferenzprojekte als Umsetzung der theoretischen Beratungsleistungen uneinge-schränkt nachgewiesen und für den Auftraggeber uneingeschränkt verwertbar. Die Darstellung lässt insgesamt eine uneingeschränkte Leistungserfüllung erwar-ten. 80 Punkte Ein guter Erfüllungsgrad der Expertise wird angenommen, wenn die Angaben in den eingereichten Unterlagen die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers umsetzten. Die Expertise ist anhand der für die Tätigkeit erforderlichen Fach-kenntnisse, der für die Tätigkeit erforderlichen Berufserfahrung und der Fähigkeit, erforderliche Fachkenntnisse/Berufserfahrung anzuwenden nachgewiesen. Die Expertise beruht nicht nur auf theoretischen Beratungsleistungen, sondern ist mittels praktischer einschlägiger Referenzprojekte als Umsetzung der theoreti-schen Beratungsleistungen nachgewiesen, allerdings für den Auftraggeber nicht uneingeschränkt verwertbar. Die Darstellung lässt insgesamt eine gute Leis-tungserfüllung erwarten. 60 Punkte Ein befriedigender Erfüllungsgrad der Expertise wird angenommen, wenn in den eingereichten Unterlagen die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers teilwei-se deutliche Schwächen aufweist, die Anforderungen und Ziele des Auftragge-bers aber insgesamt noch weitgehend umsetzt. Die Expertise ist anhand der für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse, der für die Tätigkeit erforderlichen Berufserfahrung und der Fähigkeit, erforderliche Fachkenntnisse/Berufserfahrung anzuwenden insgesamt noch nachgewiesen, allerdings nicht uneingeschränkt, sondern nur weitgehend. Die Expertise beruht weitgehend nur auf theoretischen Beratungsleistungen und lässt praktische einschlägige Referenzprojekte als Um-setzung der theoretischen Beratungsleistungen weitgehend nicht erkennen. Die Expertise ist für den Auftraggeber nur eingeschränkt verwertbar und übertragbar. Die Darstellung lässt insgesamt eine Leistungserfüllung mit teilweise deutlichen Schwächen erwarten. 40 Punkte Ein ausreichender Erfüllungsgrad der Expertise wird angenommen, wenn in den eingereichten Unterlagen bei der Umsetzung der Anforderungen und Ziele des Auftraggebers deutliche Mängel festgestellt werden, aber gerade noch eine bezo-gen auf die Ziele erfolgreiche Zusammenarbeit erwarten lässt. Die Expertise ist anhand der für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse, der für die Tätigkeit erforderlichen Berufserfahrung und der Fähigkeit, erforderliche Fachkenntnis-se/Berufserfahrung anzuwenden überwiegend mit Defiziten nachgewiesen. Die Expertise beruht auf theoretischen Beratungsleistungen und läßt praktische ein-schlägige Referenzprojekte als Umsetzung der theoretischen Beratungsleistungen ganz überwiegend vermissen. Die Expertise ist für den Auftraggeber nur ganz eingeschränkt verwertbar und übertragbar. Die Darstellung lässt insgesamt eine Leistungserfüllung mit teilweise deutlichen Schwächen bei der Umsetzung der Anforderungen und Ziele des Auftraggebers erwarten. 20 Punkt Ein mangelhafter Erfüllungsgrad der Expertise wird angenommen, wenn die An-gaben in den eingereichten Unterlagen bei der Umsetzung der Anforderungen und Ziele des Auftraggebers zwar teilweise noch positive Ansätze zeigt, die Anforde-rungen und Ziele des Auftraggebers insgesamt aber nicht umsetzt und keine er-folgreiche Zusammenarbeit erwarten lässt. Die Expertise ist anhand der für die Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse, der für die Tätigkeit erforderlichen Be-rufserfahrung und der Fähigkeit, erforderliche Fachkenntnisse/Berufserfahrung anzuwenden mit erheblichen Defiziten nachgewiesen. Die Expertise beruht auf theoretischen Beratungsleistungen und lässt praktische einschlägige Referenz-projekte als Umsetzung der theoretischen Beratungsleistungen vermissen. Die Expertise ist für den Auftraggeber nicht verwertbar und übertragbar. Die Darstel-lung lässt zwar teilweise noch positive Ansätze erkennen, die Anforderungen und Ziele des Auftraggebers werden aber i

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 0 €
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 60 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer kadawittfeldarchitektur GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 5.062 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 144.456 €
Median 374.764 €
Oberes Quartil 954.133 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Stammdaten
Vergabenummer medfacilities 01/2024
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber medfacilities GmbH
Standort Köln, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 14.08.2024
CPV-Code 71240000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Erfüllungsort Köln
Bindefrist (?) 3 Monate
Frist für Rückfragen 05.09.2024
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 239.088 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 88%

Anteil der erfassten Verfahren in Energie & Umwelt mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 10.062 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers medfacilities GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

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