AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHSHPP3/documents) · Abgerufen am 03.09.2026 05:55 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-538276-2024/

LAGA _EU_Ticketing_2024

Notice-ID: ted-538276-2024 · Procedure-ID: bc27e8e1-b8a5-4656-8df8-a202116e401c

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH, Bad Nenndorf
Veröffentlicht
06.09.2024
Frist (Submission)
23.09.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
72000000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
600.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Landesgartenschau Bad Nenndorf gGmbH (Vergabestelle) schreibt hiermit die Implementierung und Bereitstellung eines umfassenden Ticketing Systems mitsamt Bereitstellung der erforderlichen Hardware inkl. Support und weiterer Dienstleistungen für die Landesgartenschau 2026 (nachfolgend: LaGa) aus. Der Vorverkauf für die Tranche der Dauerkarten muss zwingend ab dem 15. November 2024 bereitstehen. Die Landesgartenschau wird vom 29. April 2026 bis zum 18. Oktober 2026 stattfinden. Die Gesamtlösung mitsamt Zugangskontrolle muss spätestens zwei (2) Wochen vor Beginn und im Anschluss an die LaGa, d.h. vom 15. April 2026 bis zum 1. November 2026, funktionsfähig bereit stehen.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Wochen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).