AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: TED EU (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/553700-2026) · Abgerufen am 15.08.2026 05:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-553700-2026/

Erweiterung des Funktionsumfangs im Rahmen des Projektes „MaaS“

Notice-ID: ted-553700-2026 · Procedure-ID: d52d1cef-f67a-4c2d-9ef4-1e5e3515123e

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Stammdaten

Auftraggeber
SWT Stadtwerke Trier Verkehrs-GmbH
Veröffentlicht
10.08.2026
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
72200000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung

Beschreibung

Zwecks Realisierung der einzelnen Funktionalitäten der Mobilitätsplattform ist der Aufbau und die Verwaltung einer integrierten Nutzerdatenbank erforderlich, um dem Appnutzer z.B. den Kauf von Tickets und das Speichern von favorisierten ÖPNV-Verbindungen zu ermöglichen. Im Laufe des Projekts wurde erkennbar, dass der Dienstleister eine Anbindung zur SWT-Nutzerdatenbank („Microsoft Entra ID“) mittels Schnittstelle realisieren muss, um eine nahtlose Integration in die App zu ermöglichen, ohne dass der Appnutzer einen erneuten Anmelde- und Registrierungsprozesse durchführen muss. Die Umsetzung dieser „Single Sign On“ Funktionalität bedeutet bei der Implementierung der Schnittstelle zur SWT-Nutzerdatenbank eine höhere Komplexität und größeren technischen Aufwand, welcher zum Zeitpunkt der Beauftragung in technischer Detailtiefe noch nicht absehbar war. Für die erfolgreiche Projektumsetzung wird die Realisierung dessen zwecks Abbau von technischen Zugangshürden für den Nutzer als essentiell erachtet. — Der Dienstleister generiert nach Abschluss eines Ticketkaufs durch den Appnutzer mittels der HAFAS.salesplatform API Tickets als QR-Code, die nativ in der App dargestellt werden sollen. Im Laufe des Projektes wurde erkennbar, dass die App, in welche die Integration der Mobilitätsplattform erfolgt, architektonisch grundsätzlich nicht dafür ausgerichtet und technisch nicht in der Lage ist, im Falle einer fehlenden Internetverbindung gekaufte Tickets nativ in der App darzustellen. SWT sieht es als erforderlich an, dass Appnutzer auch bei fehlender Internetverbindung ihre gekauften Tickets abrufen können, um diese bei eventuellen Fahrscheinkontrollen im ÖPNV vorzeigen zu können. Dies begründet sich u.a. dadurch, dass eine durchgehende Mobilfunkabdeckung bei einigen Bus- und Zugverbindungen nicht vollständig gewährleistet werden kann, wodurch Fahrgäste trotz Besitz eines digitalen Tickets in solchen Fällen ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) entrichten müssten. — Der Dienstleister baut im Rahmen der Umsetzung der Mobilitätsplattform einen Ticketshop auf, welcher alle digitalen Einzel- und Zeitkarten entsprechend der gültigen Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes VRT umfasst. Im Laufe des Projektes wurde erkennbar, dass für das Deutschlandticket, im Gegensatz zu allen weiteren digitalen Fahrscheinen im Ticketshop, ein sogenanntes „Subscription Modul“ notwendig wird, welches eine Verwaltung von Abonnements umfasst. Das Deutschlandticket unterliegt als bundesweit einheitliches ÖPNV-Ticket den vorgegebenen technischen Spezifikationen und ist nur in digitaler Form sowie als sich automatisch verlängerndes Abonnement technisch umzusetzen. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch bei der Beauftragung lag SWT die Information in dieser Detailtiefe noch nicht vor. Entsprechend wurde dieses Subscription Modul ursprünglich nicht berücksichtigt. Als Teil des Verkehrsverbunds VRT ist SWT dazu verpflichtet, das digitale Ticketsortiment vollständig abzubilden, weswegen ein Verzicht auf die Umsetzung des Deutschlandtickets als Abonnement nicht möglich und im Rahmen des Projekts zwingend zu realisieren ist.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
10.08.2026
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 20.08.2026
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).