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Frühstücksverpflegung in der kTA München
Regierung von Oberbayern · München · Bayern · Landesbehörde
Angebote bis 11.08.2026, 11:00 Uhr (noch 1 Tage)
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen ist zuständig für den Betrieb der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) am Flughafen München, Nordallee 50, München. In der kTA bestehen bis zu 49 Unterbringungsmöglichkeiten für Abschiebungshaft bzw. das Außengrenzenverfahren GEAS. Der Auftragnehmer übernimmt die Versorgung der in der kTA untergebrachten Personen mit Lebensmittel (Frühstücksverpflegung).
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist wurde aufgrund von technischen Schwierigkeiten betreffend die e-Vergabe-Plattform (am Mittwoch, den 5. August 2026 und am Donnerstag, den 6. August 2026) vom Freitag, den 7. August, 11:00 Uhr, auf Dienstag, den 11.08.2026, 11:00 Uhr, verlängert - weitere Details können der Bieterkommunikation entnommen werden.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Lebensmittel & Catering
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für Frühstücksverpflegung in der kTA München.
- Versorgung von bis zu 49 Personen mit Frühstück.
- Auftraggeber ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen.
- Erfüllungsort ist München.
Der Freistaat Bayern sucht einen Auftragnehmer für die Frühstücksverpflegung in der kombinierten Transit- und Abschiebungshafteinrichtung (kTA) in München.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Für Details folgen Sie bitte dem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082/suitabilitycriteria
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Für Details folgen Sie bitte dem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082/suitabilitycriteria
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Für Details folgen Sie bitte dem Link: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/fe99c769-d80b-40a5-8dc5-bcab67eda082/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis:Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/ Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 1 Tag
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 11.08.2026 Die Angebotsfrist wurde aufgrund von technischen Schwierigkeiten betreffend die e-Vergabe-Plattform (am Mittwoch, den 5. August 2026 und am Donnerstag, den 6. August 2026) vom Freitag, den 7. August, 11:00 Uhr, auf Dienstag, den 11.08.2026, 11:00 Uhr, verlängert - weitere Details können der Bieterkommunikation entnommen werden. · in TED EU + oev
- Frist 07.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 135 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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