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Vergabe Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung - "Neubau Feuerwehrhaus Freiamt“
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenLos 1: Tragwerksplanung🏆 Isenmann Ingenieur GmbH · Haslach
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Los 2 VergebenLos 2: Planung Technische Ausrüstung🏆 Krebser und Freyler Planungsbüro GmbH · Teningen
- Isenmann Ingenieur GmbH
- Krebser und Freyler Planungsbüro GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Vergabe von Tragwerksplanung und Technischer Ausrüstung für das "Neubau Feuerwehrhaus Freiamt".
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise, abhängig von der Bewilligung von Fördermitteln.
- Erforderlich sind Grund- und Besondere Leistungen gemäß HOAI für beide Planungsbereiche.
- Bieter müssen die Mitwirkung bei Kostenschätzungen und -berechnungen sicherstellen.
- Der geschätzte Wert beträgt 400.000 EUR.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Zu erbringen sind im Rahmen der Tragwerksplanung die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß Anlage 14.1 zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI 2021. Zudem sind Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 3, 4, 5, 7 und 8 zu erbringen. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 3 und 4 und etwaige weitere Besondere Leistungen) beauftragt. Sofern die umsetzungsbedingten Faktoren, insbesondere die beantragten Fördermittel in ausreichendem Umfang bewilligt werden, ist anschließend die Beauftragung der Stufe 2 (Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 6 sowie Besondere Leistungen in der Leistungsphase 5 und etwaige weitere Besondere Leistungen sowie die Besonderen Leistungen der Leistungsphasen 7 und 8) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht. Seitens des mit der Objektplanung Gebäude beauftragten Architekturbüros ist die Mitwirkung bei der vertieften Kostenschätzung und Kostenberechnung gefordert. Daher ergibt sich eine Verschiebung von jeweils einem Leistungspunkt aus den Leistungsphasen 3 und 4 zu den Leistungsphasen 2 und 3. Besondere Leistungen: Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)“: Nachweise der Erdbebensicherung; Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung), Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden); hier: Holzfassade; Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“: optional: Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau; hier: Holzbau; Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten; Leistung
Vollständige Beschreibung (4.517 Zeichen)
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualitätskriterium 200 Pkt.Qualität
Budgetverfolgung und Kosteneinhaltung
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Preiskriterium 150 Pkt.Preis
Bewertet werden die verbindlich anzubietenden Honorarparameter (125) und Stundensätze (25)
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Qualitätskriterium 100 Pkt.Qualität
Vorstellung und Darstellung Projektteam
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Qualitätskriterium 100 Pkt.Qualität
Darstellung vorgesehener Projektablauf
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Satz 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Satz 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 500.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 115 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Isenmann Ingenieur GmbH · Krebser und Freyler Planungsbüro GmbHZuschlagswert 400.000 €1 Veröffentlichung
- 06.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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